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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8006
OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21 (https://dejure.org/2021,8006)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.02.2021 - 1 L 6/21 (https://dejure.org/2021,8006)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 (https://dejure.org/2021,8006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat die Regelung des § 11 Abs. 1 EZulV - unter anderem unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer früheren Fassung der Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 -, juris Rn. 19 ff.) - dahin ausgelegt, dass für die Gewährung der vom Kläger begehrten Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer nur dann Raum sei, wenn die Gegenstände des Einsatzes "im Hinblick auf unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen hinreichend konkret verdächtig" seien, wohingegen eine abstrakte Gefahr oder der Umstand, dass Einsätze Teil einer Maßnahme zur Abwehr potentieller Gefahren für Leib und Leben seien, zur Begründung des Zulagenanspruchs nicht ausreichten.

    Das Verwaltungsgericht hat im Einzelnen - überzeugend - dargelegt, aus welchen Gründen der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1997 (a. a. O.) zur alten Rechtslage entwickelte allgemeine Maßstab für die Annahme eines die Erschwerniszulage rechtfertigenden Verdachts auch für die hier anzuwendende Neufassung des § 11 Abs. 1 EZulV zugrunde zu legen ist, die auf Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1378) zurückgeht.

    Sie ergeben sich - wie oben dargelegt - nicht bereits daraus, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1997 (a. a. O.) zu einer anderen Fassung der Zulagebestimmung ergangen ist - die allerdings unter anderem ebenfalls die Erfordernisse des gegenstandsbezogenen Verdachts und der Tätigkeit "im unmittelbaren Gefahrenbereich" enthielt - und dass sie einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt betraf (Posteingangskontrollen im Bundeskanzleramt).

  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26…, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 …und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , …und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., …und vom 17. Februar 2017, a. a. O.;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., …und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26…, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 …und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., …und vom 17. Februar 2017, a. a. O.;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16

    Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 …und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , …und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., …und vom 17. Februar 2017, a. a. O.;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., …und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 12.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26…, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , …und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., und vom 17. Februar 2017, a. a. O.;… OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., …und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26…, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 …und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2; OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , …und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., …und vom 17. Februar 2017, a. a. O.; OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., …und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 1 L 58/18

    Verstoß gegen das Mehrfachbeförderungsverbot bei Zahlung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 12 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26…, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 …und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2; OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 , vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 3 , …und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58 , jeweils m. w. N.).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016, a. a. O., vom 12. Januar 2017, a. a. O., …und vom 17. Februar 2017, a. a. O.; OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014, a. a. O., vom 24. Februar 2020, a. a. O., …und vom 17. Juni 2020, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Während unter einer konkreten Gefahr herkömmlich eine Sachlage verstanden wird, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung eines polizeilichen Schutzguts führt (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 111 m. w. N.), ist ein bloßer Gefahrenverdacht durch eine Sachlage gekennzeichnet, in der aufgrund objektiver Umstände das Vorhandensein einer Gefahr zwar möglich, aber nicht sicher ist (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 31/14 -, juris Rn. 7 ; NdsOVG…, Beschluss vom 7. September 2017 - 12 ME 249/16 -, juris Rn. 96 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
    Dem weiteren (in erster Linie verfahrensrechtlichen) Einwand, dass das Verwaltungsgericht insoweit seine gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verletzt oder zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung gebotene Hinweise (§ 86 Abs. 3, § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 139 Abs. 4 ZPO) nicht erteilt hätte (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO), mangelt es gleichfalls an jeglicher, nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlicher Substantiierung (…vgl. zur Aufklärungsrüge etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 -, juris Rn. 26, …und vom 17. November 2016 - 9 B 51.16 -, juris Rn. 10; zur Gehörsrüge etwa BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 65;… Beschlüsse vom 8. August 2018 - 1 VR 9.18 - juris Rn. 3, …und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 31/14

    Bauordnungsrechtliche Sicherungsverfügung; Standsicherheitsgutachten; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13

    Ordnungsverfügung gegen die Lagerung von Autoreifen (Wechselreifen) in einer …

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr; …

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher …

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.2019 - 4 MB 3/19

    Rechtsfolge des § 7 Abs. 1 S. 2 HundeG

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder …

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15

    Schülerbeförderungskosten

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 LC 52/22

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und …

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt habe nachfolgend in seinem Beschluss vom 17. Februar 2021 (- 1 L 6/21 -, juris) bestätigt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 11 EZulV a. F. auf die streitgegenständliche Fassung des § 11 EZulV übertragbar sei.

    Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen; insoweit werde auf die Entscheidung des VG Magdeburg (…Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 43 ff.) verwiesen, die durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2021 (- 1 L 6/21 -, juris) bestätigt worden sei.

    b) Die vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EZulV1987 entwickelten Anforderungen sind auch für die Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV in der hier streitgegenständlichen Fassung maßgeblich (ebenso: VG Magdeburg…, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 45 f.; OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 22.8.2013 - 1 L 47/123 -, n. v., Beschlussabdruck S. 8 bis 10; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris Rn. 35 bis 38).

    bb) Dass die vom Bundesverwaltungsgericht zu § 11 Abs. 1 EZulV1987 herausgearbeiteten Maßstäbe auch für die aktuelle Normfassung gelten, wird durch deren Entstehungsgeschichte bestätigt (hierauf abstellend auch VG Magdeburg…, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris Rn. 37; OVG LSA, Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 -, n. v. [Bl. 333, 334/GA]).

    Damit hat sich der Verordnungsgeber - anders, als die Klägerin meint (…so BB vom 20.7.2022, S. 8 [Bl. 289/GA]) - gerade nicht von der durch das Bundesverwaltungsgericht zur Vorgängerregelung herausgearbeiteten Voraussetzung eines hinreichend konkretisierten Verdachts, dass der betreffende Gegenstand explosionsgefährliche Stoffe enthalte, gelöst, sondern vielmehr ohne Abstriche daran festgehalten (ebenso: OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 -, n. v., Beschlussabdruck S. 9).

    Der Begriff der "konkreten Gefährdung", vom Verordnungsgeber im Sinne einer mit guten Gründen anzunehmenden Verdachtslage im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 EZulV1987 verwendet, ist dabei nicht mit dem traditionellen polizeirechtlichen Begriff der "konkreten Gefahr" gleichzusetzen (OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8).

    Die Kritik der Klägerin (…so Berufungsbegründung - BB - vom 20.7.2022, S. 9 [Bl. 290/GA]), die Vorinstanz habe den Verdachtsbegriff in § 11 Abs. 1 EZulV "hin zum Begriff der konkreten Gefahr" "aufgeladen", greift somit nicht durch (zu dem entsprechenden Kritikpunkt ebenso OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8).

    Dass die Feststellung, ob ein Verdacht durch objektive Anhaltspunkte hinreichend konkretisiert ist, im Einzelfall schwierig sein kann, rechtfertigt keine abweichende (extensive) Auslegung der Vorschrift (OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8).

    Schon hieraus folgt, dass sich die Klägerin nicht auf eine Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) aufgrund der internen Vorgaben der ZdV A-1454/1, etwa deren Ziffer 17026, berufen kann (ebenso: VG Magdeburg…, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 43; OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 32).

    Die Annahme, dass § 11 EZulV einen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum eröffne, findet indes im Gesetz keine Stütze (OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7).

    Soweit die ZdV A-1454/1 als Verwaltungsvorschrift norminterpretierende, also den Tatbestand des § 11 EZulV betreffende, Regelungen enthält - etwa in Ziffer 17024, wo es heißt, verdächtig im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV seien Gegenstände, "bei denen aufgrund der Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie explosionsgefährliche Stoffe enthalten", was ggf. für ein weitergehendes Verständnis des Gefahrenverdachts sprechen könnte als oben dargestellt -, führen solche rechtsauslegenden Bestimmungen bzw. eine entsprechende allgemeine Verwaltungspraxis weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Vertrauensgrundsatz zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.10.1989 - BVerwG 9 C 26.89 -, juris Rn. 20; VG Magdeburg…, Urteil vom 30.11.2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 68; OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 - , juris Rn. 7; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 33; OVG LSA, Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 -, n. v., Beschlussabdruck S. 4).

    Dass der Kontrollpunkt zum Sichtschutz und zur Folgenminimierung möglicher Detonationen und Splitterflugs mit Erdwällen umgeben und mit Störtechnik ausgestattet war, war einer abstrakten Gefahrenlage infolge der vor Ort herrschenden allgemeinen Verhältnisse und Bedingungen geschuldet, die zu einer breiten Durchführung von Suchmaßnahmen zum Zweck der Verdachtserforschung Anlass gab; zur Rechtfertigung der Erschwerniszulage nach § 11 EZulV ist das nicht ausreichend (OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 9; VG Greifswald…, Urteil vom 24.3.2023 - 6 a 1199/19 HGW -, juris Rn. 50).

    Ohne greifbaren Ansatzpunkt aus dem Vorbringen der Klägerin musste es sich dem Senat namentlich nicht aufdrängen, jeden der Einsätze näher in den Blick zu nehmen und zum Gegenstand einer gesonderten Beweisaufnahme zu machen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.8.2023 - 1 L 47/23 - n. v., Beschlussabdruck S. 6) und insoweit etwa den seinerzeitigen Führer der Einsatz-/Leitstelle Kampfmittelabwehr, Major K., als Zeugen im Hinblick auf die Frage zu vernehmen, ob und ggf. im Hinblick auf welches der im EOD-Pit kontrollierten Fahrzeuge ein konkreter Gefahrenverdacht bestand.

    Da "Gefahranzeichen" in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüftätigkeit der Klägerin stehen müssen, ist auch nicht erkennbar, warum ihr substantiierter Vortrag nicht möglich sein sollte (s. o.; vgl.auch OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 5).

    Die Beurteilung, ob die Grenze zu einem objektiv hinreichend verdichteten Gefahrenverdacht überschritten ist, erfordert eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und entzieht sich einer rechtsgrundsätzlichen Klärung (OVG LSA, Beschluss vom 17.2.2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 13).

  • VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19

    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich …

    Ebenso wenig ist der Verwaltung ein die gerichtliche Überprüfung einschränkender Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Unabhängig davon, lässt sich nach der vom Kläger herangezogenen Zentralrichtlinie über Stellen- und Erschwerniszulagen keineswegs darauf schließen, dass dem Führer der Einsatz-/Leitstelle Kampfmittelabwehr intern die Letztentscheidung über das Merkmal der Verdächtigkeit eines Gegenstandes zusteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 7).

    Bei den Übrigen geltend gemachten Einsätzen fehlt es nach Ansicht der Kammer dagegen an einem gerechtfertigten, da hinreichend konkreten und im Einzelfall auf objektivierten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht, dass die von dem Kläger geprüften Fahrzeuge unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen enthielten (vgl. auch VG Magdeburg…, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 46ff.; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.; VG Hannover, Urteil vom 12. April 2022 - 13 A 3855/19 -, n.v).

    Denn entgegen dem Vorbringen des Klägers ist die Differenzierung zwischen abstraktem und hinreichend konkretem Verdacht im Nachgang zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Willen des Verordnungsgebers mit der Änderung des § 11 EZulV durch Art. 1 Nr. 8 der Verordnung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungsänderungsverordnung 1998 - BesÄndV 98) vom 17. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1378) nicht "entkoppelt" wurden (so auch VG Magdeburg…, Urteil vom 30. November 2020 - 8 A 328/19 -, juris Rn. 47; bestätigt durch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 8f.).

    Rn. 50 Die geprüften Fahrzeuge sind auch nicht allein schon wegen der am Kontrollpunkt ergriffenen Schutzvorrichtungen als konkret verdächtige Gegenstände im Sinne des Zulagentatbestandes einzustufen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

    Rn. 16 Das wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte der Neufassung (so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 - juris Rn. 8; VG Greifswald…, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2021 - 1 L 4/21

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Rn. 7 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine in der Rechtsprechung bislang noch nicht geklärte fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist, und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 1 L 6/21 -, juris Rn. 12 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom.
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