Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 47; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25; ; BauGB § 9 Abs. 6; ; BauGB § 42 Abs. 2; ; BauGB § 42 Abs. 3
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Heranziehung eines Privatgrundstücks für Grünfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Pflichten der Gemeinde bei Festsetzung einer privaten Grünfläche; Voraussetzungen eines entschädigungsfreien Eingriffs
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-) Enteignung auswirken kann (vgl. zum Ganzen BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582
Dass kein über den allgemeinen Nutzungszweck als "private Grünfläche" hinausgehender spezieller Nutzungszweck - etwa im Sinne der in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgeführten Beispiele - festgesetzt wurde, sondern sich die Zweckbestimmung der Grünfläche vor allem aus der Begründung des Bebauungsplans ergibt, macht die Regelung nicht unwirksam (vgl. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179). - BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00
Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582
Dies gilt auch für die Auslegung und Anwendung der Norm; eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte kann - nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere dann vorliegen, wenn die materiellen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung eine nach § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen würden (BayVGH vom 27.9.1991 Az. 1 B 91.738 NVwZ-RR 1992, 341; vgl. auch BVerwG vom 11.1.2001 BVerwGE 112, 321 = NVwZ 2001, 1040 zum Verhältnis zwischen § 34 BauGB und den Vorschriften des naturschutzrechtlichen Artenschutzes). - VGH Bayern, 03.09.2002 - 1 B 00.817
Verpflichtungsklage zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582
Ob an der im Urteil des Senats vom 3. September 2002 (BayVBl. 2003, 273) vertretenen Auffassung festzuhalten ist, dass sich die Wertungen des Planungsschadensrechts auf die Beurteilung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zumindest in der Weise auswirken, dass sich das Gewicht privater Eigentumsbelange nach Ablauf der Siebenjahresfrist des § 42 Abs. 2 und 3 BauGB verringert, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - VGH Bayern, 27.09.1991 - 1 B 91.738
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582
Dies gilt auch für die Auslegung und Anwendung der Norm; eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte kann - nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere dann vorliegen, wenn die materiellen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung eine nach § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen würden (BayVGH vom 27.9.1991 Az. 1 B 91.738 NVwZ-RR 1992, 341; vgl. auch BVerwG vom 11.1.2001 BVerwGE 112, 321 = NVwZ 2001, 1040 zum Verhältnis zwischen § 34 BauGB und den Vorschriften des naturschutzrechtlichen Artenschutzes).
- VG München, 03.05.2016 - M 8 K 14.2086
Vorbescheid für Neubau eines Doppelhauses (Unwirksamkeit eines Bebauungsplans)
Bei der Festsetzung einer Fläche mit zu erhaltender Vegetation, die eine Bebauung des Grundstücks im Geltungsbereich der Festsetzung ausschließt, muss die Beklagte die damit verfolgten Belange des Naturschutzes und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (…vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 29).Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete privatnützige Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (…BayVGH, U.v. 12.3.2007 - 26 N 05.2317 - juris Rn. 24 mit Verweis auf BVerwG vom 18.12.1987 ZfBR 1988, 91 und BayVGH vom 17.3.2000 Az. 2 N 93.3028, vom 16.6.2006 Az. 1 N 03.2347 und vom 14.7.2006 Az. 1 N 04.582).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist auch ein gemäß § 42 Abs. 3 BauGB entschädigungsfreier Eingriff nicht voraussetzungslos zulässig (U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris).
Auch wenn dem Eigentümer - auf der Ebene des Sekundärrechtsschutzes - also im Falle eines zulässigen Eingriffs keine Entschädigung zustünde, bedeutet das nicht, dass er sich - auf der Ebene des Primärrechtsschutzes - gegen die Aufhebung bestehender Nutzungsmöglichkeiten nicht auf die Eigentumsgarantie berufen kann (BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 33).
Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass sich die Wertungen des Planungsschadensrechts auf die Beurteilung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zumindest in der Weise auswirken, dass sich das Gewicht privater Eigentumsbelange nach Ablauf der Siebenjahresfrist des § 42 Abs. 2 und 3 BauGB verringert (so BayVGH, U.v. 3.9.2002 - BayVBl. 2003, 273), könnte dies allenfalls Einschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks, nicht aber den vollständigen Entzug jeglichen Baurechts rechtfertigen (BayVGH, U.v. 14.07.2006 a.a.O.).
Allein die Lage eines Innenbereichsgrundstücks im Geltungsbereich einer Landschaftsbestandteilverordnung schließt ein auf dem Grundstück bestehendes Baurecht nicht aus (BayVGH, U.v. 14.07.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 36).
Wenn die materiellen Anforderungen einer Landschaftsbestandteilverordnung eine nach dem bauplanungsrechtlichen Maßstab des § 34 BauGB zulässige Bebauung völlig ausschließen, kann eine die Erteilung einer Befreiung rechtfertigende, offenbar nicht beabsichtigte Härte im Sinne von Art. 49 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG 1986 zu bejahen sein (vgl. BayVGH, U.v. 14.07.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 36;… BayVGH, U.v. 27.9.1991 - 1 B 91.738 - juris Rn. 42).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17
Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in …
Sie entfaltet daher keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten (BayVGH, Urteil vom 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 23;… Urteil vom 25.9.2003 - 15 N 98.3743 - juris Rn. 5, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Auflage § 9 Rn. 187.1;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 0.5.2019 - 5 S 2015/17 - juris Rn. 146 ) und berührt nicht die Festsetzungen und Regelungen des Bebauungsplans (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 9 Rn. 280). - OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen
(so zutreffend VGH München, Urteil vom 14.7.2006 - 1 N 04.582 -, juris, zu einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation, wonach der Umstand, dass dem Antragsteller im Normenkontrollverfahren auf der Ebene des Sekundärrechtsschutzes bei einem zulässigen Eingriff keine Entschädigung zusteht (§ 42 Abs. 3 BauGB) nicht bedeutet, dass er sich auf der Ebene des Primärrechtsschutzes gegen die Aufhebung bestehender Nutzungsmöglichkeiten nicht auf die Eigentumsgarantie berufen kann) Auch und gerade in diesen Fällen kommt der beabsichtigten normativen Entziehung bestehender Baurechte durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan im Rahmen der Abwägungsentscheidung ganz erhebliche Bedeutung zu.
- VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09
Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan
Rn. 55 Abgesehen davon, dass aufgrund dieser Ausführungen undeutlich bleibt, was unter einer "funktionalen Austauschfunktion" zu verstehen ist, erscheinen die von der Antragsgegnerin dargestellten Belange nicht so gewichtig, dass sie die in der Grünflächenfestsetzung enthaltene Eigentumsbeschränkung rechtfertigen könnten (vgl. Bayerischer VGH, Urteile vom 26. Februar 2010 - 9 N 07.2333 -, vom 12. März 2007 - 26 N 05.2317, vom 14. Juli 2006 - 1 N 04.582 - und vom 4. April 2006 - 1 N 04.1661 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13
Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung; …
Wird die Nutzung der Fläche im Bebauungsplan nicht näher spezifiziert, gestattet die Grünflächenfestsetzung (nur), dass eine begrünte Fläche angelegt und unterhalten wird; bezogen auf diese Nutzung ist sie hinreichend konkretisiert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 -, BVerwGE 42, 5, juris Rn. 25, 30;… Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 -, juris Rn. 27; BayVGH, Urteil vom 14. Juli 2006 - 1 N 04.582 -, juris Rn. 22 …und Urteil vom 13. Mai 2008, a.a.O., Rn. 18;… Söfker, a.a.O., Rn. 128). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 D 41/14
Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nach der Grundkonzeption der …
Rn. 94 Vgl. zur Problematik: z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 BN 51.09 -, juris Rn. 3, vorgehend: OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 -, BRS 74 Nr. 24 = juris Rn. 62 ff.; Bay.VGH, Urteil vom 14. Juli 2006 - 1 N 04.582 -, juris Rn. 33 ff. - VGH Bayern, 16.03.2020 - 1 ZB 18.336
Versagung der Baugenehmigung für die Errichtung von Reihenhäusern
Der Vortrag der Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2006 (1 N 04.582), ein ausreichender Abgleich der zulässigen Baurechte nach § 34 BauGB mit den getroffenen Festsetzungen sei nicht erfolgt, trifft nicht zu.Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht vorliegend bereits keinen Obersatz aufgestellt, der im Widerspruch zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2006 (1 N 04.582) steht.
- VGH Bayern, 01.08.2024 - 9 N 22.553
Normenkontrolle einer Nachbargemeinde gegen Bebauungsplan
Sie entfaltet daher keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten (BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris Rn. 23;… Urteil vom 25.9.2003 - 15 N 98.3743 - juris Rn. 55;… VGH BW, U.v. 9.7.2020 - 5 S 1493/17 - juris Rn. 98) und berührt nicht die Festsetzungen und Regelungen des Bebauungsplans (…Söfker/Wihenhues in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2023, § 9 Rn. 280). - VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …
Rn. 28 Dass kein über den allgemeinen Nutzungszweck "private Grünfläche" hinausgehender spezieller Nutzungszweck im Sinn der in § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB aufgeführten Beispiele festgesetzt wurde, macht die Regelung nicht zu einer unzulässigen Negativplanung (vgl. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179; BayVGH vom 14.7.2006 Az. 1 N 04.582 RdNrn. 24 bis 26), auch wenn der Schwerpunkt der Planung auf der Freihaltung der Flächen von jeglicher Bebauung liegt. - VGH Bayern, 25.02.2019 - 2 B 18.2506
Anforderungen an ein Rügeschreiben gegen Bebauungsplan
Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete privatnützige Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2007 - 26 N 05.2317 - juris; U.v. 17.3.2000 - 2 N 93.3028 - juris; U.v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl 2007, 371; U.v. 14.7.2006 - 1 N 04.582 - juris). - VGH Bayern, 11.07.2018 - 1 N 15.938
Bebauungsplan zur Erhaltung des Landschaftsbildes
- VGH Bayern, 01.08.2024 - 9 N 22.1339
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
- VG München, 23.10.2014 - M 11 K 13.3402
Unwirksamkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan; Festsetzung privater …
- VGH Bayern, 26.02.2008 - 15 B 06.325
Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garage; Unwirksamer Bebauungsplan; …
- VG München, 28.03.2019 - M 11 K 17.479
Abwägungsfehler bei Bebauungsplanfestsetzung
- VGH Bayern, 14.12.2010 - 1 N 09.2784
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
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