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   OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11859
OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14 (https://dejure.org/2014,11859)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2014 - 1 ME 47/14 (https://dejure.org/2014,11859)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 (https://dejure.org/2014,11859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO; § 12 Abs. 2 BauNVO; § 15 Abs. 1 S. 1, 2 BauNVO; § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; § 34 Abs. 2 BauGB
    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet; Anordnung von Stellplätzen und Garagen im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees hinsichtlich Bestehens einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet; Anordnung von Stellplätzen und Garagen im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees hinsichtlich Bestehens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet; Anordnung von Stellplätzen und Garagen im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees hinsichtlich Bestehens einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    MFH mit fünf Wohnungen in Baugebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in einem allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in einem allgemeinen Wohngebiet

  • weka.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Anspruch auf den Erhalt des Maßes der baulichen Nutzung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Mehrfamilienhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern: Bau von Mehrfamilienwohnhaus ist zulässig! (IBR 2014, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 756
  • DÖV 2014, 761
  • BauR 2014, 1826
  • BauR 2014, 1910
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11

    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Stellplätze und Garagen dürfen - gemessen an § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees angeordnet werden, wenn dort eine entsprechende Vorbelastung besteht (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13).

    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03

    Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Stellplätze und Garagen dürfen - gemessen an § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees angeordnet werden, wenn dort eine entsprechende Vorbelastung besteht (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13).

    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Er bezieht sich indes nur auf die Art, nicht auf das nicht nachbarschützende Maß der baulichen Nutzung (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, juris Rn. 12 ff. = BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 110).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Auch diese Vorschrift ist nachbarschützend; sie vermittelt einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002 - 4 B 86.01 -, juris Rn. 4 ff. = NVwZ 2002, 1384 = BRS 65 Nr. 66).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Die allein für die Art, nicht aber das Maß der baulichen Nutzung geltende Bestimmung geht davon aus, dass - ausnahmsweise - Quantität in Qualität umschlagen, mithin die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, juris Rn. 17 = NVwZ 1995, 899 = BRS 57 Nr. 175).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Ein Vorhaben, dessen Nutzung die Antragsgegnerin mithin untersagen und dessen Beseitigung sie unter Umständen - da die für die Errichtung eines Gewächshauses erteilte Baugenehmigung mangels Ausnutzung gegebenenfalls erloschen sein könnte (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 3.1.2011 - 1 ME 209/10 -, juris Rn. 38 = BauR 2011, 1154 = BRS 78 Nr. 159) - gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 NBauO fordern könnte, kann keinen einem baurechtsgemäß genutzten Gebäude vergleichbaren Nachbarschutz beanspruchen.
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
    Die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung prägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 -, juris Rn. 7 = NVwZ 1989, 1060 = BRS 49 Nr. 85).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2014 - 1 ME 70/14

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei Abweichungen des errichteten

    Hinzu tritt die Problematik der gemäß § 47 NBauO erforderlichen Stellplätze, deren Anordnung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot einer näheren Betrachtung bedarf (vgl. zu dieser Frage zusammenfassend jüngst Senat, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 8 A 10680/16

    Zulässigkeit einer studentischen Wohngemeinschaft in reinem Wohngebiet

    Die Vorschrift geht davon aus, dass im Einzelfall - ausnahmsweise - Quantität in Qualität umschlagen kann, mithin die Größe oder Lage einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 und juris, Rn. 1 f.; OVG Nds., Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, BauR 2014, 1910 und juris, Rn. 13; OVG RP, Beschluss vom 5. März 2015 - 8 B 10144/15.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 8 A 11049/18

    Zulässigkeit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft pflegebedürftiger älterer

    Die Vorschrift geht davon aus, dass im Einzelfall - ausnahmsweise - "Quantität in Qualität umschlagen" kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899, juris Rn. 1 f.; OVG NDS, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, BauR 2014, 1910 und juris Rn. 13).
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