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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2395
OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An- und Abfahrtslärm wird nach der 16. BImSchV beurteilt! (IBR 2007, 1169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 608 (Ls.)
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • BauR 2007, 1
  • BauR 2007, 1394
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 1 ME 153/05

    Abstand; Ausnahme; Bebauungsplan; Drittschutz; Einkaufszentrum; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Dessen gegen den Bauschein der Antragsgegnerin vom 14.12.2004 gerichteter Eilantrag hatte keinen Erfolg (Beschwerdeentscheidung des Senats vom 15.11.2005 - 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285 ).

    Zur Begründung hat es unter Hinweis auf seine Eilentscheidung vom 14. Juli 2005 in der Sache 12 B 826/05 (das dazu zum Aktenzeichen 1 ME 159/05 geführte Beschwerdeverfahren war durch Rücknahme beendet worden) sowie den Senatsbeschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) ausgeführt: Nach dem Ergebnis der von der Ingenieurgemeinschaft E. /F. /G. erstatteten Gutachten werde das Sondereigentum der Antragstellerin durch das angegriffene Vorhaben keinem unzumutbar starken Lärm ausgesetzt.

    Blatt 000126 der Beiakte N zum Verfahren 1 ME 153/05 enthält einen Rangierplan.

    Diese sind ausgesprochen wendig und werden die auf Blatt 000126 der BA "N" 1 ME 153/05 optisch beschriebenen Fahrbewegungen in etwa einer halben Minute absolvieren können.

    Damit ist zugleich gesagt, dass der Senat auch an seiner im Eilbeschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, aaO) entwickelten Auffassung festhält, eine einseitig zum Vorteil der Antragstellerin gehende sog. worst case-Betrachtung sei nicht angezeigt, da sie nicht realistisch sei und zugleich nicht zu einem ausgewogenen, beide Nutzungs-/Verhinderungsinteressen beidermaßen berücksichtigenden Ergebnis führe.

    Der dementsprechend nur zur Hälfte einzuberechnende Abstandsschatten reicht in der Hauptsache nur unwesentlich über die Straßenmitte hinaus; lediglich der Abstandsschatten, den der 6 m breite und 4, 50 m, risalitartig neben der Auffahrtsschnecke vorkragende Bauteil wirft, geht deutlich über die Straßenmitte hinaus (vgl. dazu Bl. 153 und 154 der BA P zum Verfahren 1 ME 153/05).

    Das Maß der Überschreitung des § 9 Abs. 1 NBauO hatte der Senat entgegen der Einschätzung der Antragstellerin (Seite 34 der Beschwerdebegründung, zu 3.2.7) in seinem Beschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) auch hinreichend deutlich gemacht.

    In seinem Beschluss vom 15.11.2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) hatte er dazu ausgeführt:.

    Wie sich schon aus den oben zitierten Unterlagen (BA P des Verfahrens 1 ME 153/05, Bl. 153 f.) ergab, war der Antragsgegnerin als planende Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde klar, dass diese Gebäudegestaltung nur unter Abweichung von den Bestimmungen des Grenzabstandsrechts würde genehmigt werden können.

    Die vom Senat in seiner Entscheidung vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) nochmals zusammengefassten Grundsätze zeigen, dass dies möglich ist.

    Der Senat erspart es sich, seine beiden Beteiligten bekannten Ausführungen aus dem Beschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) neuerlich zu wiederholen.

    Das ergibt sich aus dem Abstandsflächenplan Blätter 154 und 153 BA P zu 1 ME 153/05).

    Anders als im Verfahren 1 ME 153/05 verteidigt die Antragstellerin nicht lediglich die Nutzbarkeit einer Wohnung, welche sich nur mit der einen Seite zum angegriffenen Vorhaben hin öffnet.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Der Senat lässt - vorab - wie in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2003 (- 1 LC 75/02 -, NdsVBl 2003, 180 = NordÖR 2003, 242 = NVwZ 2003, 820 = BauR 2004, 68) unentschieden, ob sich die Antragstellerin auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentums in diesem Gebäude auf nachbarschützende Vorschriften, insbesondere des Grenzabstandsrechts und des Lärmschutzes berufen kann.

    Diese verdienen indes schon wegen ihrer dienenden, nicht unmittelbar der Wohnnutzung zuzuordnenden Funktion keinen besonderen Schutz (vgl. dazu Senatsurteil vom 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, BauR 2004, 68 = NVwZ 2003, 820 = NdsVBl. 2003, 180).".

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Dieses hatte gerade in dem auf Seite 15 oben der Beschwerdebegründungsschrift vom 21. September 2006 zitierten Urteil vom 27. August 1998 (- 4 C 5.98 -, BauR 1999, 152 = BRS 60 Nr. 83 = ZfBR 1999, 49) angenommen, dass die TA Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 - Blatt 1 "brauchbare Anhaltspunkte" für die baurechtliche Prüfung zu bieten vermögen, ob ein Vorhaben wegen des ihm zuzurechnenden Verkehrs noch die Schranken der Verträglichkeit mit benachbarter Nutzung wahrt.
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Auch hier gilt, dass die angrenzenden Flächen nicht zu dem Gebiet gehören (vgl. BVerwG, B. v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 197 = BRS 63 Nr. 102) und sich dessen Grenzen daher gerade nicht nach dem Verlauf von Straßen richten.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Die Argumente in der dort zitierten Entscheidung des Bad.-Württ. Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 2002 (- 14 S 2736/01 -, NVwZ-RR 2003, 745) werden ebenfalls nicht gewechselt.
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Die Behörde darf allerdings mit dem Ziel eine worst-case-Betrachtung anstellen, weiterer Sachverhaltsermittlungen enthoben zu sein, wenn deren Ergebnis unzumutbare Belästigungen des Nachbarn ausschließt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.7.2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364 = DVBl. 2001, 1848).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Solche Räume schotten sich, wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. März 1999 (- 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163 = NdsVBl 2000, 10 = NdsRpfl 2000, 175 = BRS 62 Nr. 190) ausgeführt hat, häufig sogar gegen Einflüsse des Tageslichts ab, um so die Konzentration auf den Kunden und die Arbeit, namentlich die Monitore zu verbessern; bei deren Gebrauch ist Tageslicht eher hinderlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1997 - 11a D 116/96

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über ein Vorhaben- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Dort ist in Übereinstimmung mit anderer Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urt. v. 16.10.1997 - 11a D 116/96.NE -, OVGE 46, 189 = NVwZ-RR 1998, 632 = BRS 59 Nr. 255 für das Planungsrecht) dargelegt worden, dass der An- und Abfahrtsverkehr im Grundsatz nicht nach der auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm zu erfassen ist, wenn er Gegenstand einer Begutachtung zu sein hat, die nach der 16. BImSchV vorzunehmen ist.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Es trifft zwar zu, dass nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 5.10.1984 - 4 B 190 -192.84 -, NVwZ 1985, 38; Beschl. v. 20.1.1989 - 4 B 116.88 -, DVBl 1989, 371, 372) nicht nur der Verkehr auf dem Betriebsgelände einschließlich der durch den Ein- und Abbiegevorgang entstehenden Geräusche in die Betrachtung einzubeziehen war.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Die Entscheidung des BVerwG vom 17. Februar 1971 (- IV C 2.68 -, BauR 1971, 106 = DVBl. 1971, 754 = BRS 24 Nr. 168) kann die Antragstellerin für ihre gegenteilige Auffassung hier nicht fruchtbar machen.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine …

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2003 - 1 ME 193/03

    Errichtung einer Verkaufsbox; Einstweiliger Nachbarrechtsschutz; Festsetzung …

  • BVerwG, 05.10.1984 - 4 B 190.84

    Umfang des Drittschutzes aufgrund des baurechtliche Rücksichtnahmegebots; …

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung …

  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88

    Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek; Schutz der Nachtruhe; in den allgemeinen …

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2004 - 1 ME 283/04

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung über den Bau eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer …

  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 25 CS 05.736
  • VGH Bayern, 05.04.2005 - 25 ZB 00.1208
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs - …

  • OVG Niedersachsen, 05.10.1994 - 1 M 5589/94

    Dachvorsprünge; Nachbar; Gebäude; Schmalseitenprivileg

  • VG Hannover, 15.07.2005 - 12 B 826/05

    Anfechtung einer einem Dritten erteilten Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum; …

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein …

    Ausgewogen ist ein Drittrechtsschutz nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B. v. 25.1. 2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394) in aller Regel nur dann, wenn er auch die finanziellen Risiken zwischen Nachbarn und Bauherrn ausgewogen verteilt.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 1 ME 64/17

    Geruchsimmissions-Richtlinie; Gewichtungsfaktor; Hedonik; Nachbarschutz; …

    Rn. 12 Seine ständige Rechtsprechung zur Frage, wann (erst) ein Nachbareilantrag Erfolg haben kann, hatte der Senat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2007 (- 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394 = BRS 71 Nr. 165, JURIS-Rdnr. 11) wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Normenkontrolle aufgrund …

    Anders als bei Gewerbe- und Industriegebieten reicht nicht aus, wenn es sich lediglich um ein faktisches Kerngebiet handelt (zur Auslegung und Handhabung dieser Norm vergleiche Senatsbeschluss vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394).

    Zu demselben Objekt stellte der Senat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2007 (- 1 ME 177/06 -, NVwZ 2007, 608) klar: "Richtig ist zwar, dass vor einer "Banalisierung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO" zu warnen ist.

    Allein die Absicht, großflächigen Einzelhandel in zentraler Lage unterzubringen, ist eine übliche und normale Überlegung, die eine Unterschreitung der Grenzabstände nicht rechtfertigt (so OVG Lüneburg, B. v. 25.1.2007, 1 ME 177/06 -, aaO;… anders VG Hannover, B. v. 21.8.2007, aaO).

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