Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91 |
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- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 48 VwVfG; § 50 VwVfG; § 92 VwGO
Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheids; Rücknahme des Widerspruchsbescheids - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheids; Rücknahme des Widerspruchsbescheids
Verfahrensgang
- VG Stade, 23.02.1991 - 2 A 31/89
- OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Papierfundstellen
- NJW 1994, 473 (Ls.)
- NVwZ 1993, 1214
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
In diese Richtung weist auch das eine ähnliche Frage betreffende Urteil des BVerwG vom 14.4.1989 (4 C 22.88, NVwZ 1989, 860 ff.), nach dem ein Bauantrag auch während der Anhängigkeit einer auf Erteilung der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage zurückgenommen werden kann.Auf der Grundlage der oben zitierten Entscheidung vom 14.4.1989 (a.a.O.) zur Rücknahme eines Bauantrages drängt sich die hier gefundene Lösung vielmehr auf.
- BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72
Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme eines Widerspruchs sind für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sie keine Rechtsstreitigkeiten um Verwaltungsakte mit Doppelwirkung zum Gegenstand haben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 70.73 -, MDR 1975, 251; Urt. v. 31.8.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 ff).Das Urteil vom 31.8.1973 (a.a.O.) kommt im übrigen nur zu dem Ergebnis, daß "ein Rechtsbehelf jedenfalls so lange zurückgenommen werden kann, als noch nicht über ihn entschieden ist".
- BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 70.73
Anfechtbarkeit der Erklärung über die Rücknahme eines Widerspruchs - Maßgeblicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme eines Widerspruchs sind für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sie keine Rechtsstreitigkeiten um Verwaltungsakte mit Doppelwirkung zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 70.73 -, MDR 1975, 251;… Urt. v. 31.8.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 ff).Das Urteil vom 22.5.1974 (a.a.O.) betrifft außerdem einen Fall, in dem der Widerspruchsbescheid und der ihm zugrundeliegende Einberufungsbescheid bei Rücknahme des Widerspruchs wegen fehlender Klageerhebung schon bestandskräftig geworden waren.
- BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84
Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Mit der Feststellung der Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheides begehrt die Klägerin die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127.84 -, DVBl 1987, 629 ff.). - BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76
Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Dies ändert aber nichts daran, daß der Bauherr trotz des Widerspruchs mit dem Erhalt der Baugenehmigung schon eine - nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder entziehbare - Rechtsposition erlangt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1978 - 4 C 96.76 u. 97.76 - DVBl 1978, 614), die bei einer sachgerechten Auslegung ins Gewicht fällt. - VGH Bayern, 17.07.1990 - 14 AS 90.1387
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
Dieser Gedanke kommt auch in einem Beschluß des Bayer. VGH vom 17.7.1990 (Nr. 14 AS 90.1387, BauR 1990, 713 ff.) zum Ausdruck, allerdings nicht speziell im Zusammenhang der hier streitigen Frage der Rücknehmbarkeit eines Widerspruchs.
- VGH Bayern, 18.12.2002 - 22 B 99.1402
Heranziehung zu Verbandsbeiträgen nach der WVVO, Verfahrensrechtliche …
Ein Widerspruch kann nach ganz überwiegender Auffassung nur so lange zurückgenommen werden, wie über ihn noch nicht sachlich entschieden worden ist (BVerwGE 44, 64/66 f.; vom 19.5. 1999 BayVBl 2000, 55;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 68 RdNr. 4 m.w.N.; a.A. NdsOVG vom 14.4. 1993 NVwZ 1993, 1214 f.; Dolde in: Schoch u.a., VwGO, § 69 RdNr. 13). - OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme
Der Antrag ist Ausdruck der Dispositionsmaxime und geht von der Prämisse aus, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens im Interesses des Betreffenden ist und er hierüber selbst zu entscheiden hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23. Januar 2019 - 14 A 720/16 -, juris Rn. 42, NdsOVG, Urt. v. 14. April 1993 - 1 L 34/91 -, juris Rn. 26). - VG Minden, 17.01.2007 - 4 K 2361/05 Rn. 20 So BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 (66); Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 75; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 4; vgl. demgegenüber zur Ansicht, dass eine Rücknahme des Widerspruchs entsprechend § 92 VwGO noch bis zum Ablauf der Klagefrist bzw. bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich sei, OVG Lüneburg, Urteil vom 14.04.1993 - 1 L 34/91 -, NVwZ 1993, 1214; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung Stand April 2006, § 69 Rdnr. 13.
- VG Schwerin, 12.09.1996 - 3 A 898/94
Rückübertragung eines in Volkseigentum überführten Grundstücks; Entfallen des …
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 L 34/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einfügen; Aufstockung; Hinterhofbebauung
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 2 A 78/87
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 L 34/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 L 34/91
Bei der Beurteilung der Frage, welcher Bereich zur näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB gehört, ist auf den Bereich abzustellen, auf den sich die geplante Bebauung auswirken kann, und der zugleich den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder doch beeinflußt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 ff).Auch unter dem Gesichtspunkt des Einfügens i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Aufstockung nicht - im Sinne einer Ausnahme - als sogenanntes rahmenüberschreitendes Vorhaben i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26.05.1978, aaO) zugelassen werden, weil die Aufstockung geeignet wäre, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen bzw. die vorhandenen Spannungen zu erhöhen.
- VGH Hessen, 23.12.1980 - IV TG 99/80
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 L 34/91
Auf jeden Fall entspricht dieser Bereich hinsichtlich der Frage der offenen oder geschlossenen Bauweise weder einer "reinen" offenen Bauweise, weil die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, noch einer "reinen" geschlossenen Bauweise (§ 22 Abs. 3 BauNVO), da die Gebäude nicht ohne seitlichen Abstand errichtet worden sind, sondern teilweise - wenn auch nur geringe - Abstände vorhanden sind (…zur Beurteilung der Bauweise bei nur geringen Abständen siehe OVG Lüneburg, Urt. v. 25.01.1978 - I A 102/76 -, BRS 33 Nr. 53; HessVGH, Beschl. v. 23.12.1980 - IV TG 99/80 -, BRS 36 Nr. 126;… Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 7. Aufl. 1992, § 22 Rdnr. 9;… Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblattausgabe, § 22 BauNVO Rdnr. 32).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 L 8/92
Begasung; Getreidesilo; Nutzungsänderungsgenehmigung; Begasungsspeicher; …
Ein Vorhaben, das entgegen den Planungsgrundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB ausgeführt werden soll und damit den heutigen städtebaulichen Grundsätzen nicht entspricht, kann nicht zugelassen werden, auch wenn bereits nach heutigen Maßstäben eine ungenügende bauliche Situation vorhanden ist (vgl. Urt. des Senats v. 21.01.1993 - 1 L 34/91 -, S. 11 ff).
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