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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13
OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 (https://dejure.org/2012,13)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolleilverfahren gegen einen Bebauungsplan für eine Universität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB; § 16 BauNVO; § 46 Abs. 1 S. 2 NBauO; § 47 NVStättVO
    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebeneinander zwei dominanter Gebäude zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Angriff der Landeskrankenhilfe gegen geplantes Zentralgebäude der Leuphana Universität Lüneburg erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten Universitätszentralgebäudes und geplanten Versicherungsgebäudes auf einer benachbarten Gewerbegebietsfläche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebeneinander zweier dominanter Gebäude zulässig! (IBR 2012, 1080)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 373
  • BauR 2012, 836
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (35)

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es nur, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448, u. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026).

    Soweit die Anlegung einer Tiefgarage mit unmittelbarer Zufahrt u.a. zur Uelzener Straße nicht näher in Betracht gezogen wurde, wäre einer darauf bezogenen Rüge nur näher nachzugehen, wenn die Antragstellerin substantiiert darlegte, dass sich eine solche Alternative zur Prüfung aufdrängte (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris; in DVBl. 2011, 1026 und ZfBR 2011, 690 jeweils nicht vollständig abgedruckt).

    Jedenfalls bei einer großräumigen, isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan legt der Senat Anforderungen an die Alternativenprüfung zugrunde, die denjenigen des Fernstraßenplanungsrechts entsprechen (vgl. Senatsurt. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    Erst im Baugenehmigungsverfahren geht es darum, ob ein bestimmtes Vorhaben realisiert werden kann; hier liegt das Risiko beim Bauherrn (vgl. Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl 2011, 16 ).

    Zunächst dürften sich solche Großveranstaltungen - wenn sie denn realisiert werden sollen - als "seltene Ereignisse" darstellen (vgl. zu denen Stellenwert in der Abwägung ebenfalls Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl. 2011, 16;… ferner OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11

    Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
    Es ist zudem nicht dargetan, dass der Rat im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11.OVG -) Anlass zu Zweifeln an der Finanzierbarkeit haben musste.

    Zunächst dürften sich solche Großveranstaltungen - wenn sie denn realisiert werden sollen - als "seltene Ereignisse" darstellen (vgl. zu denen Stellenwert in der Abwägung ebenfalls Senatsurt. v. 10.8.2010 - 1 KN 218/07 -, NdsVBl. 2011, 16; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11 -).

  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Denn Bebauungspläne sind ihrer Natur nach nicht auf eine sofortige Umsetzung angelegt, sondern stellen - von Ausnahmen wie einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesehen - ein Angebot dar, das der Bauherr zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt annehmen kann (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.1.2012, NordÖR 2012, 185;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.5.2012, OVG 2 A 11.10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung; …

    Rn. 42 Zwar kann eine Verletzung des Abwägungsgebots gerügt werden, wenn ein Bebauungsplan Bebauungsmöglichkeiten zulässt, von denen eine erdrückende Wirkung auf Nachbargrundstücke ausgeht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185 = juris Rn. 94;… VGH BW, Urt. v. 15.9.2015 - 3 S 975/14 -, BRS 83 Nr. 178 = BauR 2015, 1984 = juris Rn. 27 m.w.N.).

    Sollten die Antragsteller mit diesem Einwand den Gesichtspunkt ansprechen wollen, dass eine Gemeinde ihr Planungsermessen im Falle einer (teilweisen) Planänderung nicht mehr so frei ausüben kann, wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, juris Rn. 72 m.w.N.), so lässt sich ein Abwägungsfehler ebenfalls nicht erkennen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer der vom Plan erfassten Flächen ist grundsätzlich nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Planung; etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststeht, dass die Fläche nicht verfügbar werden wird, insbesondere eine Enteignung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185, RdNr. 62 in Juris, m.w.N.).

    Rn. 72 Zwar ist eine Planung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie in absehbarer Zeit nicht finanzierbar ist (…vgl. zur Straßenplanung: BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 [241]), RdNr. 12 in Juris; NdsOVG, Urt. v. 19.01.2012, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; OVG NW, Urt. v. 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, Juris, RdNr. 102).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der …

    Wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung eines Bebauungsplanes für diejenigen regelmäßig hat, welche seine Festsetzungen auszunutzen gewillt sind, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1998 - 4 VR 2/98 -, NVwZ 1998, 1065 = juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, NordÖR 2012, 185 = juris Rn. 50; vgl. auch Jäde, UPR 2009, 41).

    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, a.a.O., v. 21. März 1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u. v. 30. August 2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 2002, 109).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 K 32/23

    Festsetzung eines urbanen Gebiets

    Im Falle einer (teilweisen) Planänderung kann allerdings eine Gemeinde ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, weil das Vertrauen eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen grundsätzlich umso schutzwürdiger und stärker zu gewichten ist, je weiter sie realisiert worden sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 - juris Rn. 72| m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans zur Erhaltung eines Schlosses; Abwägung von …

    Im Falle einer (teilweisen) Planänderung kann allerdings eine Gemeinde ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, weil das Vertrauen eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen grundsätzlich umso schutzwürdiger und stärker zu gewichten ist, je weiter sie realisiert worden sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 - juris Rn. 72, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12

    Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den …

    Rn. 52 Nicht zutreffend ist der Einwand, die Antragsgegnerin habe keine Alternativenprüfung (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 19.1.2012 - 1 MN 93/11 -, juris Rn. 86 = NordÖR 2012, 185) vorgenommen.
  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen auch davon abhängt, inwieweit sie bislang realisiert worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11, NordÖR 2012, 185 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09

    Folgen einander widersprechender Festsetzungen in Bebauungsplan und …

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09

    Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung …

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2022 - 1 MN 132/21

    Einseitige Planung; Einsichtnahmemöglichkeiten; Grundstücksgröße; innerörtliche …

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 MN 125/19

    Erforderlichkeit

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen; …

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 1 KN 165/20

    Abwägungserheblich; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Verkehrslärm; …

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