Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BauGB § 31 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1; BauNVO § 23 Abs. 2; BauNVO § 23 Abs. 5 Satz 1
Baulinie; Doppelhaus; Doppelhausrechtsprechung; Entwässerung; offene Bauweise; Reihenhaus; Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Einzelhauses in zweiter Reihe; Festsetzung offener Bauweise und einer vorderen Baulinie im Bebauungsplan - RA Kotz
Nachbarschutz gegen Einzelhauserrichtung in zweiter Reihe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baulinie; Doppelhaus; Doppelhausrechtsprechung; Entwässerung; offene Bauweise; Reihenhaus; Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Einzelhauses in zweiter Reihe; Festsetzung offener Bauweise und einer vorderen Baulinie im Bebauungsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was heißt "offene Bauweise"?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Konkretisierung des Begriffs der offenen Bauweise
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Festsetzung einer Baulinie ist nicht nachbarschützend! (IBR 2023, 595)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 13.06.2023 - 2 B 8/23
- OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Dies gilt auch, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen, sodass ihnen nach ihrem objektiven Gehalt eine Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zukommt (BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = BRS 86 Nr. 113 = juris Rn. 14-16). - BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Ihre Baufreiheit wird zugleich erweitert und beschränkt (BVerwG, Urt. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355-363 = BRS 63 Nr. 185 = Rn. 21, 27). - BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Für Hauptanlagen und deren Bestandteile besteht eine solche Möglichkeit demgegenüber nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - NVwZ 2018, 1231 = BRS 85 Nr. 73 = juris Rn. 8 m.w.N.).
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Soweit der Antragsteller aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1997 (- 4 B 172/97 -, juris) Anhaltspunkte für seine Auffassung ableiten will, der Plangeber habe zugunsten der Plannachbarn festgesetzt, dass der Hinterliegerbereich - außer mit Nebenanlagen - nicht weiter bebaut werden dürfe, hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass sich aus der Entscheidung für den streitgegenständlichen Fall nichts ableiten lässt, da es nicht um die Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich und dessen Einfügen in die nähere Umgebung im Sinne von § 34 BauGB geht. - BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11
Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Darüber hinaus ermöglicht § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO der planenden Gemeinde, die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BauNVO, wonach Gebäude eine festgesetzte Baugrenze nicht überschreiten dürfen, auf Nebenanlagen auszudehnen und die Zulassung von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen auszuschließen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2013 - 4 C 15.11 -, BauR 2013, 1236 = BRS 81 Nr. 10 = juris Rn. 11). - BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93
Bebauungsplan - Typenzwang - Festsetzungskatalog - Festsetzungskombination - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Die Bedeutung des Begriffs der offenen Bauweise erschöpft sich in der Einhaltung von Grenzabständen oder dem (teilweisen) Verzicht hierauf und beinhaltet keine Aussage über die Anzahl von Wohneinheiten oder Gebäuden auf ein und demselben Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.01.1995 - 4 NB 48.93 -, BRS 57 Nr. 23 = juris Rn. 22;… ebenso Fischer, in: Brügelmann, BauGB, April 2023, § 22 BauNVO Rn. 42). - OVG Niedersachsen, 15.09.2021 - 1 ME 100/21
Nachbarliche Verpflichtung zur Vorsorge gegen Starkregenmaßnahmen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Das Fehlen einer weitergehenden Vorsorge könnte sich damit allenfalls dann als rücksichtslos erweisen, wenn entweder Niederschlagswasser gezielt auf die Nachbargrundstücke geleitet würde und diese damit zur Abwehr von Schäden am eigenen Grundstück missbraucht würden oder Schäden in außergewöhnlichem Ausmaß zu befürchten wären, denen auch mit Selbsthilfemaßnahmen nicht begegnet werden könnte (Senatsbeschl. v. 15.9.2021 - 1 ME 100/21 -, ZfBR 2021, 886 = BauR 2021, 1931 = juris Rn. 10, 13). - OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20
Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Festsetzung von Reihenhäusern bzw. Hausgruppen im Bebauungsplan (Senatsbeschl. v. 1.6.2021 - 1 ME 137/20 -, BauR 2021, 1262 = juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 1 ME 50/21
Austauschverhältnis, nachbarliches; Baugenehmigung; Baugrenze; Baulinie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Es bedarf daher einer besonderen, auf die konkrete Konzeption des Plangebers bezogenen Begründung, dass Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = ZfBR 2021, 77 = juris Rn. 10 f.). - OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
Balkone; Drittelregelung; Gauben; Gebäudeteile; Grenzabstand; Nachbarschutz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Steigerung der Einsichtnahmemöglichkeiten und die Zunahme der Verschattung in einer bestehenden innerstädtischen Lage regelmäßig hinzunehmen (Senatsbeschl. v. 19.10.2022 - 1 ME 69/22 -, KommJur 2022, 453 = juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 18.08.2022 - 1 ME 57/22
Abstandsvorschriften; Drittschutz; drittschützende Wirkung; Grenzabstand; …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 1 ME 133/22
Beeinträchtigung des Denkmalwerts des benachbarten Wohnhauses durch Erteilung der …
- OVG Niedersachsen, 09.10.2026 - 1 LA 59/26
Festsetzung; Ausnahmevorbehalt; Maß der Bebauung; Baulinie; Baugrenze; …
Denn jedes dem Bebauungsplan unterworfene Grundstück ist von vornherein mit der Möglichkeit einer plankonformen Ausnahme vorbelastet (Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 143 m.w.N.).Es bedarf daher einer besonderen, auf die konkrete Konzeption des Plangebers bezogenen Begründung, dass Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen sollen (…vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.2022 - 1 LA 128/21 -, BauR 2022, 899 = NVwZ-RR 2022, 447 = juris Rn. 19;… v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = ZfBR 2021, 77 = juris Rn. 10 f.; v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 10).
Gleiches gilt, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründen, das die Planbetroffenen nach dem objektivierten planerischen Willen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindet (…BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 14-16;… Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209 = juris Rn. 3 ff.; Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 9;… v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = juris Rn. 10).
Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt (…vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 11; v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 11;… v. 2.6.2026 - 1 LA 78/25 -, juris Rn. 8).
Denn jedes dem Bebauungsplan unterworfene Grundstück ist von vornherein mit der Möglichkeit einer plankonformen Ausnahme vorbelastet (Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 13 m.w.N.).
Es bedarf daher einer besonderen, auf die konkrete Konzeption des Plangebers bezogenen Begründung, dass Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen sollen (…vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.2022 - 1 LA 128/21 -, BauR 2022, 899 = NVwZ-RR 2022, 447 = juris Rn. 19;… v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = ZfBR 2021, 77 = juris Rn. 10 f.; v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 10).
Gleiches gilt, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründen, das die Planbetroffenen nach dem objektivierten planerischen Willen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindet (…BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 14-16;… Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209 = juris Rn. 3 ff.; Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 9;… v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = juris Rn. 10).
Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt (…vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 11; v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 11;… v. 2.6.2026 - 1 LA 78/25 -, juris Rn. 8).
Bereits die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften spricht stark dafür, dass das Vorhaben insoweit dem Rücksichtnahmegebot genügt (Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 23;… v. 24.1.2023 - 1 ME 133/22 -, juris Rn. 28;… v. 23.2.2026 - 1 LA 120/25 -, BauR 2026, 892 = juris Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 02.06.2026 - 1 LA 78/25
Drittschutz; Maß der baulichen Nutzung; Verschattung; Trauf- und Firsthöhe; …
(Bestätigung der ständigen Senatsrechtrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 - v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -).Gleiches gilt, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründen, das die Planbetroffenen nach dem objektivierten planerischen Willen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindet (…BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 14-16;… Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - , BRS 57 Nr. 209 = juris Rn. 3 ff.; Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 9;… v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = juris Rn. 10).
Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt (…vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 11; Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 11).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Zunahme der Verschattung in einer bestehenden innerstädtischen Lage regelmäßig hinzunehmen, außer es entsteht - was hier nicht der Fall ist - eine erdrückende Wirkung, d.h. ein Gefühl des Eingemauertseins oder einer Gefängnishofsituation (Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn.22, v. 19.10.2022 - 1 ME 69/22 -, KommJur 2022, 453 = juris Rn. 8;… v. 31.5.2006 - 1 ME 17/06 -, BauR 2007, 511 = juris Rn. 5).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2024 - 2 L 54/24
Anfechtung einer Baugenehmigung; Verschattung von Grundstücksteilen; …
Ist die Verschattung von rückwärtigen Grundstücksteilen durch die dichte Bebauung im vorderen Bereich der benachbarten Grundstücke mitbedingt, kann der Nachbar nicht schutzwürdig erwarten, der rückwärtige Grundstücksbereich bleibe ab dem Nachmittag bis zum Sonnenuntergang vollständig besonnt (vgl. NdsOVG Beschluss vom 29. August 2023 - 1 ME 85/23 - juris Rn. 22).
- OVG Bremen, 15.05.2026 - 1 B 331/25
Nachbareilantrag gegen eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines …
Solchen Festsetzungen kommt eine nachbarschützende Wirkung nur dann zu, wenn sich ihr nachbarschützender Charakter im Einzelfall aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ergibt (…BVerwG, Beschl. v. 13.12.2016 - 4 B 29.16, juris Rn. 5;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2021 - 1 B 310/21, juris Rn. 17; NdsOVG, Beschl. v. 29.08.2023 - 1 ME 85/23, juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 23.02.2026 - 1 LA 120/25
Nachbarklage gegen den erteilten Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei …
Bereits die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften spricht stark dafür, dass das Vorhaben insoweit dem Rücksichtnahmegebot genügt (Senatsbeschl. v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 23;… v. 24.1.2023 - 1 ME 133/22 -, juris Rn. 28). - VG Schwerin, 03.04.2024 - 2 B 632/24
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn und Denkmaleigentümers gegen eine …
Denn in innerstädtischen Bereichen ist die Steigerung der Verschattung und eine geringere Belüftung in der Regel hinzunehmen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 Rn. 22).
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