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| OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AsylVfG § 6 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53
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- juris (Volltext/Leitsatz)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Ausländers in sein Heimatland; Hinreichende Sicherheit eines Ausländers vor Verfolgung im Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat; Begriff der "regionalen Gruppenverfolgung"; Folgen einer regionalen Gruppenverfolgung für einen ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.06.2001 - 4 A 315/00
- OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
- BVerwG, 31.01.2007 - 1 B 82.06
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (22)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03
Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (…verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 - 3 KO 1004/04 -, das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 - 2 A 116/03.A -), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.20 und 21, in denen die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Inguschetien unter Auswertung verschiedener Quellen geschildert wird; Inguschetien als inländische Fluchtalternative weiterhin bejahend: Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - die Frage offen lassend: OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 150 - 152 des juris-Dokuments).
Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ("unproblematischen") Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 16 der UA;… Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).
Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).
Kontrollen als solche oder auch Wohnungsdurchsuchungen oder (ganz) kurzfristige Festnahmen erreichen aber schon nicht die notwendige Eingriffsintensität; denn diese Maßnahmen verletzen - noch - nicht die Menschenwürde, sie gehen nicht über das hinaus, was die Bewohner der Russischen Föderation aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.1987 - 9 C 321.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 64, S. 17; OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 126 d. juris-Dokuments).
Es besteht auch nicht die Gefahr, dass tschetschenische Volkszugehörige, wenn sie bei Kontrollen in dem zeitlichen "Zwischenraum" ohne Registrierung angetroffen werden, gegen ihren Willen nach Tschetschenien "abgeschoben" werden; denn nach Art. 19.15 des Russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes sind bei einer Verletzung von Registrierungsvorschriften als einzige Sanktion eine Verwarnung oder die Verhängung einer Geldbuße vorgesehen (OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 112 f d. juris-Dokuments mit weiterer ausführlicher Begründung und Quellenangaben).
Abgesehen davon, ob es sich dabei nicht um sog. Amtswalterexzesse handelt, die dem russischen Staat nicht zurechenbar wären, und die Übergriffe nicht nur oder in besonderem Maße tschetschenische Volkszugehörige betreffen, sondern ein allgemeines "Phänomen" darstellen (OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 130 d. juris-Dokuments, das Presseberichte zitiert, nach denen die Staatsanwaltschaft gegen solche Übergriffe vorgeht und in vielen Fällen die Verantwortlichen bestraft worden sind, sowie Ziff. 132 f), gibt es nach dem oben Dargelegten keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, Opfer solcher Übergriffe zu werden, als real, d.h. nicht ganz entfernt, einzuschätzen wäre (zu diesem Maßstab, vgl. o.).
Soweit Übergriffe auf tschetschenische Volkszugehörige bzw. Personen kaukasischen Aussehens dokumentiert sind, wird zudem meist nicht deutlich, ob diese Übergriffe einen rassistischen oder - was asylrechtlich irrelevant wäre - einen rein kriminellen Hintergrund gehabt haben (vgl. BayVGH, S. 31 d. UA, sowie OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 186 - 188 sowie Ziff. 191 des juris-Dokuments).
Wie den ca. 25, 2 Millionen Russen, die sogar unter dem statistischen Existenzminimum leben, das allerdings nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Existenzminimum gleichzusetzen ist (…Auswärtiges Amt, Lagebericht Russland vom 30.08.2005, S. 20), und den ca. 3 - 3, 5 Millionen in Russland lebenden anderen illegalen Migranten (vgl. den Bericht des Bundesamtes, Stand: August 2003) gelingt es ihnen offenbar, das Überleben in verschiedener Art und Weise sicherzustellen, auf dem - niedrigen - Niveau, mit dem sich die Mehrheit der russischen Bevölkerung zufrieden geben muss und das deshalb auch nicht gegen die Menschenwürde verstößt (OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 202 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 37 d. UA sowie Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 03.07.2003 - 13 LA 90/03 -).
Das reale Pro-Kopf-Einkommen ist sehr niedrig; es beträgt nach den offiziellen Statistiken nur etwa 1/10 des Einkommens in Moskau (…Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien vom 30.08.2005, S. 10 und 18; OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 210 f d. juris-Dokuments mit weiteren Quellenangaben, das ebenfalls - wie schon der Senat in seinen o.a. Urteilen vom 24.04.2003 - keine "Verfolgungsbedingtheit" annimmt).
Einer Entscheidung bedarf - an dieser Stelle - allerdings, ob die Angaben des Klägers zu seinem persönlichen Verfolgungsschicksal glaubhaft sind oder nicht; denn das vorstehend entwickelte Ergebnis, dass tschetschenischen Volkszugehörigen in den genannten Regionen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, gilt nur für den Regelfall "unauffälliger" Tschetschenen, nicht jedoch für solche, die sich im Tschetschenien-Konflikt für die tschetschenische Sache besonders engagiert haben oder eines solchen Engagements verdächtigt und deshalb von der russischen Staatsgewalt gesucht werden (OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 171 d. juris-Dokuments).
Das gleiche gilt für die Wegnahme von Geld oder Wertgegenständen, von der vereinzelt berichtet wird, weil das nicht nur dem russischen Staat nicht zurechenbare sog. Amtswalterexzesse sind, sondern rein kriminelles Unrecht ohne politische Motivation (OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 160 - 166 d. juris-Dokuments).
- VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597
inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der "Wahl" des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen - 2 A 116/03.A -, BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 -, S. 20 der UA, FN.Das Verfassungsgericht und andere Gerichte haben ebenfalls einige Entscheidungen zur Registrierung zugunsten der Bürger getroffen, auch gegen die Erteilung ungerechtfertigt kurz befristeter Registrierungen ist durch das Einlegen von Rechtsbehelfen wirksame Abhilfe möglich (Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 37 d. UA mit Quellenangabe; BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 22 d. UA, der dort allerdings auch - zu Recht - die Auffassung vertritt, die verbreitete gesetzeswidrige Praxis, tschetschenischen Volkszugehörigen jeweils nur eine für drei Monate gültige Registrierung zu erteilen, die dann jeweils verlängert bzw. erneuert werden müsse, sei asylrechtlich nicht relevant, weil auch eine solche befristete Registrierung den Aufenthalt legalisiere; vgl. zu dieser Praxis auch: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tschetschenien und die tschetschenische Bevölkerung in der Russischen Föderation, v. 24.05.2004, S. 18).
Der Bayerische VGH - 11 B 02.31597 - lässt es zwar dahinstehen, ob der Befehl Nr. 541 (mit dem behaupteten gegen tschetschenische Volkszugehörige gerichteten Inhalt) authentisch ist oder ob es sich um eine Fälschung handelt, hält ihn bezüglich der damit angeordneten Maßnahmen aber nicht für ein staatliches Verfolgungsprogramm, aufgrund dessen der Schluss gerechtfertigt wäre, dass tschetschenische Volkszugehörige in der Russischen Föderation - außerhalb Tschetscheniens und außerhalb der anderen "ausgeschiedenen" Gebiete - nicht hinreichend sicher wären (S. 28 f d. UA mit eingehender Begründung, die der erkennende Senat teilt).
Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
Gerade das Fehlen einer Registrierung und der Aufenthalt an einem anderen Ort als dem der Registrierung bieten der Polizei nämlich erst die Handhabe und sind deshalb auch die häufigsten Gründe für z.B. eine Festnahme (BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 24 f d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, Juni 2003 - Mai 2004, S. 52).
Die Praxis russischer Polizisten, missliebigen Personen, auch tschetschenischen Volkszugehörigen, Beweismittel zu unterschieben, um so gegen sie einen strafrechtlich relevanten Verdacht zu konstruieren, ist seit Mitte des Jahres 2003 nicht mehr in größerem Umfang zu beobachten (BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 27 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bericht für den Zeitraum von Juni 2003 - Mai 2004, S. 48 und 60).
Vor allem aber zeigt eine Auswertung konkret dokumentierter Vorkommnisse, dass nicht vornehmlich tschetschenische Volkszugehörige, sondern überwiegend beispielsweise Schwarzafrikaner, Asiaten mit mongolischem Erscheinungsbild sowie Menschen aus dem indischen Kulturkreis in den als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Gebieten Opfer der Gewalt nichtstaatlicher Akteure geworden sind (BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 30 f d. UA, der zu den von Memorial im Bericht für Juni 2003 - Mai 2004 dokumentierten Fällen im einzelnen Stellung nimmt).
Der Bayerische VGH - 11 B 02.31597 - (S. 30 d. UA) weist ergänzend darauf hin, dass den aus Deutschland nach Abschluss ihrer Asyl- bzw. Abschiebungsschutzverfahren abgeschobenen Flüchtlingen öffentliche Mittel aus dem REAG/GARP-Programm zur Verfügung gestellt werden, die es diesen ermöglichen oder jedenfalls erleichtern, die Zeit, bis sie eine Beschäftigung gefunden haben, zu überbrücken (und sich zudem eine Unterkunft zu besorgen und damit die wichtigste faktische Voraussetzung für ihre Registrierung zu erfüllen).
Angesichts dessen, dass das Fehlen des Existenzminimums nicht verfolgungsbedingt wäre, bedarf auch die vom Bayerischen VGH - 11 B 02.31597 - (S. 29 f d. UA) aufgeworfene Frage, ob für Kinder, für alte, kranke oder behinderte Personen oder für Personen, die aus sonstigen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und deshalb auch nicht für eine beschränkte Zeit ohne staatliche Unterstützungsleistungen in menschenwürdiger Weise existieren können, das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative möglicherweise zu verneinen ist, keiner Erörterung oder Vertiefung (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Ziff. 212 d. juris-Dokuments).
Die Abschiebung erfolgt regelmäßig auf dem Luftweg nach Moskau, also in eine Stadt, die nach dem oben Dargelegten grundsätzlich (u.a.) als inländische Fluchtalternative in Betracht kommt, und gerade nicht nach Tschetschenien oder in eine der anderen Teilrepubliken oder Regionen, deren Eignung als inländische Fluchtalternative der Senat hat dahinstehen lassen (BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 13 d. UA).
Das gilt auch hier (so auch BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 20 d. UA).
- OVG Saarland, 23.06.2005 - 2 R 17/03
Kein Flüchtlingsstatus für tschetschenische Volkszugehörige aus der Russischen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (…verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 - 3 KO 1004/04 -, das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 - 2 A 116/03.A -), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der "Wahl" des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen - 2 A 116/03.A -, BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 -, S. 20 der UA, FN.
Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ("unproblematischen") Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).
Mit Hilfe dieser Organisationen konnte in einer Reihe von Fällen der willkürlichen Verweigerung der Registrierung erfolgreich entgegengetreten werden (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 22 d. UA unter Berufung auf Memorial, Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation, 2004, Abschnitt V).
Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).
Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
In Zusammenfassung dieser Erkenntnislage ist zwar nicht auszuschliessen, dass tschetschenische Volkszugehörige Opfer rassistisch motivierter Gewalt seitens nichtstaatlicher Akteure werden, als real, nicht ganz entfernt liegend, schätzt der Senat die Gefahr dagegen nicht ein (so auch BayVGH und OVG Nordrhein-Westfalen, jeweils a.a.O., sowie OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 d. UA).
Es gibt jedoch keine Erkenntnisse dafür, dass es unter diesen Flüchtlingen, die sich als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen in großer Zahl in diesen Regionen niedergelassen haben, zu gravierenden Versorgungsengpässen oder gar zu Hungersnöten oder vergleichbaren humanitären Katastrophen gekommen wäre (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 26 f d. UA).
Davon, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen bzw. nur auf nicht belegten Vermutungen beruhen, gehen auch das OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - (S. 28 d. UA), das OVG Nordrhein-Westfalen (Ziff. 156 d. juris-Dokuments) sowie der Bayerische VGH (S. 14 - 17 der UA) aus, der zu den von den Organisationen benannten Fällen jeweils konkret - und nach Auffassung des Senats zutreffend - Stellung genommen hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).
Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01
Russland, Armenier, Tschetschenen, Gemischt-ethnische Abstammung, Christen, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).
Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).
Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).
- OVG Bremen, 23.03.2005 - 2 A 116/03
Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, 2. …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Selbst wenn diese Übergriffe und Rechtsverletzungen als Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger zu werten wären (…verneinend: Thüringer OVG, Urt. v. 19.05.2005 - 3 KO 1004/04 -, das die Zahl der feststellbaren Verfolgungsfälle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl als nicht ausreichend erachtet, um die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte zu belegen; offen gelassen von: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - und OVG des Saarlandes, Urt. v. 23.06.2005 - 2 R 17/03 - eine Gruppenverfolgung bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 09.03.2005 - 2 A 116/03.A -), handelte es sich doch nur um eine regionale Gruppenverfolgung; denn tschetschenische Volkszugehörige haben in anderen Gebieten der Russischen Föderation, d.h. außerhalb Tschetscheniens, eine sog. inländische Fluchtalternative.Ob diese Beurteilung, insbesondere nach der "Wahl" des moskautreuen Regierungschefs Sjasikow, der einen Politikwechsel in der Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge einleitete, heute noch aufrecht erhalten werden kann, kann dahinstehen (Inguschetien als inländische Fluchtalternative jetzt verneinend: OVG Bremen - 2 A 116/03.A -, BayVGH, Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 -, S. 20 der UA, FN.
Das gilt vor allem für Südrussland mit der Wolga-Region sowie ganz allgemein für die ländlich geprägten ("unproblematischen") Bereiche der Russischen Föderation (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 23 der UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 100 des juris-Dokuments, OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 16 der UA; Auswärtiges Amt, Lagebericht Tschetschenien v. 30.08.2005, S. 16, Auskunft v. 19.01.2004 an das OVG Rheinland-Pfalz, S. 2, vgl. auch ACCORD v. 06.10.2004, S. 3).
Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Aus diesen Darlegungen ergibt sich ferner, dass dem Kläger bei einer Abschiebung in die Russische Föderation auch keine sonstige erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG (durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure) drohte, ebenso, dass keine so extreme allgemeine Gefahrenlage im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG vorliegt, die die Prognose rechtfertigte, der Kläger würde bei seiner Abschiebung in die Russische Föderation "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 ff, 328 zur dann verfassungsrechtlich gebotenen Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 2 / § 60a Abs. 1 AufenthG). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Für eine solche Gefahr, die nicht aus den allgemeinen Folgen von Bürgerkriegen oder ähnlicher innerstaatlicher Konflikte oder aus einer vom Staat geschürten oder jedenfalls von ihm zu verantwortenden fremdenfeindlichen Stimmung hergeleitet werden kann, sondern ein geplantes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331 ff, 333/334), sind hier keine Anhaltspunkte ersichtlich. - BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse v. 31.07.2002 - 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 und v. 21.05.2003 - 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270) bietet ein verfolgungssicherer Ort dem Flüchtling das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann. - BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse v. 31.07.2002 - 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 und v. 21.05.2003 - 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270) bietet ein verfolgungssicherer Ort dem Flüchtling das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann. - BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OVG Niedersachsen, 03.07.2003 - 13 LA 90/03
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Ausländer; …
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
- BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …
- BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92
Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …
- BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85
Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"
- BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
Ablehnung eines Asylantrags wegen inländischer Fluchtalternativen
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91
Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen
- OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische …
- VG Schleswig, 01.09.2005 - 12 A 294/03
Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Sippenhaft, Sicherheitskräfte, interne …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05 Der Senat hält an den mit Urteil vom 03.11.2005 1 LB 211/01 aufgestellten Grundsätzen fest.
3. Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 03. November 2005 1 LB 211/01 sowie im Beschluss vom 07. Oktober 2004 1 LA 79/04 (NordÖR 2005, 279 Ls.) zu den auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen Stellung genommen; in dem Urteil vom 03. November 2005 (a.a.O.) heißt es (wobei die Aussagen in dem Urteil immer dort, wo der Kläger angesprochen wird, auf die Beigeladenen im vorliegenden Fall übertragbar sind): Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist zulässig.
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05 Der Senat hält an seiner bisherigen Auffassung, dass tschetschenische Volkszugehörige außerhalb Tschetscheniens in der Regel eine sog. inländische Fluchtalternative haben, fest (vgl. Urteil v. 03. November 2005 - 1 LB 211/01); das Erfordernis des Passumtauschs in Tschetschenien steht dem nicht entgegen.
3. Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 03. November 2005 - 1 LB 211/01 - sowie im Beschluss vom 07. Oktober 2004 - 1 LA 79/04 - (NordÖR 2005, 279 Ls.) zu den - auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen Stellung genommen; in dem Urteil vom 03. November 2005 (a.a.O.) heißt es (wobei die Aussagen in dem Urteil immer dort, wo der "Kläger" angesprochen wird, auf den Beigeladenen im vorliegenden Fall übertragbar sind): "Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist zulässig.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 1 LB 65/03 Dem entspricht es, dass heute in der Russischen Föderation zahlreiche illegale Migranten leben (…wobei die genaue Zahl naturgemäß nicht feststeht: Rat der EU an CIREA v. 01.09.2000, S. 51: 800.000 1.000.000 unter Berufung auf die IOM; Senat, Urteile v. 03.11.2005 1 LB 211/01 u. 1 LB 259/01 : ca. 3 - 3, 5 Mio. unter Berufung auf das Bundesamt; Prozessbevollmächtigter des Beigeladenen: ca. 10 - 12 Mio. unter Berufung auf Amnesty International).
- VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Für politisch unverdächtige und erwerbsfähige tschetschenische Volkszugehörige wie die Kläger besteht in anderen Teilen der Russischen Föderation - jedenfalls außerhalb von Inguschetien, Kabardino-Balkarien, Dagestan, Nord-Ossetien, Krasnodar und Stawropol - regelmäßig eine inländische Fluchtalternative, in denen sie vor Verfolgung sicher sind und ihr Existenzminimum gesichert ist (so die ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: VGH BW, U.v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 - juris; BayVGH München, U.v. 31.8.2007, 11 B 02.31724 - juris; U.v. 19.6.2006 - 11 B 02.31598 - juris; U.v. 17.4.2012 - 11 B 11.30469 - juris; NdsOVG, B.v. 16.1.2007 - 13 LA 67/06 - juris; VGH BW, U.v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - juris; OVG Saarl, B.v. 12.7.2006 - 3 Q 101/06 - juris; B.v. 29.6.2006 - 3 Q 2/06 - juris; U.v. 23.6.2005 - 2 R 11/03 - juris; OVG SH, U.v. 11.8.2006 - I LB 125/05 - juris; U.v. 3.11.2005 - 1 LB 211/01 - juris; OVG NW, U.v. 12.7.2005 - II A 2307/03.A - juris; ThürOVG, U.v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 - juris; HessVGH, U.v. 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - juris, der sogar eine "hinreichende Sicherheit" in Tschetschenien bejaht). - OVG Sachsen, 23.03.2009 - A 5 B 376/07
Russische Förderation; Tschetschenien; Inländische Fluchtalternative; …
Als im April 2007 das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig erging, beurteilten bereits folgende Obergerichte bei der Prüfung einer inländischen Fluchtalternative die von den Klägern aufgeworfene Tatsachenfrage anhand der vorhandenen Erkenntnismittel ebenso: OVG Schl.-H., Urt. v. 3.11.2005 - 1 LB 211/01 -, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 -, OVG Saarland, Beschl. v. 29.5.2006, - 3 Q 1/06 -, NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2007 - 13 LA 67/06 -, BayVGH, Urt. v. 19.6.2006 - 11 B 02.31598 -, OVG Bremen, Urt. v. 31.5.2006 - 2 A 112/06.A - und HessVGH, Urt. v. 2.2.2006 - 3 UE 3021.03.A -, alle Entscheidungen zitiert nach juris, letzteres Urteil allerdings leicht differenzierend: Ob eine Registrierung gelingen könne, hänge von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. - VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08
Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien
71 3. Im Übrigen besteht für tschetschenische Volkszugehörige (gegenwärtig) in anderen Teilen der Russischen Föderation - jedenfalls außerhalb von Inguschetien, Kabardino-Balkarien, Dagestan, Nord-Ossetien, Krasnodar und Stawropol - eine inländische Fluchtalternative, in denen sie vor Verfolgung sicher sind und ihr Existenzminimum gesichert ist (…so die ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: VGH München, nicht rechtskräftiges Urteil vom 31. August 2007, a.a.O., und rechtskräftiges Urteil vom 19. Juni 2006 - 11 B 02.31598 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 13 LA 67/06 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 25. Oktober 2006 - A 3 S 46/06 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2007 - 10 B 82.07 - Juris; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 3 Q 101/06 - und vom 29. Juni 2006 - 3 Q 2/06 - sowie Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 11/03 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2006 - 1 B 101.05 - Juris; OVG Schleswig, Urteile vom 11. August 2006 - 1 LB 125/05 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2006 - 1 B 204.06 - Juris, und vom 3. November 2005 - 1 LB 211/01 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 - 1 B 87.06 - Juris; OVG Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2006 - 1 B 102.05 - Juris; OVG Weimar, rechtskräftiges Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 - Juris; VGH Kassel…, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., der sogar eine "hinreichende Sicherheit" in Tschetschenien bejaht; die anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand: VGH Kassel, Urteil vom 2. Februar 2006 - 3 UE 3021/03.A -, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 2007 - 1 B 47/06 - das Parallelurteil des VGH Kassel vom 4. Juli 2006 - 3 UE 2075/03.A - Juris ist wegen nicht hinreichender Darlegung der Divergenzrüge rechtskräftig geworden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 B 121.06 - Juris; OVG Bremen vom 16. März 2005 - 2 A 114/03.A - Juris, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2006 - 1 B 85.05 - Juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 31. März 2006 - 2 L 40/06 - Juris, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Juris). - VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
Für politisch unverdächtige und erwerbsfähige tschetschenische Volkszugehörige wie die Kläger besteht in anderen Teilen der Russischen Föderation - jedenfalls außerhalb von Inguschetien, Kabardino-Balkarien, Dagestan, Nord-Ossetien, Krasnodar und Stawropol - regelmäßig eine inländische Fluchtalternative, in denen sie vor Verfolgung sicher sind und ihr Existenzminimum gesichert ist (so die ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: VGH BW, U.v. 15.2.2012 - A 3 S 1876/09 - juris; BayVGH München, U.v. 31.8.2007, 11 B 02.31724 - juris; U.v. 19.6.2006 - 11 B 02.31598 - juris; U.v. 17.4.2012 - 11 B 11.30469 - juris; NdsOVG, B.v. 16.1.2007 - 13 LA 67/06 - juris; VGH BW, U.v. 25.10.2006 - A 3 S 46/06 - juris; OVG Saarl, B.v. 12.7.2006 - 3 Q 101/06 - juris; B.v. 29.6.2006 - 3 Q 2/06 - juris; U.v. 23.6.2005 - 2 R 11/03 - juris; OVG SH, U.v. 11.8.2006 - 1 LB 125/05 - juris; U.v. 3.11.2005 - 1 LB 211/01 - juris; OVG NW, U.v. 12.7.2005 - 11 A 2307/03.A - juris; ThürOVG, U.v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 - juris; HessVGH, U.v. 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - juris, der sogar eine "hinreichende Sicherheit" in Tschetschenien bejaht). - VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 33.08
Abschiebungsschutz für Tschetschenen mit ausführlicher Erörterung der …
, und rechtskräftiges Urteil v o m 19. J u n i 2006 - 11 B 02.31598 - J u r i s ; O V G Lüneburg , Beschluss vom 16. Januar 2007 - 13 LA 67/06 - J u r i s ; V G H Mannheim , Urteil v o m 25. Oktober 2006 - A 3 S 46/06 - J u r i s , rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht s v o m 20. Dezember 2007 - 10 B 82.07 - J u r i s ; O V G Saarlouis , Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 3 Q 101/06 - und vom 29. J u n i 2006 - 3 Q 2/06 - sowie Urteil v o m 23. J u n i 2005 - 2 R 11/03 - J u r i s , rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht s v o m 17. Mai 2006 - 1 B 101.05 - J u r i s ; O V G Schleswig , Urteile vom 11. August 2006 - 1 LB 125/05 - J u r i s , rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht s v o m 8. November 2006 - 1 B 204.06 - J u r i s , und v o m 3. November 2005 - 1 LB 211/01 - J u r i s , rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht s v o m 31. Januar 2007 - 1 B 87.06 - J u r i s ; O V G Münster, Urteil v o m 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A - J u r i s , rechtskräftig mit B e - schluss des Bundesverwaltungsgericht s v o m 9. J u n i 2006 - 1 B 102.05 - J u r i s ; O V G Weimar, rechtskräftiges Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 - J u r i s ; V G H Kassel , Urteil vom 21. Februar 2008, a . - OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01 Dem entspricht es, dass heute in der Russischen Föderation zahlreiche illegale Migranten leben (…wobei die genaue Zahl - naturgemäß - nicht feststeht: Rat der EU an CIREA vom 01.09.2000, S. 51: 800.000 - 1.000.000 unter Berufung auf die IOM; Senat, Urteile vom 03.11.2005 - 1 LB 211/01 und 1 LB 259/01 -: ca. 3 - 3, 5 Mio. unter Berufung auf das Bundesamt; Prozessbevollmächtigter der Kläger: ca. 10 - 12 Mio. unter Berufung auf Amnesty International).
- VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 7.08
Frage der Verfolgungsgefahr für Tschetschenen
Rn. 71 3. Im Übrigen besteht für tschetschenische Volkszugehörige (gegenwärtig) in anderen Teilen der Russischen Föderation - jedenfalls außerhalb von Inguschetien, Kabardino-Balkarien, Dagestan, Nord-Ossetien, Krasnodar und Stawropol - eine inländische Fluchtalternative, in denen sie vor Verfolgung sicher sind und ihr Existenzminimum gesichert ist (…so die ganz überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: VGH München, nicht rechtskräftiges Urteil vom 31. August 2007, a.a.O., und rechtskräftiges Urteil vom 19. Juni 2006 - 11 B 02.31598 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 13 LA 67/06 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 25. Oktober 2006 - A 3 S 46/06 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2007 - 10 B 82.07 - Juris; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 3 Q 101/06 - und vom 29. Juni 2006 - 3 Q 2/06 - sowie Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 11/03 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2006 - 1 B 101.05 - Juris; OVG Schleswig, Urteile vom 11. August 2006 - 1 LB 125/05 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2006 - 1 B 204.06 - Juris, und vom 3. November 2005 - 1 LB 211/01 - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 - 1 B 87.06 - Juris; OVG Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A - Juris, rechtskräftig mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2006 - 1 B 102.05 - Juris; OVG Weimar, rechtskräftiges Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 - Juris; VGH Kassel…, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., der sogar eine "hinreichende Sicherheit" in Tschetschenien bejaht; die anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand: VGH Kassel, Urteil vom 2. Februar 2006 - 3 UE 3021/03.A -, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 2007 - 1 B 47/06 - das Parallelurteil des VGH Kassel vom 4. Juli 2006 - 3 UE 2075/03.A - Juris ist wegen nicht hinreichender Darlegung der Divergenzrüge rechtskräftig geworden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 B 121.06 - Juris; OVG Bremen vom 16. März 2005 - 2 A 114/03.A - Juris, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2006 - 1 B 85.05 - Juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 31. März 2006 - 2 L 40/06 - Juris, aufgehoben unter Zurückverweisung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Juris). - OVG Sachsen, 13.05.2009 - A 5 A 274/08
Tschetschenien; inländische Fluchtalternative
- VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05
Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.
- OVG Sachsen, 18.03.2010 - A 5 B 649/07
Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, grundsätzliche Bedeutung, …
- VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11805/05
Abschiebungsverbot für tschetschenische Volkszugehörige.
- VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VG Bayreuth, 05.02.2019 - B 9 K 18.31599
Unglaubhaftes Vorbringen zum Fluchtgrund
- VG Berlin, 02.04.2008 - 38 X 85.08
Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des …
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