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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12448
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09 (https://dejure.org/2009,12448)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 L 40/09 (https://dejure.org/2009,12448)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 (https://dejure.org/2009,12448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 30 Abs. 1 S. 1; ; BBesG § ... 30 Abs. 1 S. 2; ; BeamtVG § 12a; ; BeamtVG § 14 Abs. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 4 S. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 4 S. 2; ; BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 3; ; BeamtVG § 14 Abs. 5 S. 4; ; BeamtVG § 55 Abs. 1; ; BeamtVG § 55 Abs. 2 S. 1; ; BeamtVÜV § 2 Nr. 7; ; BeamtVÜV § 2 Nr. 9; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG , 30 BBesG : Beamter; Bezüge; IM; MfS; Rente; Ruhen; Ruhensanordnung; Ruhestand; Stasi; Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG, 30 BBesG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung von Versorgungsbezügen in Höhe des "erdienten" Ruhegehaltes neben der Regelaltersrente; Verfassungsmäßigkeit der Mindestversorgung von Beamten mit Stasibelastung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1262
  • DÖV 2010, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 - Az.: 2 BvR 1003/08 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).

    Der hergebrachte Grundsatz der Beamtenversorgung, nach dem unter Wahrung des Leistungsprinzips und Anerkennung aller Beförderungen das Ruhegehalt aus dem letzten Amt zu berechnen ist, prägt das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beamten in seinen Kernelementen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).

    Dieses verlangt, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt, mithin die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]), Dies ist, wie soeben dargelegt, in den hier typischerweise auftretenden Konstellationen auch der Fall.

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist geklärt, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge schlechthin nicht in der in § 55 Abs. 1 BeamtVG vorgesehenen Art angerechnet werden dürfen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).

    Die durch die Anrechnung der Renten bewirkte Kürzung der Versorgungsbezüge ist im Blick auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht zu beanstanden (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).

    Es ist insbesondere nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Überhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, weil unterschiedlich strukturiert sind und dass die für den Fall einer verkürzten Lebensarbeitszeit im einen wie im anderen Bereich vorgesehene und insoweit sozial gerechtfertigte überproportionale Versorgung auch dem Mischlaufbahn-Beamten - allerdings grundlos - zugute kommt (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05

    Ruhensanordnung gemäß § 2 Nr. 9 BeamtVÜV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Denn nur für diesem Fall ordnet § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bzw. § 2 Nr. 9 Satz 1 BeamtVÜV an, dass die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und der Mindestversorgung ruht (Fortführung von: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -).

    Das Verwaltungsgericht wende entgegen der Rechtsprechung des beschließenden Senates (Beschluss vom 2. März 2006, Az.: 1 L 7/05) § 14 Abs. 5 Satz 4 BeamtVG auf den Fall des Klägers an.

    Die Gesamtregelung des § 14 Abs. 5 BeamtVG stellt - wie die weitgehend inhaltsgleiche Bestimmung der § 2 Nr. 9 BeamtVÜV - eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung gemäß § 14 Abs. 4 BeamtVG dar (…vgl. insoweit übereinstimmend: Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 Rn. 57, 58;… Fürst, GKÖD, Teil 3a, Band I, O § 14 Rn. 71, 72;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 2, § 14 BeamtVG Rn. 47, 49a, 51;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Band 3, § 14 BeamtVG Rn. 21; siehe im Übrigen: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris).

    Es liegt nämlich ein sachlicher Differenzierungsgrund zwischen kommunalen Wahlbeamten und Lebenszeitbeamten in dem Umstand, dass es sich bei Wahlbeamten in der Regel um Beamte auf Zeit handelt und ihre Alimentation daher einer anderweitigen Regelung zugänglich ist, zumal § 2 Nr. 1 Satz 2 BeamtVÜV lediglich bestimmte - zeitlich begrenzte und abgeschlossene - Sonderfälle behandelt und dem Gesetzgeber bei der Frage der Übergangsregelung ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, er dabei notwendigerweise bis zu einem gewissen Grade pauschalieren muss und daher insbesondere nicht gehalten ist, im Rahmen einer Übergangsregelung alle denkbaren Sonderfälle zu erfassen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - Az.: 2 C 36.95 -, DVBl. 1997, 1003 [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden auch: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - Az.: 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 332; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - Az.: 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).

    Für den beschließenden Senat sind keine Gesichtspunkte erkennbar bzw. seitens des Klägers vorgetragen, die es dem Gesetzgeber versagten, aus denselben und verfassungsrechtlich nicht zu erinnernden Gründen des besoldungssteigernden Ausschlusses der vorgenannten Zeiten (siehe hierzu: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001, a. a. O.) diese auch nicht versorgungssteigernd wirken zu lassen und somit diese Zeiten versorgungsrechtlich nicht zu "honorieren" (…so im Ergebnis etwa auch: Plog/Wiedow/Lem-höfer/Bayer, a. a. O., § 55 Rn. 33b ff.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Berufungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Berufungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - Az.: 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 332; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - Az.: 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Diese Unterschiede sind ohne weiteres geeignet, eine unterschiedliche Entwicklung der Entgelte für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007 - Az.: 2 BvR 1673/03 u. a. -, NVwZ 2008, 195 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Aus dem Alimentationscharakter der Mindestversorgung folgt vielmehr, dass auch sie im Beamtenstatus "erdient" ist und sich demgemäß nicht von der Versorgung nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 BeamtVG unterscheidet (siehe: BVerwG - Az.: 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - Az.: 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 332; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - Az.: 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 36.95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
    Es liegt nämlich ein sachlicher Differenzierungsgrund zwischen kommunalen Wahlbeamten und Lebenszeitbeamten in dem Umstand, dass es sich bei Wahlbeamten in der Regel um Beamte auf Zeit handelt und ihre Alimentation daher einer anderweitigen Regelung zugänglich ist, zumal § 2 Nr. 1 Satz 2 BeamtVÜV lediglich bestimmte - zeitlich begrenzte und abgeschlossene - Sonderfälle behandelt und dem Gesetzgeber bei der Frage der Übergangsregelung ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, er dabei notwendigerweise bis zu einem gewissen Grade pauschalieren muss und daher insbesondere nicht gehalten ist, im Rahmen einer Übergangsregelung alle denkbaren Sonderfälle zu erfassen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - Az.: 2 C 36.95 -, DVBl. 1997, 1003 [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden auch: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11

    Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV - …

    Zur Verfassungskonformität (hier: bejaht) der erweiterten Ruhensstellung von Versorgungsbezügen gemäß § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV beim Aufeinandertreffen von derselben und gesetzlicher Altersrente (Fortsetzung von: OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 - Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -).

    Rn. 7 Die Regelung des § 2 Nr. 9 BeamtVÜV stellt ebenso wie die hiernach eingeführte Bestimmung des § 14 Abs. 5 BeamtVG - wie der Kläger zutreffend geltend macht - eine weitere Einschränkung bei der Gewährung einer Mindestversorgung dar (OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164;… Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 14 Rn. 57, 58;… Fürst, GKÖD, Teil 3a, Band I, O § 14 Rn. 71, 72;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 2, § 14 BeamtVG Rn. 47, 49a, 51;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Band 3, § 14 BeamtVG Rn. 21).

    D. h., bei der Ermittlung der Höchstgrenze gelten auch die vorbezeichneten Vorschriften über die Mindestversorgung (OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 - JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164;… Fürst, GKÖD, Band I, Teil 3b, O § 55 Rn. 2;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, § 55 BeamtVG Rn. 28;… Kümmel/Ritter, BeamtVG, Band 4, § 55 Rn. 57;… vgl. auch: Schütz/Maiwald, BeamtVG, § 55 Rn. 24 [a. E.]).

    Dies hat auch seinen guten Sinn, denn schon auf diese Weise wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt (OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009, a. a. O.; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010, a. a. O.).

    Rn. 9 Darüber hinaus gewährleisten § 14 Abs. 5 Satz 3 BeamtVG und § 2 Nr. 9 Satz 3 BeamtVÜV, dass im Fall der erweiterten Ruhensanordnung nach dem jeweiligen Satz 1 der Norm (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris) die Summe aus Versorgung und Rente nicht hinter dem Betrag der Mindestversorgung zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 BeamtVG zurückbleiben darf.

    Der Regelfall des § 55 Abs. 1 und 2 Satz 1 BeamtVG wird im Ergebnis - wie im Fall des Klägers - dazu führen, dass ausgehend vom vollendeten 17. Lebensjahr von einer fiktiven ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Jahren auszugehen sein wird und die Berechnung des Ruhegehaltes nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 BeamtVG mit einem Faktor von derzeit 1, 79375 erfolgt, so dass der Höchst-Ruhegehaltssatz in Höhe von derzeit 71, 75 v. H. erreicht ist und danach die Höchstgrenze gemäß § 55 Abs. 2 BeamtVG bemessen wird (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009, a. a. O.; nachfolgend: BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010, a. a. O.).

    Zum anderen ist die Anrechnung der vom Kläger bezogen gesetzlichen Altersrente nach § 55 BeamtVG auch allgemein von Verfassungs wegen nicht zu erinnern (siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 - JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 6 N 64.10 -, juris; Beschluss vom 19. Mai 2011 - OVG 4a N 29.11 -, juris).

    Es ist insbesondere nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Überhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die - wie gerade hier - nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, weil unterschiedlich strukturiert sind und insoweit eine sozial ungerechtfertigte überproportionale Versorgung dem Mischlaufbahn-Beamten - grundlos - zugute kommt (siehe: BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]; siehe zum Vorstehenden insgesamt auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, JMBl. LSA 2009, 262; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 -, ZBR 2011, 164).

  • VG Greifswald, 05.04.2017 - 6 A 826/16

    Besoldung und Versorgung (Bund): Aufhebung des Bescheides über die Neuberechnung …

    Dies hat auch seinen guten Sinn, denn auf diese Weise wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09).

    Soweit § 14 Abs. 5 S. 4 BeamtVG bestimmt, dass mindestens das erdiente Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 BeamtVG zahlbar bleibt, gilt dies nur dann, wenn beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG mit einer Rente nach Anwendung des § 55 BeamtVG die Versorgung das nach § 14 Abs. 1 BeamtVG erdiente Ruhegehalt übersteigt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09).

    Dementsprechend ist die erweiterte Ruhensregelung des § 14 Abs. 5 BeamtVG nicht anzuwenden, wenn nach der Anwendung des § 55 BeamtVG die verbleibende Versorgung hinter der erdienten Versorgung zurückbleibt (BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2010 - 2 B 109/09; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09;… Ritter/Kümmel, a. a. O., Rn. 59;… Fürst, a. a. O., Rn. 72).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13

    Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs - …

    Rn. 39 Der Senat hat sich zur Prüfungsreihenfolge in mehreren Entscheidungen - unter Hinweis auf die einschlägige beamtenrechtliche Kommentierung - bereits geäußert (…vgl. Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris Rdnr. 8; Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris Rdnr. 37;… Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 1 L 134/11 -, juris Rdnr. 7 ) und festgestellt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 M 16/21

    Ernennungskonkurrenz um eine W2-Professur; Berufungskommission; …

    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt oder wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris Rn. 42 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11

    Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM

    Rn. 72 Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bestätigung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 L 40/09 -, juris) bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (- 2 B 109.09 -, juris) festgestellt, dass über die Regelung des § 55 Abs. 2 BeamtVG, in dessen Rahmen die Vorschriften über die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG gelten, sichergestellt ist, dass die Gesamtversorgung des Beamten ausnahmslos zumindest das Niveau der beamtenrechtlichen Mindestversorgung erreicht und damit in jedem Falle dem Gebot der amtsangemessenen Versorgung nach Art. 33 Abs. 5 GG genügt.
  • OVG Thüringen, 21.06.2013 - 2 ZKO 894/11

    Zur Anrechnung von Dienstzeiten bei den Grenztruppen der ehem. DDR beim …

    Vor allem setzt sich der Kläger in diesem Zusammenhang nicht mit der Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 18. September 2009, 1 L 40/09, Ziff. 50 in juris; im Urteilsumdruck des VG Meiningen, S. 9) auseinander, wonach das Alimentationsprinzip schon deswegen nicht beeinträchtigt ist, weil sich das Ruhegehalt in den typischen Fällen (und im vorliegenden Fall) nicht nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern nach den Versorgungsregelungen des § 14 Abs. 4 S. 1 oder 2 BeamtVG berechnet, so dass die Anrechnung unter dem Gesichtspunkt der Kompensationsvermeidung ohne Einfluß auf die tatsächliche Höhe der Versorgung wäre.
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 2 A 374/10

    Mindestruhegehalt, Anrechnung, Witwengeld

    Wegen einer geringen ruhegehaltfähigen Dienstzeit hat dieser Personenkreis Anspruch auf Mindestversorgung, obwohl deren Zweck der Sicherung eines angemessenen Existenzminimums in der Regel keine Bedeutung besitzt, weil der Beamte aus seiner früheren Beschäftigung als Arbeitsnehmer eine Rente bezieht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18. August 2009 - 1 L 40/09 -, juris Rn. 37 m. w. N.;… Kümmel, BeamtVG, Stand September 2013, § 14 Rn. 66;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Gesamtausgabe B, Stand November 2013, § 14 BeamtVG Rn. 30 m. w. N.;… Strötz, in: Fürst GKÖD, Stand August 2013, § 14 BeamtVG Rn. 89).
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