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Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27461
VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23 (https://dejure.org/2023,27461)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2023 - 1 L 428.23 (https://dejure.org/2023,27461)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 1 L 428.23 (https://dejure.org/2023,27461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersagung einer Versammlung

  • recht-islam.de

    Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verbot pro-palästinensischer Demonstration wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 22.10.2023)

    Auf die Prognose kommt es an: Wann dürfen pro-palästinensische Demos verboten werden?

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06

    Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Die Untersagung einer Versammlung kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen anders nicht verhindert werden können (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06, juris Rn. 90).
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen ein …

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Anerkannt ist, dass bei der Gefahrenprognose Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen herangezogen werden können, soweit diese Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20, juris Rn. 11), wovon hier auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2021 - 1 S 1849/21

    Gefahrenpotenzial aus Vorgängerversammlungen oder aus Verletzungen der …

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Die Kammer teilt die rechtliche Würdigung des Antragsgegners, dass es sich bei dem Ausruf "Bombardiert Tel Aviv" um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten im Sinne von § 111 StGB, bei dem Zeigen eines Transparents mit der Aufschrift "Juden = Kindermörder" und "Tod den Juden" um Volksverhetzung gemäß § 130 StGB handelt (zweifelnd hinsichtlich eines Banners mit der Aufschrift "Kindermörder Israel": VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Juni 2021 - 1 S 1849/21, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23
    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23

    Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main

    Unabhängig davon ist die vom Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2023 - VG 1 L 428/23 - aufgezeigte, dortige Erkenntnislage dichter strukturiert.
  • VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23

    Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und …

    Denn diese Aussage erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 11.10.2023 - 1 L 428/23 -, juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 20.10.2023 - 2 E 4477/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot eines pro-palästinensischen Aufzugs mit …

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 11.10.2023, 1 L 428/23, juris Rn. 8 unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.3.2006, 11 K 632/06, juris Rn. 4).

    Diese Gefahrenprognose der Antragsgegnerin für pro-palästinensische Versammlungen vergleichbarer Größe nach dem 7. Oktober 2023 wird im Übrigen vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 14.10.2023, 2 B 1423/23), dem Verwaltungsgericht Berlin (Beschl. v. 11.10.2023, VG 1 L 428/23) und dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschl. v. 14.10.2023, 9 K 4123/23) geteilt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2023 - 3 S 1669/23

    Zulässigkeit eines Versammlungsverbots wegen befürchteter Äußerungsdelikten bei …

    Ob die oben genannten oder inhaltsgleiche Äußerungen strafbar sind, bedarf vorliegend - zumal bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung - keiner Entscheidung; es spricht zumindest im gegenwärtigen Kontext manches für einen Anfangsverdacht, sei es den der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), sei es den der Volksverhetzung (§ 130 StGB) (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 11.10.2023 - 1 L 428/23 - juris).
  • OVG Hamburg, 21.10.2023 - 4 Bs 134/23
    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 11.10.2023, 1 L 428/23, juris Rn. 8 unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.3.2006, 11 K 632/06, juris Rn. 4).

    Diese Gefahrenprognose der Antragsgegnerin für pro-palästinensische Versammlungen vergleichbarer Größe nach dem 7. Oktober 2023 wird im Übrigen vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 14.10.2023, 2 B 1423/23), dem Verwaltungsgericht Berlin (Beschl. v. 11.10.2023, VG 1 L 428/23) und dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschl. v. 14.10.2023, 9 K 4123/23) geteilt.

  • VG München, 19.10.2023 - M 10 S 23.5071

    Eilrechtsschutz, Verbot einer Versammlung, Menschenrechte und Völkerrecht auch …

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. zum Begriff der öffentlichen Sicherheit aktuell: VG B. …, B.v. 11.10.2023 - 1 L 428/23 - juris Rn. 8).

    Diese Äußerungen sind ihrem Inhalt nach auf Aggression und Rechtsbruch angelegt und wirken für einen Beobachter einschüchternd (vgl. hierzu auch jüngst: VG Berlin. …, B.v. 11.10.2023 - 1 L 428/23 - juris Rn. 11;… s. auch: HessVGH, B.v. 14.10.2023, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24

    Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …

    Die Aussage "Juden Kindermörder" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 11.10.2023 - 1 L 428/23 -, juris Rn. 10; VGH Hessen, Beschluss vom 02.12.2023 - 2 B 1715/23).
  • VG München, 14.06.2024 - M 10 S 24.3385

    Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Versammlungsrechtliche Beschränkung

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. zum Begriff der öffentlichen Sicherheit aktuell: VG Berlin, B.v. 11.10.2023 - 1 L 428/23 - juris).
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