EG-Vertrag
| 1. Teil - Grundsätze (Art. 1 - 16) |
Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig.
In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
Die Maßnahmen der Gemeinschaft gehen nicht über das für die Erreichung der Ziele dieses Vertrags erforderliche Maß hinaus.
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Rechtsprechung zu Art. 5 EG
410 Entscheidungen zu Art. 5 EG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 08.06.2026 - Au 4 S 26.1000
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsbefugnis von ...
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 3726/19
Krankenversicherung der Rentner - Auffangpflichtversicherung - Bezieher einer ...
- AG Frankfurt/Main, 03.02.2010 - 29 C 2088/09
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Außergewöhnlicher Umstand" / Technisches Problem ...
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 271/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; ...
- OLG Naumburg, 01.09.2023 - 7 U 2/23
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2009 - C-34/08
Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Milch und Milchprodukte - Zusatzabgabe auf ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 14.05.2009 - C-34/08
Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame ...
- EuGH, 14.05.2009 - C-34/08
- OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 6 U 29/20
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant quattro mit ...
- LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom ...
- LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom ...
Querverweise
Auf Art. 5 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Grundsätze
- Art. 10 (ex-Art. 5)
- Erwägungsgründe
- Erwägungsgründe
- Erwägungsgründe
- Erwägungsgründe
- Erwägungsgründe
- Erwägungsgründe