Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Regelung über die Fälligkeit einer Abgabe als Mindestinhalt einer kommunalen Abgabensatzung; Festlegung von Mindestmengen pro Person/Haushalt als Maßnahme gegen die Gefahr illegaler Entsorgung
Besprechungen u.ä.
- ggsc.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindestgebühren, Vorauszahlungen und Fälligkeit
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.05.2009 - 4 A 976/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 1022
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07
Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Diese gemischte Maßstabbildung - Personen-/Behältermaßstab - überlagert den zusätzlichen grundstücksbezogenen Ansatz und begegnet grundsätzlich keinen Bedenken (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.2007 - 7 BN 6/07- zit. nach juris, zu Abfallgebühren). - BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07
Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Die Wiedereinsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts war auch weder willkürlich noch manipulativ, so dass auch nicht ausnahmsweise eine Durchbrechung der Bestandskraft der Vorabentscheidung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2008 - 2 B 77/07 -, zit. n. juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.09.2010 - 5 A 398/08 -, zit. n. juris; BayVGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 ZB 13.299 -, zit. n. juris). - OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Das gilt auch für das zu Grunde gelegte Behältervorhaltevolumen von 10 l pro Person und Kalenderwoche (vgl. OVG Schleswig, U. v. 14.06.2006 - 2 KN 6/05 - AbfallR 2006, 242 (Leitsatz), zit. nach juris)".
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2005 - 1 L 489/04
Entstehen der Gebühr, Fälligkeit der Gebühr, Mindestinhalt einer Abgabensatzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Beschl. v. 06.09.2005 - 1 L 489/04 -, zit. n. juris). - OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Die Wiedereinsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts war auch weder willkürlich noch manipulativ, so dass auch nicht ausnahmsweise eine Durchbrechung der Bestandskraft der Vorabentscheidung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2008 - 2 B 77/07 -, zit. n. juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.09.2010 - 5 A 398/08 -, zit. n. juris; BayVGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 ZB 13.299 -, zit. n. juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Rn. 42 Zu dem vom Kläger im erstinstanzlichen Verfahren kritisierten Anschluss- und Benutzungszwang gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 i. V. m. 10 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 AS für einen 80 l-Restabfallbehälter hat bereits der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschl. v. 02.10.2008 - 3 M 108/08 -, zit n. juris, folgendes ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88
MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Dieser eingeschränkten Überprüfungsbefugnis unterliegen auch etwaige in der Satzung manifestierte Zielvorstellungen (vgl. dazu VGH Mannheim, B. v. 19.02.1990 - 10 S 3608/88 - NVwZ-RR 1990, 461, der davon ausgeht, dass die Anschlußpflichtigen durch den Zwang zur satzungsgemäß vorgesehenen Benutzung von Normmülltonnen mit bis zu 240 Litern Füllraum (Müllgroßbehältern) nicht in verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, verletzt werden.). - VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556
110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 ZB 13.299
Verfahrensmangel; Ablehnung der Anträge auf Aktenübersendung und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Die Wiedereinsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts war auch weder willkürlich noch manipulativ, so dass auch nicht ausnahmsweise eine Durchbrechung der Bestandskraft der Vorabentscheidung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2008 - 2 B 77/07 -, zit. n. juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.09.2010 - 5 A 398/08 -, zit. n. juris; BayVGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 ZB 13.299 -, zit. n. juris).
- OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13
Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab; …
2004, 47 = KStZ 2004, 36; ebenso zur Zulässigkeit eines Mindestbehältervolumens: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - zitiert nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.05.2014 - 1 L 91/09 - NordÖR 2014, 419; HessVGH, Beschluss vom 07.03.2012 - 5 C 206/10.N - OVG Saarland, Urteil vom 18.05.2011 - 1 A 7/11 -, jeweils zitiert nach juris; Brüning und Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 51. Erg.Lfg., § 6 Rn. 343a, 765; Freese in Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Stand Dez. 2013, § 5 Rn. 331 ff.).In anderen Bundesländern ist ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet geblieben (vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.05.2014 - 1 L 91/09 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2014 - 6 A 11299/13.OVG -).
Eine Verpflichtung zur Festlegung des Mindestbehältervolumens auf das absolut erreichbare Mindestabfallvolumen ließe völlig außer Acht, dass dem Einrichtungsträger bei der Festlegung des Behältervolumens zugestanden werden muss, einer illegalen Abfallentsorgung entgegenzuwirken (…so auch das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.05.2014, a. a. O.; ThürOVG…, Urteil vom 16.02.2011, a. a. O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17
Trink- und Schmutzwassergebühren
§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V meint nämlich nicht das konkrete Schuldverhältnis, d.h. der voll ausgeprägte Abgabenanspruch, sondern lediglich das abstrakte Schuldverhältnis ( OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ;… Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 30).Rn. 80 Da schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Normierung einer (ordnungsgemäßen) Fälligkeitsregelung entbehrlich ist - so etwa, wenn die Abgabe durch den Schuldner bereits durch in der Satzung zwingend vorgeschriebene und der Höhe nach festgesetzte Vorauszahlungen zu ebenfalls feststehenden Fälligkeitsterminen während des Abrechnungszeitraums in voller Höhe zu tilgen ist ( OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ) - führt auch dieser Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Gebührensatzungen (OVG Greifswald…, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 17).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17
Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft …
§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V meint nämlich nicht das konkrete Schuldverhältnis, d.h. der voll ausgeprägte Abgabenanspruch, sondern lediglich das abstrakte Schuldverhältnis ( OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ;… Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 30).Rn. 77 Da schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Normierung einer (ordnungsgemäßen) Fälligkeitsregelung entbehrlich ist - so etwa, wenn die Abgabe durch den Schuldner bereits durch in der Satzung zwingend vorgeschriebene und der Höhe nach festgesetzte Vorauszahlungen zu ebenfalls feststehenden Fälligkeitsterminen während des Abrechnungszeitraums in voller Höhe zu tilgen ist ( OVG Greifswald, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 -, juris Rn. 36 ) - führt auch dieser Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Gebührensatzungen (OVG Greifswald…, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 L 489/04 -, juris Rn. 17).
- VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15
Abfallgebühren
Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG…, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG…, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen…, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland…, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster…, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg…, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln…, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei;… Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris). - VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16
Abfallgebühren
Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG…, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG…, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen…, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland…, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster…, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg…, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln…, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei;… Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris). - VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15
Abfallgebühren
Vielmehr reicht es - auch mit Blick auf die Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Grundsatzes der Leistungsproportionalität und des Äquivalenzgebotes sowie die Vorgaben des § 6 KrWG zur Abfallvermeidung und -verwertung - aus, ist aber auch erforderlich, was der Einrichtungsträger ggf. auf substantiiertes Bestreiten des Gebührenpflichtigen durch entsprechende Zahlen zu belegen hat, dass die Mindestgebühr sich an der untersten Grenze dessen bewegt, was an durchschnittlichem Abfallaufkommen erfahrungsgemäß erwartet werden kann, so dass die Gebührenregelung nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung für die überwiegende Zahl der betroffenen Gebührenschuldner schafft (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 6.6. 2012, a.a.O., Rn. 22, wonach die Veranschlagung eines Abfallanfalls von 9, 23 l pro Woche und Einwohner (bei einem Zweipersonenhaushalt) nicht zu beanstanden sei;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 793 i; zum dortigen Landesrecht SächsOVG…, Urt. vom 26.11.1996 - 2 S 300/96 -, zitiert nach juris; NdsOVG…, Urt. vom 10.11.2014 - 9 KN 316/13 -, BeckRS 2014 Nr. 59231: Die Festlegung eines Mindestbehältervolumens für Restabfall von 10 Litern pro Person und Woche verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie noch deutlich unter dem tatsächlich durchschnittlich anfallenden Restabfallvolumen im Einrichtungsgebiet liege; ebenso wenig sei es bei dieser Sachlage zu beanstanden, dass der Einrichtungsträger für die Zuweisung der Restabfallbehälter regelmäßig eine wöchentliche Restabfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person zugrunde lege; OVG Thüringen…, Urt. vom 16.2.2011 - 1 KO 1367/01 -, zit. nach juris: angesetzte durchschnittliche Inanspruchnahme von 21 l pro Person und Woche nicht beanstandet; OVG M-V, Urt. vom 21.5.2014 - 1 L 91/09 -, zit. nach juris; OVG RhPf, Beschl. vom 2.4.2014 - 6 A 11299/13 -, zit. nach juris, die ein Mindestbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche unbeanstandet gelassen haben; OVG NRW, Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; OVG Saarland…, Urt. vom 24.11.2010 - 5 K 693/09 -, zit. nach juris, Rn. 29 ff., wonach eine Anzahl von zehn Leerungen im Jahr bei Zurverfügungstellung eines Restmüllbehälters mit 120 l ein ausreichender Kompromiss sei zwischen dem Ziel der Verringerung des Restmüllaufkommens und dem Gebot ordnungsgemäßer Müllentsorgung, wenn lediglich zwischen 85 und 93 % der Haushalte öfter als zehn Leerungen pro Jahr veranlassten, wobei die Größe eines solchen Behälters nicht außer Verhältnis stehe zu dem bei einem durchschnittlichen Haushalt anfallenden Restmüll; ferner VG Münster…, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, Rn. 18 ff, 26 ff., wonach ein satzungsrechtlich festgelegtes Mindestvolumen von 10 Litern pro Person/Woche dem Anreizgebot jedenfalls dann ausreichend Rechnung trage, wenn in der Satzung eine weitere Herabsetzung des Mindestvolumens in besonderen Fällen vorgesehen sei; VG Freiburg…, Urt. vom 11.10.2007 - 4 K 1038/06 -, zit. nach juris a. a. O., wonach ein Volumen von 14 Litern pro Woche bei Benutzern von Müllbehältern und fünf Litern pro Woche bei Müllschleusenbenutzern nicht zu beanstanden sei und ein Mindestvolumen von sechs Litern je angeschlossener Person nur eine Untergrenze darstelle, bei der Gebührengestaltung aber keine Unterschreitung dieses Volumens aus Gründen der Bildung einer Reserve hindere; VG Köln…, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 19, wonach ein Mindestbehältervolumen des Hausmüllbehälters von 20 l je Person und Woche nicht zu beanstanden sei;… Urt. vom 17.6.2008 - 14 K 1025/07 -, zit. nach juris). - VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 660/20
Abfallgebührenerhebung; Erstellung einer Gebührenkalkulation für zurückliegende …
Der dabei eintretende "Realitätsverlust" ist mit der Notwendigkeit einer gesicherten, wilde Ablagerungen verhindernden Abfallentsorgung und dem Vorteil einer hohen Kalkulationssicherheit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.2018 - 9 BN 4.18 - OVG Lüneburg, Urteil vom 10.11.2014 - 9 KN 37/14 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.05.2014 - 1 L 91/09 - Hessischer VGH, Beschluss vom 07.03.2012 - 5 C 206/10.N - OVG Saarland, Urteil vom 18.05.2011 - 1 A 7/11 - alle zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 1 L 292/15
Straßenbaubeitragsrecht: Notwendigkeit des notfalls rückwirkenden Bestehens einer …
Die von der Beklagtenseite vorgetragene Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) zu dem Urteil des Senates vom 21. Mai 2014 - 1 L 91/09 - liegt nicht vor.
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