Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 152a VwGO
Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch Rechtsmittelgegner im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtbestehen einer Gehörsverletzung bei fehlender Anhörung des im Verfahren obsiegenden Beschwerdegegners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Keine zwingende Gehörsverletzung bei fehlender Anhörung des im Verfahren nach §§ 123, 146 obsiegenden Beschwerdegegners
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtbestehen einer Gehörsverletzung bei fehlender Anhörung des im Verfahren obsiegenden Beschwerdegegners
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 15.01.2015 - 5 B 719/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 719
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14
Erstattung notwendiger Rechtsanwaltskosten im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
In diesem Stadium des gerichtlichen Verfahrens werden andere Verfahrensbeteiligte regelmäßig nicht angehört, weil dafür kein Anlass besteht, wenn bereits das Vorbringen in der Beschwerde(begründungs)schrift ohne Weiteres deren Erfolglosigkeit ergibt (Bestätigung von OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 - [m. w. N.]).Vor einer durch das Beschwerdegericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris [m. w. N.]; siehe zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes]).
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35]). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 1 O 128/10
Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Vor einer durch das Beschwerdegericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris [m. w. N.]; siehe zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes]). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 1 O 132/10
Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Vor einer durch das Beschwerdegericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris [m. w. N.]; siehe zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes]). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 1 O 147/08
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 1 M 50/15
Vor einer durch das Beschwerdegericht selbst veranlassten Anhörung stellt es deshalb für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine nahe liegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 -, juris [m. w. N.]; siehe zum insoweit vergleichbaren Berufungszulassungsrecht auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 O 147/08 -, 17. September 2010 - 1 O 132/10 - und 22. September 2010 - 1 O 128/10 -, jeweils juris [m. w. N. zugleich zum Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes]).
- VG Minden, 20.07.2022 - 12 K 2430/19 Rn. 34 Vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06 -, juris Rn. 15; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 M 50/15 -, juris Rn. 6.
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