Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 34 BNatSchG, Art 6 Abs 3 EWGRL 43/92
Errichtung eines Fahrgastschiffsanlegers im Landschaftsschutzgebiet
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 26.08.2013 - 7 B 62/13
- OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 5 M 128/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120 ; Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).Befindet sich ein FFH-Gebiet gegenwärtig ganz oder teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ist es grundsätzlich für jegliche Zusatzbelastung gesperrt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).
Rn. 25 Unabhängig davon steht auch die festgestellte Zielunverträglichkeit allerdings unter einem Bagatellvorbehalt, der seine Rechtfertigung im gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 3 EG) findet (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - 9 B 28/09 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris).
- VG Schwerin, 26.08.2013 - 7 B 62/13
Bootsverkehr im Vogelschutzgebiet
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 26. August 2013 - 7 B 62/13 - (Ziffer 1. des Tenors) wird zurückgewiesen.Rn. 12 Daraufhin hat das Verwaltungsgericht das ruhende Verfahren unter dem Az. 7 B 62/13 wiedereröffnet.
Rn. 16 Die von beiden Antragsgegnern fristgemäß eingelegte und gleichermaßen fristgemäß begründete Beschwerde gegen Ziffer 1. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26. August 2013 - 7 B 62/13 - hat keinen Erfolg.
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Auch wenn der Behörde im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf bestimmte naturschutzfachliche Fragestellungen eine Einschätzungsprärogative zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - zitiert nach juris), muss sie doch insbesondere den gerichtlich überprüfbaren Anforderungen der Ermittlung der Projekteinwirkungen bzw. Erfassung von Beeinträchtigungen genügen und dazu alle - wissenschaftlichen - Mittel und Quellen ausschöpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 - zitiert nach juris ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2012 - 3 M 143/12
Immissionsschutzrecht; FFH-Prüfung; Erweiterung einer Altanlage
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Unerheblich sind demgegenüber nur Beeinträchtigungen, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. zum Ganzen - m. w. N. - OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2013 - 1 M 144/13 - Beschl. v. 05.11.2012 - 3 M 143/12 -, NordÖR 2013, 120 ;… Urt. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 -, NuR 2011, 136 - zitiert nach juris). - BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09
FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2014 - 1 M 213/13
Dementsprechend ist der Einwand, bereits die Vorbelastung bewege sich in einem kritischen Bereich, beachtlich; ein aufgrund der Vorbelastung aktuell ungünstiger Erhaltungszustand rechtfertigt keine zusätzliche Beeinträchtigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - 9 B 28/09 -, DVBl. 2010, 176 - zitiert nach juris).
- VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15
Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes …
Rn. 21 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 8 B 430/15 -, juris (…Rn. 18); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. März 2014 - 1 M 213/13 -, juris (…Rn. 19); OVG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 1995 - 8 S 898.94 -, juris (…Rn. 4).
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