Rechtsprechung
| VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22.MZ |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 45 Abs 2 WaffG 2002, § 46 Abs 1 WaffG 2002, § 46 Abs 2 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002
Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (33)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Rn. 16 Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 32).Rn. 17 Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wird insbesondere bei Personen ausgegangen, die den sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, n.v.; Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 34;… Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 17 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 12; OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 17;… OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).
Vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, sogenannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 35 ).
Rn. 21 Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz…, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden…, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).
Voraussetzung für eine nachvollziehbar vorgetragene und damit plausible persönliche Abkehr sind äußerlich feststellbare Umstände, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 52 ; VG München…, Urteil vom 4. März 2020 - M 7 K 18.2530 -, juris, Rn. 34; jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11/18 -, juris, Rn. 12 für das Ausweisungsrecht).
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (…BT-Drs. 16/7717, S. 33; zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 25).Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris, Rn. 21 f.; siehe insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 26).
Mithin kann insoweit ebenfalls - unter entsprechender Berücksichtigung der Wertung des § 45 Abs. 5 WaffG - von einem Überwiegen des Vollzugsinteresses ausgegangen werden (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 29;… Beschluss vom 4. März 2016 - 21 CS 15.2718 -, juris, Rn. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 20 B 1624/17
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Rn. 17 Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wird insbesondere bei Personen ausgegangen, die den sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, n.v.;… Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 34;… Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 17 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 17;… OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).Rn. 19 Durch seine Ausführungen im Rahmen einer Anhörung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung gegenüber der Zentralen Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium *** vom 13. Juni 2022 (Bl. 1 der Verwaltungsakte) hat der Antragsteller zunächst jedenfalls einen Anschein dafür gesetzt, dass er das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland negiert und damit das Grundgesetz und in der Folge die darauf fußenden Gesetze - darunter auch die Vorschriften des Waffengesetzes - nicht als für sich verbindlich anerkennt; dies ist zumindest ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Annahme einer Unzuverlässigkeit (vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 33).
Rn. 21 Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz…, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden…, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).
- VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19
Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Nach fruchtlosem Fristablauf gibt es im Hinblick auf eine effektive Gefahrenabwehr nur noch die Möglichkeit der behördlichen Sicherstellung (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ -, juris, Rn. 15 ;… VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 8. November 2011 - 5 N 992/11.NW -, juris, Rn. 14 ).Die bloß abstrakt begründete Gefahr, dass der Antragsteller etwa mit der Waffenbesitzkarte (neue) Waffen erwerben könnte, reicht nicht aus; hinreichende Anhaltspunkte für eine insoweit notwendige konkrete Gefährdungslage sind hier im Rahmen der summarischen Prüfung nicht erkennbar (vgl. insgesamt: VG Mainz, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 O 723/19.MZ -, juris, Rn. 16 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Rn. 17 Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wird insbesondere bei Personen ausgegangen, die den sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, n.v.;… Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 34; Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 17 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 12; OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 17;… OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).Schließlich begründet der Umstand, dass sich eine Person in bestimmten, ihr opportun erscheinenden Situationen in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben verhält, noch keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn sie ihre Bindung an die Rechtsordnung - auch jenseits der Nähe zum eigentlichen "Reichsbürger"-Spektrum - durch Wort und Tat unter Vorbehalt stellt und auf diese Weise Zweifel weckt, ob sie waffenrechtliche Vorschriften auch dann noch einhält, wenn sie ihr nicht (mehr) opportun erscheinen (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 23, 49;… VG München, Gerichtsbescheid vom 31. Januar 2022 - M 7 K 19.5989 -, juris, Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Ein Restrisiko muss dabei nicht hingenommen werden (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 8).Rn. 17 Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wird insbesondere bei Personen ausgegangen, die den sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, n.v.;… Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 34;… Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 17 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 12; OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).
- VG Mainz, 05.11.2020 - 1 K 1038/19
Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse; …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Rn. 21 Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden…, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).Die Abkehr von den kaum fassbaren Strukturen wie etwa der Reichsbürgerbewegung muss durch weitere Umstände nach außen erkennbar werden (vgl. VG Frankfurt…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 2499/19.F -, juris, Rn. 31; siehe dazu insgesamt: VG Mainz, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 44 ).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris, Rn. 21 f.; siehe insgesamt: BayVGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 24 CS 20.2211 -, juris, Rn. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 339/17
Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich …
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Es ist dem Antragsteller daher zuzumuten, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, zumal er den Besitz an den Waffen nach vorübergehender Überlassung an Dritte ohne weiteres wiedererlangen kann und so nicht zwingend vollendete Tatsachen drohen (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 23; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 K 6804/19 -, juris, Rn. 19); eine dauerhafte Überlassung an berechtigte Personen ist nicht vorgeschrieben. - VG Karlsruhe, 19.12.2019 - 10 K 6804/19
Waffenbesitzkarte: Wer im Wohngebiet auf Tauben schießt, ist unzuverlässig
Auszug aus VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Es ist dem Antragsteller daher zuzumuten, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, zumal er den Besitz an den Waffen nach vorübergehender Überlassung an Dritte ohne weiteres wiedererlangen kann und so nicht zwingend vollendete Tatsachen drohen (vgl. dazu OVG NRW…, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 23; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 K 6804/19 -, juris, Rn. 19); eine dauerhafte Überlassung an berechtigte Personen ist nicht vorgeschrieben. - OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15
Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und …
- VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
- OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21
Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer …
- VG Augsburg, 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968
Sicherstellung von Waffen; Wohnungsdurchsuchung
- VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von …
- VG Neustadt, 08.11.2011 - 5 N 992/11
Vollzug der Sicherstellungsanordnung für Waffen
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 11 L 34.17
Antrag auf Durchsuchung; Herausgabe von Waffenbesitzkarten; sofortige …
- VG München, 31.01.2022 - M 7 K 19.5989
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Selbstverwalter der sogenannten …
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
- BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; …
- BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …
- BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung; …
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
- VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252
Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer …
- VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"
- VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
- VGH Bayern, 27.01.2022 - 24 B 20.2539
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- VG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 5 K 2499/19
Abkehr vom Auftreten als "Reichsbürger"
- VG Berlin, 25.10.2021 - 1 K 180.19
Widerruf von zwei Waffenbesitzkarten und Versagung der Erteilung eines …
- VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
Jagdrecht; Jagdschein
- VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2530
Widerruf der Waffenbesitzkarte einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörigen …
- VG Mainz, 23.09.2024 - 1 L 537/24
Jagdrechtliche Zuverlässigkeit sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
Rn. 24 Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürger- bzw. selbstverwaltertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 L 683/22.MZ -, juris, Rn. 21 ; Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP…, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz…, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden…, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).Rn. 35 Hier ist weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ersichtlich, dass der Antragsteller auch nur versucht hätte, sich ernsthaft von dem zuvor dargestellten Gedankengut zu distanzieren (anders bei dem Vorliegen einer ausdrücklichen Distanzierung im (Verwaltungs-)Verfahren: VG Mainz, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 L 683/22.MZ -, juris, Rn. 22 ff.).
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