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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37695
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG (https://dejure.org/2024,37695)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG (https://dejure.org/2024,37695)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG (https://dejure.org/2024,37695)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Das Verwaltungsgericht verweist für seine Einschätzung u. a. sowohl auf obergerichtliche Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 - sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 - als auch auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 8 Satz 1 bis 3 i. V. m. Abs. 9 Satz 1 und 6, Abs. 12 Satz 1 und 3 und Abs. 13 Satz 1 IfSG in dem Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 -, - 1 BvR 470/20 -, - 1 BvR 471/20 -, - 1 BvR 472/20 -.

    Denn deren Impfempfehlungen bildeten den medizinischen Standard und der Nutzen der jeweils empfohlenen "Routineimpfung" überwiege das Impfrisiko (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 -, juris Rn. 136).

    Rn. 24 Vgl. in diesem Sinne auch: BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a. -, juris, Rn. 149..

    Rn. 27 Soweit die Antragstellerin zu 1. darüber hinaus der Meinung ist, das Bundesverfassungsgericht sei bei seinen Beschlüssen vom 21. Juli 2022 (vgl. z.B. Az. 1 BvR 469/20, juris Rn. 31) von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, weil es ausführt,.

    Der Bayrische Verwaltungsgerichtshofs hält vielmehr die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht sogar ausdrücklich für grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen sei, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (…vgl. VGH München a. a. O., juris Rn. 6).

    Die an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 472/20 - anknüpfende Argumentation der Antragstellerin zu 1., wonach durch die Vorschriften des § 20 Abs. 8 ff. IfSG "keine mit Zwang durchsetzbare Impflicht" angeordnet werde, sowie der Verweis darauf, dass mit der Anwendung von Verwaltungszwangsmitteln in Bezug auf Nachweise bei Schulkindern faktisch eine Impflicht bestehe, die gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG jedoch verboten sei, weil den Eltern dann kein Freiraum für ihre Impfentscheidung verbleibe, verfängt hier nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2024 - 13 B 1281/23

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nachweispflicht für Masernimpfung bei …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Ein offenkundiger Grundrechtsverstoß lässt sich hier auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht feststellen (vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19).

    Rn. 20 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen führt in seinem Beschluss vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 - (…juris Rn. 33 bis 37) zudem Folgendes aus:.

    Mit Blick auf das hohe Infektionsrisiko innerhalb einer Gemeinschaftseinrichtung wie einer Schule, wo regelmäßig eine Vielzahl von Kindern ohne nennenswerten Abstand aufeinandertrifft, und das vom Gesetzgeber verfolgte legitime hochrangige Ziel, die Ansteckung vulnerabler Gruppen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung zu schützen (…vgl. BVerfG, a. a. O. juris, Rn. 105), ist von einer offenkundigen Unverhältnismäßigkeit (siehe zum Erfordernis oben) der Nachweispflicht und ihrer Durchsetzung (nur) mit dem Mittel eines Zwangsgeldes auch mit Blick auf die Schwere des Eingriffs in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht auszugehen (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 44 bis 46; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 1 S 80/23 -, beck-online Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2024 - 1 S 94.23

    Durchsetzbarkeit der Pflicht zum Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Zudem geht die bereits vom Verwaltungsgericht zutreffend herangezogene Begründung des Gesetzentwurfs zum Masernschutzgesetz in Bezug auf das ärztliche Zeugnis von einem "ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) aus (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 19 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 7).

    Anschließend hat sie sich allgemein u. a. mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin - Brandenburg im Beschluss vom 1. März 2024 - 1 S 94/23 OVG -, der sie nicht folgen wolle, auseinandergesetzt.

    Rn. 44 Soweit die Antragstellerin zu 1. in der Folge auf die aus ihrer Sicht unzutreffenden "Feststellungen" des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 - zu den Anforderungen an den Nachweis einer Kontraindikation bzw. eines ärztlichen Zeugnisses eingeht, erfolgt dies losgelöst von dem hier streitgegenständlichen Beschluss und bedarf daher keiner näheren Auseinandersetzung.

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910

    Androhung eines weiteren Zwangsgelds bei Nichterfüllung der Nachweispflicht für …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Rn. 45 Sofern sich die Antragstellerin zu 1. schließlich gegen die Zwangsgeldandrohung des streitgegenständlichen Bescheides wendet und darauf abstellt, dass Zwangsgelder im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (gemeint sind wahrscheinlich die Beschlüsse vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 - und 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 - und - 20 CE 23.1935 -, auf die das Verwaltungsgericht verwiesen hat) ohnehin nicht in Betracht kämen, dringt sie damit nicht durch.

    Der weitere Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 - und - 20 CE 23.1935 - kann hier ebenfalls nicht herangezogen werden.

  • VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Rn. 45 Sofern sich die Antragstellerin zu 1. schließlich gegen die Zwangsgeldandrohung des streitgegenständlichen Bescheides wendet und darauf abstellt, dass Zwangsgelder im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (gemeint sind wahrscheinlich die Beschlüsse vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 - und 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 - und - 20 CE 23.1935 -, auf die das Verwaltungsgericht verwiesen hat) ohnehin nicht in Betracht kämen, dringt sie damit nicht durch.

    Der Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 - enthält insoweit keine Ausführungen zur generellen Zulässigkeit einer Zwangsgeldandrohung, sondern ging vom Vorliegen eines Ermessensausfalls auf Seiten des Gesundheitsamtes bei der Ausübung des Erschließungsermessens aus (…vgl. juris Rn. 9).

  • VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 29 L 3343/23

    Nachweis, Masernschutz, Impfpflicht, Anforderung, Eingriffsbefugnis

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Rn. 35 Soweit die Antragstellerin zu 1. unter Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2024 - 29 L 3343/23 - ebenfalls ausführt, dass der Nachweispflicht auch mit einem Nachweis genüge getan werde, an dessen inhaltlicher Richtigkeit das Gesundheitsamt Zweifel habe, verhilft dies der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg.

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 7. Februar 2024 - 29 L 3343/23 -, auf die die Antragstellerin zu 1. verweist, sagt hierzu nichts aus.

  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 883/23
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Das Verwaltungsgericht folge der Darstellung des VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 - was die nach wie vor anzunehmende Aktualität der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen vor allem zu den Folgen einer Masernerkrankung, zur Wirksamkeit der Impfung, zur Seltenheit von Impfreaktionen oder -komplikationen und zur vergleichbar geringen Immunitätsquote in der deutschen Bevölkerung betreffe, ferner auch der Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der betroffenen Kinder und der Allgemeinheit gegen die der von der Nachweispflicht betroffenen Eltern.

    In Bezug auf die aus Sicht des Verwaltungsgerichts nach wie vor anzunehmende Aktualität der vom Bundesverfassungsgerichts zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen, vor allem zu den Folgen einer Masernerkrankung, zur Wirksamkeit der Impfung, zur Seltenheit von Impfreaktionen oder -komplikationen und zur vergleichbar geringen Immunitätsquote in der deutschen Bevölkerung, ferner auch der Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der betroffenen Kinder und der Allgemeinheit gegen die der von der Nachweispflicht betroffenen Eltern, verwies es auf die Darstellung des VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 - (…juris Rn. 38 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 1 M 254/22

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Angabe einer nicht genutzten Adresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Nach Ablauf dieser Frist können zwar fristgerecht - dem Darlegungserfordernis genügend - geltend gemachte Gründe vertieft, nicht aber neue Gründe in das Beschwerdeverfahren eingeführt werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - und 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 10).

    Grundsätzlich reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. OVG Greifswald, Beschlüsse vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - und 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 11).

  • VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23

    Zwangsgeldbewehrte Aufforderung von Eltern eines Schülers zur Vorlage eines …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN - wird zurückgewiesen.

    Rn. 6 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 - betreffend die Antragstellerin zu 1. abgelehnt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
    Stützt das Verwaltungsgericht sein Ergebnis alternativ auf mehrere Begründungen, muss die Beschwerde alle Begründungen aufgreifen, sich mit diesen auseinandersetzen und sie in Zweifel ziehen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. März 2009 - 1 M 140/08 -, juris Rn. 12 u. Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 M 34/03 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Münster…, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 1 B 1345/18 -, juris Rn. 6 m. w. N. u. Beschluss vom 16. Juni 2010 - 6 B 499/10 -, juris Rn. 2 m. w. N; VGH München…, Beschluss vom 27. März 2012 - 10 CS 11.2406 -, juris Rn. 35).

    Zum anderen wiederholt sie schlicht ihre Argumentation aus dem erstinstanzlichen Verfahren, ohne diese zu vertiefen, was unzureichend ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. März 2009 - 1 M 140/08 -, juris Rn. 12; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 20 CS 23.2238

    Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Nachweises über …

  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 20 CS 24.428

    Erstmalige Androhung eines Zwangsgelds wegen Anforderung von …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2024 - 1 S 80.23

    Pflicht zur Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises für schulpflichtige Kinder …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2024 - 13 B 1280/23

    Durchsetzung von Verwaltungsakten mit Zwangsmitteln nach pflichtgemäßem Ermessen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 3 M 770/19

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides einer mit der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …

  • VGH Bayern, 07.07.2021 - 25 CS 21.1651

    Ärztliches Zeugnis zur Befreiung von der Masern-Impfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21

    Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …

  • OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13

    Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 19 B 1563/19

    Darlegungserfordernis des Beschwerdeführers auf § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO ; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2019 - 1 B 1345/18

    Materielle Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandszuwendungen; Nachweis …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 B 499/10

    Kriminalhauptkommissar Darlegung selbständig tragende Erwägung

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 10 CS 11.2406

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher …

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24

    Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …

  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2024 - 1 M 349/24

    Zwangsgeldbewehrte Aufforderung zur Vorlage eines Masern Impfnachweises

    Dabei liegt eine Kontraindikation für eine Impfung immer dann vor, wenn ein Schadeffekt oder eine verminderte Wirkung durch die Impfung zu erwarten bzw. nicht auszuschließen wäre (vgl. Publikation v. Dr. sc. med. Wolfgang Kiehl aus 2015 "Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie Fachwörter - Definitionen - Interpretationen", S. 60 unter "Impfindikationen", am 02.12.2024 abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?*blob=publicationFile; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 15 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen;… vergleichbar auch Aligbe, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand: 01.10.2024, § 20 IfSG Rn. 99, auf den sich die Antragsteller berufen).

    Zudem geht die Begründung des Gesetzentwurfs zum Masernschutzgesetz in Bezug auf das ärztliche Zeugnis von einem "ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) aus (vgl. BT-Drs. 19/13452 S. 19 sowie OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 13 f. d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rn. 7).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass eine eigene ärztliche Bewertung, die taugliche Grundlage für das Ausstellen eines Kontraindikationszeugnisses i. S. v. § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG sein kann, ohne eine substantiierte Darlegung der innerfamiliären Vorerkrankungen und Unverträglichkeiten durch den Befragten gegenüber dem handelnden Arzt oder ohne eigene Anschauung des das Zeugnis ausstellenden Arztes (Stichwort: "Arzt der Familie") nicht vorgenommen werden kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 16 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Darüber hinaus hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass dem Antragsgegner und damit im gerichtlichen Verfahren auch den Verwaltungsgerichten eine Befugnis zusteht, ärztliche Atteste anhand der o. g. Kriterien dahingehen zu bewerten, ob sie als Kontraindikationszeugnis i. S. d. Gesetzes angesehen werden können.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG - (S. 14 d. Umdrs., zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, betraf die Entscheidung aus Düsseldorf nämlich einen Sachverhalt, in dem ein ärztliches Attest - anders als hier - die von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG gestellten Anforderungen erfüllte.

    Die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht aus § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 18, zur Veröffentlichung vorgesehen; VGH München…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 20 CS 24.428 -, juris Rn. 6).

    Dies gilt jedenfalls solange, wie die Vorschriften - wie hier (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19 -) nicht evident verfassungswidrig sind.

    Ein offenkundiger Grundrechtsverstoß lässt sich hier auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht feststellen (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19).

    Rn. 49 Dem schließt sich der erkennende Senat an (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 11, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Anders als die Antragsteller meinen, geht es bei der vorzunehmenden Interessabwägung nicht um den Eintritt eines Schadens beim Antragsgegner, sondern jedenfalls auch um einen möglichen Schaden bei (gerechtfertigt) ungeimpften Mitschülern bzw. anderen Kita-Kindern der Kinder der Antragsteller oder sonstiger vulnerabler Dritter, die mit ihnen in Kontakt kommen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24

    Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …

    Erik I., J-Stadt, vom 1. Februar 2024 vorgelegt, das auf eine Familienanamnese gleichen Datums Bezug nahm, die aber nicht dem KJÄD, sondern erst im Beschwerdeverfahren dem Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vorgelegt worden ist, das die Beschwerde der beiden Kläger mit Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG - (juris) zurückgewiesen hat.

    Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung, auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf die elektronisch übermittelten Scans der Verwaltungsvorgänge des Beklagten (ausgedruckt zwei Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten des Eilverfahrens 3 B 2192/23 SN = 1 M 120/24 OVG Bezug genommen.

    Durch die vorzulegenden Nachweise soll sichergestellt werden, dass u. a. in den in § 33 Nr. 1 - 3 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nur Personen betreut werden, die nicht oder in möglichst geringem Umfang Träger der Masernerkrankung sind, damit einer Ausbreitung der hochansteckenden, teilweise zu lebensbedrohlichen Komplikationen führenden Krankheit gerade in Gemeinschaftseinrichtungen durch einen jedenfalls hier hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und den Schutz nicht immuner Gefährdeter entgegengewirkt wird; die Art der geforderten Nachweisführung entspricht nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot, und zwar auch dann, wenn ein Nachweis im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 oder 3 IfSG nicht und im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG nur nach einer Schutzimpfung des in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten zu erlangen ist (…vgl. etwa die Beschlüsse des OVG NW vom 24. Februar 2025 - 13 B 306/24 -, juris Rdnr. 17 ff., vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rdnr. 18 ff., …und vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rdnr. 20 ff., des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 32 ff., und vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 14 ff., 46 f. - letzterer in Auseinandersetzung mit dem klägerischen Beschwerdevorbringen, das jetzt zur Klagebegründung vorgetragen wird, weshalb die Kammer hierauf Bezug nimmt -, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - VGH B-W - vom 20. Januar 2025 - 1 S 1765/24 -, juris Rdnr. 41 ff., des OLG Karlsruhe vom 24. September 2024 - 2 ORbs 340 SsBs 461/21 (2) -, juris Rdnr. 19, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. März 2024 - 201 ObOWi 141/24 -, juris Rdnr. 10 ff., sowie das Urteil des BayVGH vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris Rdnr. 18 ff.).

    Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte nämlich nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, …und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).

    Hierfür hätte es dem Beklagten als zuständiger Stelle so zugänglich gemacht werden müssen, dass eine gründliche Prüfung möglich gewesen wäre; dies erfolgt in der Regel wenigstens durch das Überlassen einer Kopie oder die Möglichkeit, einen Scan anzufertigen (s. den Beschluss des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 36, und das Urteil des Bayerischen VG München vom 13. Januar 2025 - M 26a K 24.4703 -, juris Rdnr. 36 ff.).

    Hiermit hat sich bereits das OVG M-V in seiner Beschwerdeentscheidung auseinandergesetzt (Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 32 f.).

    Denn wegen der ansonsten bestehenden Missbrauchsgefahr wird die gesetzliche Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises nicht allein durch die Vorlage irgendwelcher Bescheinigungen "verbraucht" und das Gesundheitsamt daher nicht schon hierdurch auf Folgemaßnahmen nach § 20 Abs. 12 Satz 2 IfSG beschränkt (s. etwa die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 37, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 43, und des OVG NW vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 -, juris Rdnr. 59, sowie den Gerichtsbescheid des Bayerischen VG Bayreuth vom 18. Dezember 2024 - B 7 K 24.77 -, juris Rdnr. 42, m. w. Nachw.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2024 - 1 M 415/24

    Nachweis der Kontraindikation bei Masernimpfung

    Anders als der Antragsteller meint, geht es bei der vorzunehmenden Interessabwägung nicht um den Eintritt eines Schadens beim Antragsgegner, sondern jedenfalls auch um einen möglichen Schaden bei (gerechtfertigt) ungeimpften Mitschülern seines Sohnes oder sonstiger vulnerabler Dritter, die mit ihm in Kontakt kommen (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Nachweispflicht aus § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist grundsätzlich zulässig, weil auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 - (…vgl. juris Rn. 123) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraums habe annehmen dürfen, dass ohne entsprechenden Druck auf die Willensbildung der Eltern die erforderliche Impfquote nicht gleichermaßen zu erreichen sei (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 18, zur Veröffentlichung vorgesehen; VGH München…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 20 CS 24.428 -, juris Rn. 6).

    Dies gilt jedenfalls solange, wie die Vorschriften - wie hier (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29.11.2024 - 1 M 120/24 OVG -, S. 9 f., zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rn. 20 …sowie vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rn. 19) - nicht evident verfassungswidrig sind.

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 62/24

    Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Mutter eines …

    Durch die vorzulegenden Nachweise soll sichergestellt werden, dass u. a. in den in § 33 Nr. 1 - 3 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nur Personen betreut werden, die nicht oder in möglichst geringem Umfang Träger der Masernerkrankung sind, damit einer Ausbreitung der hochansteckenden, teilweise zu lebensbedrohlichen Komplikationen führenden Krankheit gerade in Gemeinschaftseinrichtungen durch einen jedenfalls hier hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung und den Schutz nicht immuner Gefährdeter entgegengewirkt wird; die Art der geforderten Nachweisführung entspricht nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot, und zwar auch dann, wenn ein Nachweis im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 oder 3 IfSG nicht und im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG nur nach einer Schutzimpfung des in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten zu erlangen ist (…vgl. etwa die Beschlüsse des OVG NW vom 24. Februar 2025 - 13 B 306/24 -, juris Rdnr. 17 ff., vom 15. August 2024 - 13 B 1280/23 -, juris Rdnr. 18 ff., …und vom 16. Juli 2024 - 13 B 1281/23 -, juris Rdnr. 20 ff., des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 32 ff., und vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 14 ff., 46 f., des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - VGH B-W - vom 20. Januar 2025 - 1 S 1765/24 -, juris Rdnr. 41 ff., des OLG Karlsruhe vom 24. September 2024 - 2 ORbs 340 SsBs 461/21 (2) -, juris Rdnr. 19, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. März 2024 - 201 ObOWi 141/24 -, juris Rdnr. 10 ff., sowie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes - BayVGH - vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris Rdnr. 18 ff.).

    Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte jedoch nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, …und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).

    Hierfür hätte es dem Beklagten als zuständiger Stelle so zugänglich gemacht werden müssen, dass eine gründliche Prüfung möglich gewesen wäre; dies erfolgt in der Regel wenigstens durch das Überlassen einer Kopie oder die Möglichkeit, einen Scan anzufertigen (s. den Beschluss des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 36, und das Urteil des Bayerischen VG München vom 13. Januar 2025 - M 26a K 24.4703 -, juris Rdnr. 36 ff.).

    Denn wegen der ansonsten bestehenden Missbrauchsgefahr wird die gesetzliche Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises nicht allein durch die Vorlage irgendwelcher Bescheinigungen "verbraucht" und das Gesundheitsamt daher nicht schon hierdurch auf Folgemaßnahmen nach § 20 Abs. 12 Satz 2 IfSG beschränkt (s. etwa die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 37, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 43, und des OVG NW vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 -, juris Rdnr. 59, sowie den Gerichtsbescheid des Bayerischen VG Bayreuth vom 18. Dezember 2024 - B 7 K 24.77 -, juris Rdnr. 42, m. w. Nachw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2025 - 13 B 1437/23

    Nachweispflicht für einen Masernschutz für schulpflichtige Kinder; Bestimmen …

    Rn. 7 Vgl. zudem OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris, Rn. 140 ff; OVG M.-V., Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris, Rn. 18.

    Rn. 23 Vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris, Rn. 42; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 B 411/20 -, juris, Rn. 21.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2025 - 13 B 306/24

    Vorlage des Nachweises über den ausreichenden Impfschutz oder Immunität der …

    Rn. 22 Vgl. zudem OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris, Rn. 140 ff; Bay. VGH, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 20 BV 24.1343 -, juris, Rn. 23 ff; OVG M.-V., Beschluss vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris, Rn. 18.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2025 - 1 M 491/23

    Anordnung zur Anzeige von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen

    Insoweit handelt es sich auch nicht um eine - zulässige - Vertiefung rechtzeitigen und dem Darlegungserfordernis genügenden Vortrags (vgl. OVG Greifswald…, Beschluss vom 7. September 2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 39 ;… Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 M 918/20 OVG - Beschluss vom 28. März 2023 - 1 M 254/22 OVG - juris Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rn. 11).
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