Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 2 BauGB; § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 29 BauGB; § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14, 15 BauGB - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14 , 15 BauGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Veränderungssperre ohne konkrete Planung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in etwa drei Fünfteln des Gemeindegebiets durch entsprechende Konkretisierung mit den Mitteln der §§ 14, 15 BauGB
Verfahrensgang
- VG Hannover, 12.08.2011 - 4 B 1665/11
- OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 48
- BauR 2012, 226
- BauR 2012, 838
- ZfBR 2012, 42
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Außerdem sind solche Vorstellungen erforderlich, um sachgerecht Ausnahmeanträge nach § 14 Abs. 2 BauGB bescheiden zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, BauR 2004, 1256).Besondere Beachtung erheischt in diesem Zusammenhang die vom Antragsteller im Ausgangspunkt zutreffend als maßgeblich herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, ZNER 2004, 172 = RdL 2004, 177 = ZfBR 2004, 464 = UPR 2004, 271 = NVwZ 2004, 984 = BauR 2004, 1256 = BRS 67 Nr. 118).
Anders als im Falle der vom Bundesverwaltungsgericht am 19. Februar 2004 (- 4 CN 13.03 -, aaO) behandelten hessischen Gemeinde sollen hier nicht nur verhältnismäßig kleine Bereiche des Beigeladenen einer Bebauung mit den im Übrigen davon freizuhaltenden Anlagen (dort: Windenergie-, hier Tierhaltungsanlagen) zugeführt werden.
Die Planung erfüllt damit nicht nur, wie für eine Veränderungssperre erforderlich, das Erfordernis, trotz des erheblichen Umfangs des Planbereichs hinreichend konkretisierte Planungsziele bzw. - um mit BVerwG 4 CN 13.03 zu sprechen - eine mehr als nur grobe Bezeichnung der Gebiete, in denen Tierhaltungsanlagen zulässig bzw. ausgeschlossen sein sollen, zu enthalten.
Angesichts der Streubreite, mit der diese Betriebe und Baulichkeiten der Karte auf Seite 10 der Beiakte E im (in Aussicht genommenen) Planbereich verteilt sind, ist daher nicht nur erheblich größeren Umfangs mit der Beibehaltung und Erweiterung von Baumöglichkeiten zu rechnen als dies im Falle BVerwG 4 CN 13.03 der Fall gewesen war.
- BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Darin hat es der Senat im Normenkontrollverfahren, das (nicht schon um die Veränderungssperre, sondern) um den Bebauungsplan geführt wurde, gebilligt, in Anwendung der Grundsätze, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner sog. Laupheim-Entscheidung vom 28. Februar 2002 (- 4 CN 5.01 -, UPR 2002, 313 = DVBl .2002, 1121 = ZfBR 2002, 574 = BauR 2002, 1348 = BRS 65 Nr .
- OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS;… vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem o. g. Urteil vom 13. September 2011 (- 1 KN 56/08 -, aaO) weitergeführt.
- OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Auch aus diesem Grunde ist daher zu beachten: Je größer das Gebiet ist, welches von Plan und Veränderungssperre erfasst wird, desto konkreter müssen die Planungsaussagen jedenfalls dann sein, wenn - wie hier (anders hingegen im Fall 1 KN 254/10, Senatsurteil vom 26.10.2011, noch unveröffentlicht) - nicht das gesamte Gebiet von jedweder Bebauung freigehalten, sondern "nur" erreicht werden soll, vom Planungsziel erfasste ("definierte") Anlagen in diesem Areal nur an bestimmten Stellen zuzulassen.Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS; vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.
- OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11
Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Zudem können die vorhandenen Anlagen für sich reklamieren, zu dem Stand der Kulturlandschaft beigetragen und damit (in Maßen) schützenswert zu sein (vgl. Senatsb. v. 9.9.2011 - 1 MN 112/11 -, OVG-Datenbank). - BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04
Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Für dieses steht nicht nur die von der Antragsgegnerin verworfene Möglichkeit offen, differenzierend nach vorhandenen und hinzutretenden Betrieben in abgestufter Weise um Höfe und Tierhaltungsanlagen Emissionsradien für Geruch, Lärm und Staub festzusetzen (bzw., was grundsätzlich möglich ist, schon im Flächennutzungsplan darzustellen; vgl. das Senatsurteil v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 sowie die Revisionsentscheidung des BVerwG v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, BVerwGE 124, 132 = BRS 69 Nr. 32). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Konkretisiert sein müssen die Planungsvorstellungen im Falle der Veränderungssperre bei ihrem Erlass (vgl. zum Tatbestandserfordernis hinreichender Konkretisierung grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103). - BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Nach der Rechtsprechung des Senats ist dagegen erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2000 - BVerwG 4 BN 35.00 - BRS 64 Nr. 109; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - ZfBR 1990, 302). - BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Für die Veränderungssperre und damit auch für die Zurückstellung gilt: Der in Aussicht genommene Bebauungsplan wird nicht nach Art einer vorgezogenen Normenkontrolle geprüft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, NVwZ 1993, 473). - BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Konkretisiert sein müssen die Planungsvorstellungen im Falle der Veränderungssperre bei ihrem Erlass (…vgl. zum Tatbestandserfordernis hinreichender Konkretisierung grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; siehe auch Beschl. v. 12.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = BRS 50 Nr. 103). - BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76
Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02
Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer …
- BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00
Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre
- OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07
Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2 …
- OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04
Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde …
- VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17
Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität; …
Für den Erlass einer wirksamen Veränderungssperre ist es somit erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der künftigen Nutzung besitzt (…vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, Rn. 28; Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.2011 - 1 ME 181/11 -, Rn. 16, dasselbe, Beschl. v. 04.01.2012 - 12 MN 160/11 -, Rn. 23 ff.;… OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 14.06.2010 - OVG 10 S 27.09 -, Rn. 24, jeweils zit. n. Juris;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 14 Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11
Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer …
Für eine Veränderungssperre ist es dabei erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der künftigen Nutzung besitzt (vgl. zu alledem BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, juris Rdn. 28; BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984, juris Rdn. 15; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 14.11.2011 - 1 ME 181/11 -, RdL 2012, 6 f. …und vom 21.1.2004 - 1 MN 295/03 -, NVwZ-RR 2004, 332, juris Rdn. 16;… OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14.6.2010 - OVG 10 S 27.09 -, juris Rdn. 24).
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