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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4544
OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91 (https://dejure.org/1993,4544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.1993 - 1 L 355/91 (https://dejure.org/1993,4544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 (https://dejure.org/1993,4544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 2 BauO ND; § 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO ND; § 15 Abs. 1 BauNVO; § 34 Abs. 2 BauGB; § 5 BauNVO
    Maschinenhalle; Landwirtschaftliches Lohnunternehmen; Dorfgebiet; Vorderlieger; Duldung eines Notweges; Hinterliegergrundstück; Vorderlieger; Rechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Maschinenhalle im faktischen Dorfgebiet; Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Verpflichtung zur Duldung eines Notwegs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maschinenhalle; Landwirtschaftliches Lohnunternehmen; Dorfgebiet; Vorderlieger; Duldung eines Notweges; Hinterliegergrundstück; Vorderlieger; Rechtsverletzung

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91
    In Erwägung zu ziehen ist hier nur die Fallkonstellation, bei der eine Verletzung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG deshalb bejaht wird, weil die Baugenehmigung die zivilrechtliche Rechtsposition des Nachbarn unmittelbar verschlechtert (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282 f.).

    Das Gericht hat dort einen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition mit der Begründung bejaht, die Kl. könne sich in einem späteren zivilrechtlichen Streit mit dem Bauherrn um das Notwegerecht über ihr Grundstück bei Unanfechtbarkeit der Baugenehmigung nicht mehr darauf berufen, die genehmigte Nutzung sei keine ordnungsgemäße Benutzung i. S. des § 917 Abs. 1 BGB, weil sie öffentlich-rechtlich unzulässig sei (Urt. v. 26.3.1976, a. a. O. S. 290, 291).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91
    Die bei einer solchen Befreiungsentscheidung nach § 86 Abs. 1 NBauO gebotene "Würdigung nachbarlicher Interessen" ist Ausdruck des Rücksichtnahmegebotes, durch das unzumutbare Beeinträchtigungen des nachbarlichen Grundstücks verhindert werden sollen (vgl. für die vergleichbare Situation einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG/BauGB, BVerwG, Urteil vom 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, UPR 1986, 184).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.1993 - 6 L 169/90

    Abstellraum; Nebengebäude; Nachbargrenze; Aufenthaltsraum; Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91
    Gegenstand der Baugenehmigung ist das Vorhaben, so wie es einerseits der Bauherr durch seinen Bauantrag mit den beigefügten Bauvorlagen zur Prüfung stellt und wie andererseits die Behörde durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung den Genehmigungsinhalt festlegt (Senatsurteil v. 16.10.1989 - 1 OVG A 151/88 ; vom 14.9.1993 - 1 L 35/91 ; Urt. des 6. Senats des erk. Gerichts v. 26.4.1993 - 6 L 169/90 -, dng 1993, 211 f.); diesem Grundsatz entspricht die hier vertretene Auslegung der Baugenehmigung.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91
    Gegenstand der Baugenehmigung ist das Vorhaben, so wie es einerseits der Bauherr durch seinen Bauantrag mit den beigefügten Bauvorlagen zur Prüfung stellt und wie andererseits die Behörde durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung den Genehmigungsinhalt festlegt (Senatsurteil v. 16.10.1989 - 1 OVG A 151/88 ; vom 14.9.1993 - 1 L 35/91 ; Urt. des 6. Senats des erk. Gerichts v. 26.4.1993 - 6 L 169/90 -, dng 1993, 211 f.); diesem Grundsatz entspricht die hier vertretene Auslegung der Baugenehmigung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1983 - 11 A 1790/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91
    Sie dienen dem öffentlichen Interesse an der Zugänglichkeit bzw. Erschließung des Baugrundstücks (vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Kommentar zur NBauO, 5. Aufl. 1992, § 72 Rdnr. 23 zu § 5 Abs. 1 sowie OVG Münster, Urt. v. 23.2.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie, …

    Rn. 59 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. März 2009 - 7 A 975/08 -, juris Rn. 6, und vom 20. September 2007 - 10 A 4372/05 -, BRS 71 Nr. 152 = juris Rn. 10; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 M 132/06 -, BauR 2006, 2107 (LS) = juris Rn. 4; OVG Nds., Urteile vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345 = juris Rn. 6, und vom 26. April 1993 - 6 L 169/90 -, OVGE 43, 430 = MDR 1993, 759 = Rn. 27 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 1 LA 109/08

    Zurechnung eines Bauplatzes zum Innenbereich oder "Außenbereich im Innenbereich" …

    Darüber hinaus geht der Senat geht davon aus, dass Nebenbestimmungen eine Konfliktbewältigung nicht nur "auf dem Papier" vortäuschen dürfen (vgl. Senatsurt. v. 18.11.1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345 ; B eschl.
  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21

    Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle; …

    Rn. 21 Prüfungsgegenstand der baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle ist grundsätzlich das Vorhaben, wie es sich aus dem Regelungsgehalt der Baugenehmigung, mithin auch aus den Genehmigungsbestandteil gewordenen Bauvorlagen, ergibt (…vgl. hierzu und zum Folgenden auch OVG Münster, Beschl. v. 10.11.2020, 2 B 1263/20, BauR 2021, 520, juris Rn. 31;… Urt. v. 25.8.2011, 2 A 38/10, BauR 2012, 58, juris Rn. 49 m.w.N., 91 ff.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 7.9.2017, 1 MB 11/17, juris Rn. 7;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.5.2006, 2 M 132/06, juris Rn. 4, 7 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1993, 1 L 355/91, UPR 1994, 345, juris Rn. 6;… Urt. v. 26.4.1993, 6 L 169/90, MDR 1993, 759, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 1 ME 107/11

    Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten …

    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass eine Baugenehmigung bestehende Konflikte nicht nur scheinbar, d.h. "auf dem Papier" lösen darf (vgl. Senatsbeschl. v. 8.2.2011 - 1 LA 109/08 -, juris und www.dbovg.niedersachsen.de; Urt. v. 18.11.1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345 ; Beschl. v. 25.11.1994 - 1 M 4954/94 -, 1 M 4954/94 -, juris;… Urt. v. 17.4.1997 - 1 L 2051/96 -, juris;… Urt. v. 29.8.1995 - 1 L 3462/94 -, BauR 1996, 79 ; Beschl. v. 19.1.2010 - 1 ME 239/09 -, n.v.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, BauR 2008, 652 ).
  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins …

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345).
  • VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22

    Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein " Durchgriff auf das wirklich Gewollte " anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie werde lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigen (zum Ganzen: VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 K 396/15.NW -, mit Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345).
  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder …

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (zum Ganzen: VG Neustadt/Weinstraße…, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 K 396/15.NW -, Rn. 51 - 52, juris mit Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345).
  • VG Koblenz, 25.07.2023 - 1 L 399/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines …

    In diesem Fall erfolgt ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte", denn die Bauaufsichtsbehörde kann sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen, nur eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt zu haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, juris, Rn. 49 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 M 132/06 -, juris, Rn. 4 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, juris, Rn. 6; jeweils m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.05.2025 - 8 B 12/25

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen die Erweiterung eines landwirtschaftlichen …

    Auch das landwirtschaftliche Lohnunternehmen des Beigeladenen, dem der streitgegenständliche Waschplatz dienen soll, gehört seiner Art nach zu den Betrieben, die als sonstige Gewerbebetriebe (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO) in einem Dorfgebiet zulässig sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, juris, Rn. 7).
  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 22.1905

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Betriebsleiterwohnung für Skiliftstation

    In solch einem Fall ist ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG SH, B.v. 24.7.2008 - 1MB 11/08; OVG Nds, U.v. 18.12.1993 - 1 L 355/91 - jeweils juris).
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