Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 S 2 Alt 2 VOBA1 2009, § 12 Abs 2 Nr 1 VOBA1 2009, § 12 Abs 2 Nr 2 VOBA1 2009
Auswirkung der Mehrstufigkeit eines Vergabeverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subvention; Aufhebung eines Teilwiderrufsbescheides zur Förderung von Bergbausanierungsvorhaben (Jahre 2007 bis 2013)
- rechtsportal.de
Subvention; Aufhebung eines Teilwiderrufsbescheides zur Förderung von Bergbausanierungsvorhaben (Jahre 2007 bis 2013)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschränkte Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb: Keine Änderung der Ausführungsfristen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschränkte Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb: Keine Änderung der Ausführungsfristen! (VPR 2021, 124)
Verfahrensgang
- VG Halle, 20.11.2018 - 3 A 54/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (24)
- VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 192/16
Ermessensfehlerhafter Teilwiderruf von Subventionen zur Bergbausanierung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Die Antragsbegründungsschrift trägt vor, die angefochtene Entscheidung entscheide in Bezug auf das intendierte Ermessen anders als das Verwaltungsgericht Magdeburg im Urteil vom 28. Februar 2018 (- 3 A 192/16 MD -, juris).Das VG Magdeburg geht im Urteil vom 28. Februar 2018 (a. a. O.) nicht generell von einem atypischen Fall wegen komplexer Sach- und Rechtslage aus, sondern es hat letztere wegen "der Besonderheit der in sich widersprüchlichen Vorschriften der §§ 16, 20 VOB/A … und der Entstehungsgeschichte der Norm des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A" als gegeben angesehen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 28. Februar 2018, a. a. O. Rn. 39).
Soweit das VG Magdeburg die Bewertung der dortigen Vergabeverstöße als schwer für ermessensfehlerhaft erachtet (vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, a. a. O. Rn. 41 ff), sind die Vergabeverstöße und der Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall bereits nicht vergleichbar.
Es ist schon nicht ersichtlich, dass sich das VG Magdeburg im Urteil vom 28. Februar 2018 (a. a. O.) mit einem entsprechenden Vorbringen überhaupt befasst hat.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; VGH Hessen, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, DVBl. 1999, 119;… OVG LSA, a. a. O.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfung stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert hat und sie im Zulassungsverfahren einen Erstattungsanspruch ohnehin nicht mit Erfolg geltend machen könnte (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.]). - BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95
Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfung stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2). - BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Erst wenn das Gericht - im Gegensatz zur Behörde - besondere, atypische Umstände für gegeben erachtet und diese der Behörde bekannt geworden oder erkennbar sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 -, juris Rn. 37), bedarf es ausdrücklicher Ermessenserwägungen der Behörde hierüber, deren Unterlassen oder Nichtbegründung im Widerrufsbescheid zu dessen Rechtswidrigkeit führt, sofern eine nachträgliche Heilung bzw. Ergänzung im Klageverfahren nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825). - BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Erst wenn das Gericht - im Gegensatz zur Behörde - besondere, atypische Umstände für gegeben erachtet und diese der Behörde bekannt geworden oder erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 -, juris Rn. 37), bedarf es ausdrücklicher Ermessenserwägungen der Behörde hierüber, deren Unterlassen oder Nichtbegründung im Widerrufsbescheid zu dessen Rechtswidrigkeit führt, sofern eine nachträgliche Heilung bzw. Ergänzung im Klageverfahren nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19
Ortenau-Klinikum - Vergabeverfahren: Beurteilung der erforderlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
Hieraus lässt sich nicht schließen, dass vor Abgabe der Angebote von bekannt gemachten Angaben abgewichen werden kann, also die Bindungswirkung der Bekanntmachung für den Auftraggeber entfällt und ohne erneute Bekanntmachung und vor allem ohne Erfassung des gesamten in Betracht zu ziehenden Bewerber- und künftigen Bieterkreises die Bekanntmachungsangaben geändert werden können (Zu Sinn und Zweck einer Auftragsbekanntmachung und zur Rechtswidrigkeit der nachträglichen Forderung von nicht wirksam bekannt gemachten Eignungsnachweisen, vgl. Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 VK LSA 09/20 -, juris; die Bekanntmachung der Eignungsnachweise gewährleistet, dass mit der Bekanntmachung für jeden [potentiellen] Bieter feststeht, welche Anforderungen er erfüllen muss, um den Auftrag ausführen zu können und welche Eignungsnachweise der Auftraggeber hierzu von ihm verlangt, vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2020 - XIII ZR 21/19 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs
- BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97
Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung; …
- OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung; …
- BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85
VA-Aufhebung - Ausschlußfrist
- VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98
Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen …
- OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00
Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche …
- VK Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 VK LSA 9/20
Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträgliche Forderung nicht wirksam bekannt …
- VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 2560/17
Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Fördermittel!
Das Auseinanderfallen der in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichten und der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten bzw. bei der Auswahl berücksichtigten Kriterien könnte den möglichen Bewerber- und Bieterkreis verändert haben (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation [Veränderung der Ausführungsfristen im laufenden Vergabeverfahren]: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 L 45/19 -, juris, Rn. 19;… VG Halle [Saale], Urt. v. 20. November 2018 - 3 A 54/18 -, juris, Rn. 57). - VG Magdeburg, 25.03.2026 - 3 A 390/21
Teilwiderruf von Zuwendungen wegen Verstößen gegen das Vergaberecht
Erst wenn das Gericht - im Gegensatz zur Behörde - besondere, atypische Umstände für gegeben erachtet und diese der Behörde bekannt geworden oder erkennbar sind, bedarf es ausdrücklicher Ermessenserwägungen der Behörde hierüber, deren Unterlassen oder Nichtbegründung im Widerrufsbescheid zu dessen Rechtswidrigkeit führt, sofern eine nachträgliche Heilung bzw. Ergänzung im Klageverfahren nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 L 45/19 -, juris Rn. 14 m. w. N.). - VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 183/20
Kommunalaufsicht bei erheblichen Haushaltsdefiziten einer Kommune; …
Rn. 66 Daraus folgt, dass das Ermessen der Kommunalaufsicht auch bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorschriften nur auf Einschreiten gerichtet ist, wenn der Rechtsverstoß gewichtig ist und offen zu Tage tritt; nur dann bedarf es keiner (materiellen) Abwägung des "Für" und "Wider" hinsichtlich des Einschreitens (vgl. OVG LSA, B. v. 23.03.2021 - 1 L 45/19 - Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, U. v. 10.03.2021 - 4 A 140/18 -, m. w. N.; beide juris;… allgemein bei W.-R. Schenke/Ruthig in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Aufl., § 114 Rn. 21b).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 118 Abs 1 VwGO, § 122 Abs 1 VwGO
Rubrumsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit - rechtsportal.de
VwGO § 122 ; VwGO § 118
Aufhebung eines Teilwiderrufsbescheides zur Förderung von Bergbausanierungsvorhaben - rechtsportal.de
VwGO § 122 ; VwGO § 118
Aufhebung eines Teilwiderrufsbescheides zur Förderung von Bergbausanierungsvorhaben - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 20.11.2018 - 3 A 54/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 100.12
Rubrum; offenbare Unrichtigkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 15 B 10.191 -, juris). - VGH Bayern, 31.05.2012 - 15 B 10.191
Antrag auf Berichtigung des Berufungsurteils; offenbare Unrichtigkeit (verneint)
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 15 B 10.191 -, juris).
- VGH Bayern, 06.08.2021 - 22 ZB 19.1035
Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Einstellungsbeschlusses nach fiktiver …
Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2013 - 5 B 100.12 - juris Rn. 2; OVG LSA, B.v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 - juris Rn. 3;… Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 118 Rn. 3 f.;… Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 118 Rn. 3 und Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 06.02.2024 - 14 OB 28/24
Unzulässigkeit der Berichtigung des Aktivrubrums nach § 118 Abs. 1 VwGO aus …
Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 31.2.2022 - 14 OA 136/22 - n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 -, juris Rn. 2;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 -, juris Rn. 3;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 118 Rn. 3 f.).
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