Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31948
OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09

    Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 21. April 2010 (- 7 B 39.09 -, juris Rn. 19) festgestellt, dass das Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG nicht dazu dient, eigene Rechte der in Abs. 2 angeführten Stellen zu wahren, sondern den Zweck verfolgt, Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen, die für die Entscheidung über die Freistellung von Bedeutung sein können.

    Rn. 17 Die Behauptung der Antragsbegründungsschrift, die Begründung des Gesetzgebers (…BT-Drs. 15/4419, S. 18 ff.) zu dem Verfahren des § 23 AEG und der Interessenberücksichtigung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Gemeinden rechtfertige den Schluss, dass jeder Dritte, der im Rahmen eines Freistellungsverfahrens ein Verkehrsbedürfnis anmelde und ein Übernahmeinteresse geltend mache, klagebefugt sei, ist im Hinblick auf die bereits wiedergegebenen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 21. April 2010 (- 7 B 39.09 -, juris Rn. 19) nicht zutreffend.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Soweit § 1 AEG (in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung vom 27. Juni 2012, BGBl. I, 1421) auch der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei dem Betrieb von Eisenbahninfrastruktur dient, differenziert die Antragsbegründungsschrift nicht in der gebotenen Weise zwischen der die Betriebspflicht und das Zugangsrecht zu der Eisenbahninfrastruktur (§ 14 Abs. 1 AEG, § 3 Abs. 1 EIBV, jeweils i. d. bis 1. September 2016 geltenden Fassung; seit 2. September 2016: § 11 ERegG) betreffenden Regelung des § 11 AEG und dem wegen der eisenbahnrechtlichen Zweckbindung von Bahnanlagen für andere Fachplanungen bestehenden bzw. über § 23 AEG aufhebbaren Planungshindernis (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 193;… Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (st. Rspr. d. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 77.09 -, juris Rn. 87;… Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Entsprechend der vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 -, juris) bejahten Klagebefugnis eines Dritten gegen eine Stilllegungsgenehmigung gemäß § 11 AEG, wenn dieser Dritte ein ernsthaftes Übernahmeinteresse geltend gemacht habe, könne sich der Kläger seit seiner Gründung im Jahre 1999 auf ein ernsthaftes Übernahmeinteresse an der Eisenbahninfrastruktur auf den streitgegenständlichen Grundstücken berufen.
  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Soweit § 1 AEG (in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung vom 27. Juni 2012, BGBl. I, 1421) auch der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei dem Betrieb von Eisenbahninfrastruktur dient, differenziert die Antragsbegründungsschrift nicht in der gebotenen Weise zwischen der die Betriebspflicht und das Zugangsrecht zu der Eisenbahninfrastruktur (§ 14 Abs. 1 AEG, § 3 Abs. 1 EIBV, jeweils i. d. bis 1. September 2016 geltenden Fassung; seit 2. September 2016: § 11 ERegG) betreffenden Regelung des § 11 AEG und dem wegen der eisenbahnrechtlichen Zweckbindung von Bahnanlagen für andere Fachplanungen bestehenden bzw. über § 23 AEG aufhebbaren Planungshindernis (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 193; Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (st. Rspr. d. BVerwG…, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 77.09 -, juris Rn. 87;… Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur …

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer …

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 50.80

    Klage gegen die Entscheidung über die Wehrdienstfähigkeit - Versäumung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1996 - 8 S 1127/96

    Gebührenfestsetzung im Widerspruchsbescheid als Klagegegenstand

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2025 - 1 L 57/24

    Klagebefugnis bei Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Selbst für diejenigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Infrastruktur an die von dem Freistellungsantrag betroffene Infrastruktur anschließt, zu welchen die Klägerin nicht zählt, wird kein Drittschutz anerkannt, da die Vorschrift schon nicht die Wahrung der Rechte der zu Beteiligenden als Ziel hat, sondern dazu dient, eine möglichst umfassende Grundlage für die Beurteilung zu schaffen, ob ein Interesse an einer eisenbahnspezifischen Nutzung aktuell fehlt und auch langfristig nicht zu erwarten ist (vgl.: Nds. OVG…, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 LC 16/13 -, juris Rn. 51), und damit Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen, die für die Entscheidung über die Freistellung von Bedeutung sein können (BVerwG…, Beschluss vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 -, juris Rn. 19; OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 -, juris Rn. 15 ). Weshalb die Rechtsposition der Klägerin, welche, wie bereits ausgeführt, nicht einmal dem in § 23 Abs. 2 AEG genannten Personenkreis angehört, schützenswerter als die dieses Personenkreises sein sollte, ist weder dargelegt noch ersichtlich.

    Auf diesen bestehenden Unterschied zwischen einer Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG, welche die Betriebspflicht für die Schieneninfrastruktur aufhebt, und der Freistellungsentscheidung nach § 23 AEG, die die Rechtswirkungen der Planfeststellung (und Widmung) beseitigt und den rechtlichen Zustand wiederaufleben lässt, in dem sich das Grundstück vor der Belastung mit dem Fachplanungsvorbehalt befunden hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O., Rn. 18 …sowie Beschluss vom 21. März 2014 - 6 B 55.13 -, juris Rn. 12 f.; OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2019, a. a. O.), geht die Antragsbegründungsschrift nicht ein.

    Da ein wehrfähiges eigenes Recht oder schutzwürdige Belange der Klägerin betreffend die streitgegenständliche Freistellungsentscheidung nicht bestehen, kann sie sich auch nicht über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleurin der zur Wahrung der eisenbahnspezifischen Zweckbindung und Widmung der Eisenbahninfrastruktur berufenen Beklagten betätigen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 -, juris Rn. 16 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2026 - 1 L 169/25

    Anhörungsberechtigte für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Rn. 31 Die Kritik der Klägerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 - (…juris Rn. 14 ) zitiert, greift nicht durch.

    Das Zitat des Verwaltungsgerichts ist gleichwohl nicht fehlgehend, da dem Senatsbeschluss zu entnehmen ist, dass den - hier ebenfalls relevanten - Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach das Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG a. F. nicht dazu dient, eigene Rechte der in Abs. 2 angeführten Stellen zu wahren, sondern den Zweck verfolgt, Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen, die für die Entscheidung über die Freistellung von Bedeutung sein können (OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 -, juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 - juris Rn. 19).

  • VG Halle, 04.11.2025 - 3 A 177/22

    Eisenbahnrechts

    Ausgehend vom Zweck der Vorschrift, den Betrieb und die wirtschaftlich sinnvolle Weiternutzung eines Schienenweges zu sichern (…vgl. Pietrzyk, in: Kühling/Otte, AEG, ERegG, 1. Auflage 2020, § 23 AEG Rn. 24 m.w.N.), kann gegen eine positive Freistellungsentscheidung - als "actus contrarius" der Planfeststellung - nur das öffentliche Interesse an einem attraktiven Verkehrsangebot auf der Schiene (§ 1 Abs. 1 AEG) angeführt werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 - juris Rn. 14 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht