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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,480
OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.01.2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 33 Abs 2 GG
    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen Grundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; LBG LSA § 9 S. 1
    Glaubhaftmachung eines ein Anordnungsgrundes im Fall des Abbruches eines Stellenbesetzungsverfahrens; Beendigung eines Besetzungsverfahren durch einen wirksamen Abbruch; Vorliegen neuer Regelbeurteilungen zeitlich nach einer als rechtswidrig erkannten Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 430
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst insbesondere damit keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung ("Neubescheidung") unverändert bleibt (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris [Rn. 26 f.]).

    Rn. 9 Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes im Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG erscheint es zwar denkbar, dass etwa die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt, wenn der Dienstherr das ursprüngliche Bewerberfeld gezielt mit der Absicht der Herbeiführung der gewünschten Abbruchmöglichkeit des zu wiederholenden Auswahlverfahrens reduziert (so BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017, a. a. O. [Rn. 27]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Es bleibt offen, ob im Fall des Abbruches eines Stellenbesetzungsverfahrens ein Anordnungsgrund i. S. v. § 123 Abs. 1 VwGO glaubhaft gemacht werden kann (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris).

    Rn. 3 Es ist bereits fraglich, ob die Antragstellerin vorliegend den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Regelbeurteilung erfassen nämlich die für alle Beamten gleichmäßig zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - juris; OVG LSA Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Rn. 6 Für die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung für die Vergabe eines höherwertigen Amtes oder Dienstpostens kommt es auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung - regelmäßig in Gestalt des Auswahlvermerkes - an (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient (OVG LSA Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG schützt den unterlegenen Bewerber nicht vor der Zulassung konkurrierender Bewerber und gewährt Art. 33 Abs. 2 GG (i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) keinen subjektiven Anspruch auf Zulassung Dritter zum Auswahlverfahren (OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2014 - 1 M 58/14

    Berufung zum Professor; Nachweis besonderer Leistungen bei der Anwendung oder …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Daraus folgt, dass bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Dienstherrn in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen, die mithin nicht nur von besonderer Bedeutung sind, sondern zugleich die mittlerweile aktuellsten Auswahlgrundlagen darstellen und den Regelbeurteilungszeitraum erfassende etwaige Anlassbeurteilungen inkorporieren, zwingend der erneuten Auswahlentscheidung zugrunde zu legen sind (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (OVG LSA, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 B 10849/20

    Beamtenbeförderungsentscheidung ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung …

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Beschlussabdrucks; sowie Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 ff.; …und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 43; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, AS 42, 108 [115 ff.]; NdsOVG, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941; …und vom 7. Januar 2020 - 5 ME 153/19 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der …

    Rn. 32 Dementsprechend hat der beschließende Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, dass das Vorliegen neuer Regelbeurteilungen zeitlich nach einer als rechtswidrig erkannten Auswahlentscheidung einen sachlichen Grund für eine Neuausschreibung der vakanten Stelle darstellen kann und bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Dienstherrn in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen, die nicht nur von besonderer Bedeutung sind, sondern zugleich die mittlerweile aktuellsten Auswahlgrundlagen darstellen und den Regelbeurteilungszeitraum erfassende etwaige Anlassbeurteilungen inkorporieren, zwingend der erneuten Auswahlentscheidung zugrunde zu legen sind (OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 6 ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war im Hinblick auf die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu reduzieren (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris; OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, und Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, jeweils juris [m. w. N.]).

    Dementsprechend, d. h. verfassungsrechtlich aus Art. 33 Abs. 2 GG folgend und zugleich aus der einfachgesetzlich in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung zu berücksichtigen (OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019, a. a. O.).

    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten bzw. Richter gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen (zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019, a. a. O. [m. w. N.]).

    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

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