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| VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 1 Nr 4 SprengG, § 22 Abs 1 S 1 SprengV 1, § 2 Abs 1 RVVerkG, Art 6 Abs 1 EURL 2015/1535, Art 4 EURL 29/2013
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Änderung einer Verordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 11 S 135.20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Die Antragstellerin kann in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren nach § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des durch Art. 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 18. Dezember 2020 eingeführten Verbots, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 dem Verbraucher im Jahr 2020 zu überlassen, verfolgen und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20, juris Rn. 15 m.w.N.; st. Rspr. des VG Berlin, vgl. nur Beschluss der 14. Kammer vom 22. Oktober 2020 - VG 14 L 442.20). - BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2020, 761 Rn. 7 und NVwZ 2020, 1508, Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20
Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Soweit die Antragstellerin dem - unter Berufung auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 18. Dezember 2020 (13 MN 568/20) - mit dem Einwand entgegentritt, die Verletzungen durch Feuerwerkskörper führten zu keiner Überlastung des Gesundheitswesens, greift dies nicht durch.
- VG Berlin, 18.04.2018 - 11 K 216.17
Gigaliner-Zulassung verstößt nicht gegen EU-Recht
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Zwar kann Rechtsschutz gegen eine (untergesetzliche) Rechtsnorm mit der Feststellungsklage nur dann erlangt werden, wenn die Rechtsnorm unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug vorgesehen oder möglich ist (VG Berlin, Urteil vom 18. April 2018 - VG 11 K 216.17, juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17
(Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, …sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.). - BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2020, 761 Rn. 7 und NVwZ 2020, 1508, Rn. 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1;… vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 11 S 120.20
Schließung von Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Dampfbädern, …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Hierzu zählen insbesondere die hier allein möglicherweise verletzten Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und des Eigentumsschutzes nach Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20, juris Rn. 30). - OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20
800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel; …
Auszug aus VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
Hierzu zählen insbesondere die hier allein möglicherweise verletzten Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und des Eigentumsschutzes nach Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20, juris Rn. 30).
- VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 452.20
Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig
Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. hierzu Beschlüsse der Kammer vom 23. Dezember 2020 - 1 L 451/20 u.a. und vom 27. Dezember 2021 - VG 1 L 558/21 u.a.; jeweils bei juris) und auch sonst zulässig.Die Kammer hat in dem Verfahren VG 1 L 451/20, in dem sich die Klägerin im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen die 3.ÄndV1.SprengV vom 18. Dezember 2020 gewandt hatte, mit Beschluss vom 23. Dezember 2020 Folgendes ausgeführt:.
Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 6 B 1.23
Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellung der Rechtswidrigkeit des …
Von dieser Möglichkeit hat sie mit ihren Anträgen gemäß § 123 Abs. 1 VwGO, über die das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20 - und das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 11 S 135/20 - sowie das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2021 - VG 1 L 554/21 - und das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2021 - OVG 6 S 59/21 - entschieden hat, auch tatsächlich Gebrauch gemacht.Die Klägerin hat ihrem eigenen Vortrag zufolge Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von ungefähr 6, 5 Millionen Euro erhalten, mithin einen Betrag, der ungefähr dem Doppelten des von ihr im Schriftsatz vom 22. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20 -, wenn auch ohne die gebotene Darlegung, prognostizierten Silvestergeschäftsumsatzes 2020 von 3.695.622 Euro entspricht.
- BVerwG, 24.09.2024 - 6 B 10.24
Inzidentkontrolle eines Überlassungsverbots für Silvester-Feuerwerke im Rahmen …
Dort hatte die Klägerin im Schriftsatz vom 22. Dezember 2020 im Verfahren 1 L 451/20 ausgeführt, sie erwirtschafte den ganz überwiegenden Teil ihres Jahresumsatzes zu den Silvesterfeierlichkeiten.
- VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 565.21
Einstweilige Anordnung zum Überlassen pyrotechnischer Gegenstände an …
Der Antragsteller kann in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren nach § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des durch Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20. Dezember 2021 eingeführten Verbots, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dem Verbraucher im Jahr 2021 zu überlassen, verfolgen und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 6).Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern des Antragstellers eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).
- VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 558.21 Die Antragstellerin kann in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren nach § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des durch Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20. Dezember 2021 eingeführten Verbots, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dem Verbraucher im Jahr 2021 zu überlassen, verfolgen und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 6).
Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).
- VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 562.21
Einstweilige Anordnung zum Überlassen pyrotechnischer Gegenstände an …
Die Antragstellerin kann in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren nach § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des durch Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20. Dezember 2021 eingeführten Verbots, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dem Verbraucher im Jahr 2021 zu überlassen, verfolgen und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 6).Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).
- VG Berlin, 27.12.2021 - 1 L 564.21
Einstweiliger Rechtschutz zur Überlassung von Pyrotechnik
Der Antragsteller kann in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren nach § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des durch Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 20. Dezember 2021 eingeführten Verbots, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dem Verbraucher im Jahr 2021 zu überlassen, verfolgen und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 6).Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern des Antragstellers eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).
- OVG Sachsen, 22.12.2021 - 3 B 450/21
Corona, ; Feuerwerk; Abbrennen; Richtlinie
Der vom Antragsteller genannte Erwägungsgrund Nr. 61, der das Richtlinienziel näher umschreibt, spricht schließlich aus dem vom Antragsgegner genannten Gründen ebenfalls nicht offensichtlich für die vom Antragsteller vertretene Auffassung (ähnlich VG Berlin, Beschl. v. 23. Dezember 2020 - 1 L 451/20 -, juris Rn. 26). - VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
Coronapandemie: Gerichtspräsident darf Maskenpflicht im Gerichtsgebäude anordnen
Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 - VG 1 L 451/20, juris Rn. 12 m.w.N.).
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