Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6247
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23 OVG (https://dejure.org/2023,6247)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.02.2023 - 1 M 13/23 OVG (https://dejure.org/2023,6247)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG (https://dejure.org/2023,6247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wenden eines Eigentümers gegen die fernstraßenrechtliche vorzeitige Besitzeinweisung in sein Grundstück für den Bau einer planfestgestellten Radverkehrsanlage an der B 196

  • rechtsportal.de

    Wenden eines Eigentümers gegen die fernstraßenrechtliche vorzeitige Besitzeinweisung in sein Grundstück für den Bau einer planfestgestellten Radverkehrsanlage an der B 196

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 5 K 294/21

    Planfeststellungsbeschluss; Neubau eines straßenbegleitenden Radweges auf der …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Mit Urteil vom 10. Januar 2023 - 5 K 294/21 OVG - wies der 5. Senat schließlich die Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss ab.

    Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat seine für den 29. November 2022 im Verfahren - 5 K 294/21 OVG - vorgesehene mündliche Verhandlung über die Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss auf den Terminverlegungsantrag des Antragstellers auf den 10. Januar 2023 verlegt.

    Zwar hat der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2022 und unter Verweis auf seinen Vortrag im Hauptsacheverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Az.: 5 K 294/21 OVG sowie unter Bezugnahme auf seinen dort abgereichten Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 insoweit die Ansicht vertreten, dass der Planfeststellungsbeschluss nichtig sei, weil eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden sei.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe des Urteils des 5. Senats vom 10. Januar 2023 im Verfahren zum Az.: 5 K 294/21 OVG , mit dem die Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen wurde.

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Denn die Baumaßnahmen sind bis zum März 2023 geplant und dauern daher noch an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 17).

    Einer Folgenabwägung bedarf es daher im vorliegenden Fall nicht (kritisch zur Folgenabschätzung für die vorzeitige Besitzeinweisung wegen der Garantie des effektiven Rechtsschutzes und möglicherweise irreparabler Entscheidungen mit der drohenden Schaffung vollendeter Tatsachen: BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 18 ff.).

    Es erscheint daher zwar nicht völlig ausgeschlossen, dass der Antragsteller einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt hätte finden können, auch wenn wegen der Frage, ob mit der Entscheidung möglicherweise vollendete Tatsachen geschaffen werden und diese deshalb irreversibel ist, es einer besonders sorgfältigen Einarbeitung bedurft hätte (zur Garantie effektiven Rechtsschutzes und des Treffens möglicherweise irreparabler Entscheidungen mit der drohenden Schaffung vollendeter Tatsachen durch eine vorzeitige Besitzeinweisung vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 18 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Ein verfahrensfehlerhaft ergangener Beschluss der Enteignungsbehörde führt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu einer beachtlichen formellen Rechtswidrigkeit desselben, solange noch die Möglichkeit der Heilung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG M-V (juris: VwVfG MV 2020) besteht (Zustimmung OVG Weimar, Beschluss vom 26. Februar 1999 - BI W 807/98 - , OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -) .

    Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" i.S.v. § 45 Abs. 2 VwVfG M-V meint dabei das Hauptsacheverfahren, nicht Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).

    Der Abschluss eines Eilverfahrens in der Beschwerdeinstanz führt somit nicht zur Beendigung der Heilungsmöglichkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 3.14

    Anwaltskosten; Enteignung; Rechtsweg; vorläufige Besitzeinweisung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Rn. 11 Sie ist auch in der Sache aus den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen zutreffend (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 9 B 3/14 -, juris zum Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bei Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen, die einem von einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f FStrG Betroffenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 5 S 2379/98

    Abgelehnte Aufhebung eines Besitzeinweisungsbeschlusses trotz festgestellter …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine Auffassung auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Februar 1999 - 5 S 2379/98 -, juris) stützt, betraf diese nicht die mündliche Verhandlung als solche, sondern die Nichteinhaltung der Frist von sechs Wochen zwischen Antragstellung und Durchführung der mündlichen Verhandlung (§ 18f Abs. 2 Satz 1 FStrG) bzw. die Nichteinhaltung der Frist zur Zustellung der Entscheidung nach mündlicher Verhandlung von zwei Wochen (§ 18f Abs. 2 Satz 4 FStrG), durch deren Verletzung der Grundstückseigentümer nicht benachteiligt wird (…vgl. zu diesen Fristen auch Müller/Schulz, FStrG, 3. Aufl. 2022, § 18f Rn. 25 u. 26).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2022 - 5 KM 312/21

    Straßen- und Wegerecht -einstweiliger Rechtsschutz gegen Radwegebau

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 - 5 KM 312/21 OVG - lehnte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.01.2003 - 1 M 140/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
    Diese Prüfungssperre gilt grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (…Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., 2018, § 41 zu § 17a GVG Rn. 42, § 41 zu § 17 GVG Rn. 7; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Januar 2003 - 1 M 140/02 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 17.12.2024 - 32 L 221.24

    Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag europarechtswidrig?

    Rn. 45 Überdies würde eine fehlerhafte Anhörung im Eilverfahren nicht zur formellen Rechtswidrigkeit des Bescheides führen, weil die Anhörung noch bis zum Abschluss des anhängigen Klageverfahrens nachgeholt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn.4; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG - juris Rn. 23; VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2024 - VG 24 L 22/24 - Entscheidungsabdruck S. 7 sowie Beschluss vom 10. Juni 2020 - VG 11 L 148/20 - Entscheidungsabdruck S. 3).
  • BVerwG, 01.10.2025 - 11 VR 12.25

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG

    Das hat seinen Grund auch darin, dass die vorzeitige Besitzeinweisung den zu erwartenden Enteignungsbeschluss teilweise vorwegnimmt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 48; Kümper, UPR 2020, 468 m. w. N.; vgl. zur Parallelvorschrift des § 18f Abs. 2 Satz 1 FStrG: OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 19).

    Stellt ein Betroffener in Bezug auf eine bereits angesetzte mündliche Verhandlung einen Verlegungsantrag, hat die Behörde zu prüfen, ob für diesen - in Anlehnung an § 227 ZPO - erhebliche Gründe vorliegen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 22;… Reimer, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: November 2024, § 67 VwVfG Rn. 29;… Sachs/Kamp, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 67 Rn. 6).

    Für die von § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG vorausgesetzte mündliche Verhandlung kann aufgrund der Nähe des Verfahrens zum förmlichen Verwaltungsverfahren (§§ 63 ff. VwVfG; vgl. auch Schaub-Englert, DVBl. 2024, 262 ) nichts anderes gelten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 23).

  • BVerwG, 16.10.2025 - 11 VR 13.25
    Das hat seinen Grund auch darin, dass die vorzeitige Besitzeinweisung den zu erwartenden Enteignungsbeschluss teilweise vorwegnimmt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 48; Kümper, UPR 2020, 468 m. w. N.; vgl. zur Parallelvorschrift des § 18f Abs. 2 Satz 1 FStrG: OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 19).

    Stellt ein Betroffener in Bezug auf eine bereits angesetzte mündliche Verhandlung einen Verlegungsantrag, hat die Behörde zu prüfen, ob für diesen - in Anlehnung an § 227 ZPO - erhebliche Gründe vorliegen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 22;… Reimer, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand November 2024, § 67 VwVfG Rn. 29;… Sachs/Kamp, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 67 Rn. 6).

    Für die von § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG vorausgesetzte mündliche Verhandlung kann aufgrund der Nähe des Verfahrens zum förmlichen Verwaltungsverfahren (§§ 63 ff. VwVfG; vgl. auch Schaub-Englert, DVBl. 2024, 262 ) nichts anderes gelten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 - NVwZ-RR 2023, 478 Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2025 - 4 MB 13/25

    Tierschutz; Anordnung der Fortnahme und pflegliche Unterbringung

    Mangels Erledigung kann eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung vorliegend gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 3 LVwG noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden, etwa im noch anhängigen Widerspruchsverfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2008 - OVG 1 S 36.08 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 23 CS 20.383 -, juris Rn. 14; OVG Bremen…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 15; OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG -, juris Rn. 23).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 5 K 294/21

    Planfeststellungsbeschluss; Neubau eines straßenbegleitenden Radweges auf der …

    Rn. 36 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2023 sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten zu den Az.: 5 KM 312/21 OVG , 5 KM 500/22 OVG und 1 M 13/23 OVG und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht