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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31326
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2009,31326)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.12.2009 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2009,31326)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2009,31326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch auf angemessenen Ersatz bei wesentlicher Erschwerung der Benutzung einer Zufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    Für den Betroffenen muss dadurch ein rechtswidriger Zustand entstanden sein, der andauert (BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, BVerwGE 94, 100 ff.).

    Das haben die Antragsteller nicht beantragt und scheiterte wohl auch daran, dass dem Verpflichteten die Wiederherstellung des ursprünglich rechtmäßigen Zustandes nicht angesonnen werden kann, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, 26.08.1993, a.a.O.).

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58

    Zufahrtsverschlechterung als Enteignung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    § 27 StrWG geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu entschädigungspflichtigen Eingriffen in das Grundstückseigentum zurück, wenn eine vorhandene Verbindung zur Straße entweder beseitigt oder die Zugänglichkeit erheblich erschwert wird (BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58, BGHZ 30, 241, 243; 29.05.1967 - III ZR 143/66 -, BGHZ 48, 63 - Rheinuferstraße -).

    Soweit dort - wie etwa in Art. 17 Abs. 2 BayStrWG oder in § 20 Abs. 5 StrWGNRW - auch der Fall geregelt ist, dass die Benutzung einer Zufahrt durch eine Änderung der Straße wesentlich erschwert wird, dürfte damit zwar die vorliegende, von den Antragstellern behauptete Konstellation grundsätzlich tatbestandsmäßig erfasst sein, dass nämlich durch die Neuanlegung einer Straße ihr Niveau derart erhöht oder vertieft wird, dass zur Wiederherstellung der Zufahrt zur Straße auf dem Anliegergrundstück Anlagen nötig sind, die erhebliche Aufwendungen erfordern (so der Fall von BGH, 02.07.1959, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    Es gewährt keine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, BVerwGE 94, 136 ff.).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    Wie weit der Anliegergebrauch gewährleistet ist, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, dessen Regelungsbereich das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straßen und angrenzenden Grundstücken mitumfasst (BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341 f.; vgl. auch BayVGH, 15.03.2006 - 8 B 05.1356 -, BayVBl. 2007, 45 ff. sowie Grote in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage, Kapitel 25, Rn.21.2).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    Wie weit der Anliegergebrauch gewährleistet ist, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, dessen Regelungsbereich das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straßen und angrenzenden Grundstücken mitumfasst (BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341 f.;… vgl. auch BayVGH, 15.03.2006 - 8 B 05.1356 -, BayVBl. 2007, 45 ff. sowie Grote in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage, Kapitel 25, Rn.21.2).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    § 27 StrWG geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu entschädigungspflichtigen Eingriffen in das Grundstückseigentum zurück, wenn eine vorhandene Verbindung zur Straße entweder beseitigt oder die Zugänglichkeit erheblich erschwert wird (BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58, BGHZ 30, 241, 243; 29.05.1967 - III ZR 143/66 -, BGHZ 48, 63 - Rheinuferstraße -).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 2 B 12.87

    Inhalt des Folgenbeseitigungsanspruchs - Nichtbestehen der zweiten staatlichen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    Denn der Anspruch auf Folgenbeseitigung kann nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes gerichtet werden; er kann nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (BVerwG, 06.02.1987 - 2 B 12/87 -, BayVBl. 1987, 541).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2000 - 1 L 130/98

    Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung einer Abgabe zur Beseitigung von Abwasser; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2009 - 1 M 192/09
    In solchen Fällen liegt, insbesondere auf Beklagtenseite, die Beteiligtenstellung im Prozess auch typischerweise bei dem Amt und nicht bei der Gemeinde (vgl. Senat, 01.11.2000 - 1 L 130/98 -, LKV 2001, 520).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

    Der Anlieger kann weder eine optimale Zufahrt beanspruchen (…vgl. VGH München, Urt. v. 01.12.2009, 8 B 09.1980, BauR 2010, 1210 m. w. N.) noch die Gewährleistung einer bestimmten Bequemlichkeit oder "rangierfreien" Leichtigkeit von Zu- oder Ausfahrten (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.09.2009, 4 KS 4/08 [n. v.]; OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2009, 1 M 192/09, Juris [Rn. 13 m. w. N.]).
  • VG Gießen, 08.10.2012 - 4 K 1281/12

    Verhasster Stellplatz

    Auch vermittelt sie keinen Anspruch auf vorteilhafte Verkehrsverbindungen sowie die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs und Abgangs (vgl. zu alldem: VGH Neustadt, Urteil vom 16.06.2011 - 4 K 228/11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 M 192/09; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 A 764/08; VG Göttingen, Urteil vom 23.02.2005 - 1 A 281/03; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2000 - 1 L 102/00; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.08.2012 - 11 A 2790/10 und vom 20.12.1991 - 23 B 2230/91; VG Gießen, Urteil vom 12.07.2010 - 9 K 4375/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.1994 - 23 A 2097/93;… Neumeyer, Hessisches Straßengesetz, § 19, Anhang, Rdnr. 3).
  • VG Gießen, 24.05.2024 - 6 K 235/15

    Wiederherstellung der Erreichbarkeit eines Grundstücks für Kraftfahrzeuge

    Aus dem Anliegergebrauch lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, Az. 4 VR 7.99, NVwZ 1999, 1341, 1342; BVerwG, Urteil vom 6. August 1982, Az. 4 C 58/80, NJW 1983, 770, 771; BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976, Az. VII C 24/73, NJW 1977, 2367, 2369; Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Mai 2023, Az. 8 ZB 22.2586, juris, Rn. 20; OVG Sachsen…, Urteil vom 13. Juli 2022, Az. 1 A 1231/17, BeckRS 2022, 25194, Rn. 33; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. Dezember 2009, Az. 1 M 192/09, juris, Rn. 13; OVG NRW…, Urteil vom 4. August 1994, Az. 23 A 1518/92, juris, Rn. 8).
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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2010,29380)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.10.2010 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2010,29380)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 1 M 192/09 (https://dejure.org/2010,29380)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Der angegriffene Beschluss beschäftigt sich mit beiden Entscheidungen (BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, BVerwGE 94, 136 ff sowie BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341 f).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Der angegriffene Beschluss beschäftigt sich mit beiden Entscheidungen (BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, BVerwGE 94, 136 ff sowie BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341 f).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Auf etwaige Gehörsverstöße des erstinstanzlichen Gerichts kommt es nicht an (vgl. BVerfG, 05.05.2008, - 1 BvR 562/08 -, NJW 2008, 2635).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Insbesondere lässt die Nichterwähnung einzelner Argumente des Beteiligtenvortrages für sich nicht auf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schließen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4/10, 5 B 4/10 (B 64/09) 5 B 4/10 (5 B 65/09) -, juris).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Wenn der Senat auf Grundlage dieser Entscheidungen zu einem anderen als dem von den Antragstellern gewünschten Ergebnis kommt, liegt darin keine Verletzung des Anspruches der Antragsteller auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13/08 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3/09, 3 B 3/09 (3 B 25/08) -, juris).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 3 B 25.08

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Divergenz einer Beschwerde; Darlegung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2010 - 1 M 192/09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3/09, 3 B 3/09 (3 B 25/08) -, juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 8 C 11.1094

    Anhörungsrüge gegen Beschwerdeentscheidung zur Versagung von Prozesskostenhilfe; …

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Gehörsrüge vor dem Beschwerdegericht ist aber, dass der Beteiligte die Ausführungen, die angeblich nicht zur Kenntnis genommen, nicht erwogen oder nicht beschieden worden sind, vor diesem Gericht überhaupt gemacht hat (vgl. BayVGH vom 25.5.2010 Az. 7 C 10.1079 ; OVG Meckl.-Vorp. vom 21.10.2010 Az. 1 M 192/09 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches …

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Gehörsrüge ist aber, dass der Beteiligte die Ausführungen, die angeblich nicht zur Kenntnis genommen, nicht erwogen oder nicht beschieden worden sind, vor dem Gericht überhaupt geltend gemacht hat (vgl. BayVGH vom 25.5.2010 Az. 7 C 10.1079 ; vom 16.5.2011 Az. 8 C 11.1094 RdNr. 6; OVG Meckl.-Vorp. vom 21.10.2010 Az. 1 M 192/09 RdNr. 7).
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