Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 3 BauNVO, § 4 BauNVO, § 35 BauGB, § 5 BImSchG
Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch Windenergieanlagen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen; Prognostische Beurteilung der durch die genehmigten Windenergieanlagen verursachten Lärmeinwirkungen auf das betroffene Grundstück; Zuordnung eines mathematisch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen; Prognostische Beurteilung der durch die genehmigten Windenergieanlagen verursachten Lärmeinwirkungen auf das betroffene Grundstück; Zuordnung eines mathematisch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.09.2014 - 6 B 33/14
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14
Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Auch nach der Rechtsprechung des Senats ist der Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnhaus als "Orientierungswert" heranzuziehen, und soweit dieser mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, verneint auch der Senat in der Regel eine optisch bedrängende Wirkung (vgl. jüngst Beschluss vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 ).Abgesehen davon kommt jenem zitierten Erlass bereits im Ansatz keine nachbarschützende Bedeutung zu, da seine Aussagen ausschließlich unter planerischen Vorsorgegesichtspunkten erfolgen, und damit nicht dritt- bzw. nachbarschützende sind, sondern sich allein an Planungsträger richten und im Übrigen nur "Entscheidungshilfen" für die planungsrechtliche Prüfung von Vorhaben durch die Genehmigungsbehörden enthalten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 - m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Insofern kommt es vorliegend ungeachtet des im Übrigen durchaus tragfähigen Begründungsansatzes des Antragsgegners in der Tat auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 31.07.2007 - 1 MB 13/07 -, zit. nach juris unter Hinweis auf Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, zit. nach juris) wegen des in Rede stehenden Dreiecksverhältnisses bereits im Ansatz auf die Qualität der Sofortvollzugsbegründung nicht an. - OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Insofern kommt es vorliegend ungeachtet des im Übrigen durchaus tragfähigen Begründungsansatzes des Antragsgegners in der Tat auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 31.07.2007 - 1 MB 13/07 -, zit. nach juris unter Hinweis auf Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, zit. nach juris) wegen des in Rede stehenden Dreiecksverhältnisses bereits im Ansatz auf die Qualität der Sofortvollzugsbegründung nicht an.
- OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07
Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Ohne dass es im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob eine generelle Beaufschlagung gemäß Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm prognostisch ermittelter Immissionswerte überhaupt geboten ist bzw. ob eine pauschale Beaufschlagung grundsätzlich gerechtfertigt wäre (verneinend: VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2009 - 12 A 19/08 -, zit. nach juris, mit eingehender Begründung; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, zit. nach juris), oder - wie die Antragsteller ergänzend einfordern -, ob jedenfalls einzelfallbezogen die Schallprognose mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden muss, liegt der ohne Zuschlag ermittelte Beurteilungspegel bei (nur) 43, 2 dB(A) nachts und damit 1, 8 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A). - OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, zit. nach juris, unter Hinweis auf Rechtsprechung des 1. Senats, Beschluss vom 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, zit. nach juris). - OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14
Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Angesichts des Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten (vgl. jüngst, Beschluss des Senats vom 27.11.2014 - 1 LA 52/14 -). - OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, zit. nach juris, unter Hinweis auf Rechtsprechung des 1. Senats, Beschluss vom 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, zit. nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2005 - 2 M 15/05
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Ohne dass es im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob eine generelle Beaufschlagung gemäß Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm prognostisch ermittelter Immissionswerte überhaupt geboten ist bzw. ob eine pauschale Beaufschlagung grundsätzlich gerechtfertigt wäre (verneinend: VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2009 - 12 A 19/08 -, zit. nach juris, mit eingehender Begründung; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, zit. nach juris), oder - wie die Antragsteller ergänzend einfordern -, ob jedenfalls einzelfallbezogen die Schallprognose mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden muss, liegt der ohne Zuschlag ermittelte Beurteilungspegel bei (nur) 43, 2 dB(A) nachts und damit 1, 8 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A). - VG Schleswig, 22.01.2009 - 12 A 19/08
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Ohne dass es im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob eine generelle Beaufschlagung gemäß Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm prognostisch ermittelter Immissionswerte überhaupt geboten ist bzw. ob eine pauschale Beaufschlagung grundsätzlich gerechtfertigt wäre (verneinend: VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2009 - 12 A 19/08 -, zit. nach juris, mit eingehender Begründung; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, zit. nach juris), oder - wie die Antragsteller ergänzend einfordern -, ob jedenfalls einzelfallbezogen die Schallprognose mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden muss, liegt der ohne Zuschlag ermittelte Beurteilungspegel bei (nur) 43, 2 dB(A) nachts und damit 1, 8 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen …
Angesichts des Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 15.05.2015 - 1 MB 5/15 - und Beschluss des Senats vom 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -).Da Cmet nach den Gleichungen 21 und 22 der DIN ISO 9613-2 von der Höhe der Schallquelle abhängt und bei Windenergieanlagen ohnehin erst bei Abständen des Immissionsaufpunktes von mehr als dem 10-fachen der Nabenhöhe einen Wert größer Null annimmt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 26.01.2015, 1 MB 39/14), scheidet ungeachtet der angenommenen Größe des Meteorologie-Faktors Co seine (Korrektur-) Relevanz in Bezug auf die Windenergieanlage WEA 1 mit einem Abstand von 494, 2 m zum Grundstück der Beschwerdeführerin zu 2. (IO 5) und die Windenergieanlage WEA 2 mit einem Abstand von 483, 8 m zum Grundstück der Beschwerdeführerin zu 1. (IO 9) aus.
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes …
Rn. 8 Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob die Antragstellerin selbst dann, wenn vorliegend von einem Begründungsmangel auszugehen wäre, keinen Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs hätte, da das Gericht in Fällen einer privatnützigen Vollzugsanordnung im Interesse eines Beteiligten vielmehr eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen habe und befugt sei, den Sofortvollzug selbst aufrechtzuerhalten bzw. anzuordnen (vgl. OVG SH, Beschl. v. 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -, juris RdNr. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der …
Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, verneint der Senat regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung (vgl. nur Beschlüsse vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 - und vom 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -). - VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474
Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen
So führt hierzu beispielsweise das OVG Schleswig in seinem Beschluss vom 21. Januar 2015 (1 MB 39/14 -, juris Rn. 2) aus, dass selbst ein etwaiger Begründungsmangel dem Antragsteller keinen Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vermitteln kann, da das Gericht in Fällen einer privatnützigen Vollzugsanordnung im Interesse eines Beteiligten vielmehr eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen habe und befugt ist, den Sofortvollzug selbst aufrechtzuerhalten bzw. anzuordnen.
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