Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan;Festsetzung eines Sondergebiets "Landschaftsschutzgebiet mit zu sanierender Wohnbebauung";Ausfertigungsmangel;Bestimmtheit der Sondergebietsfestsetzung (offen gelassen),Mängel bei der Festsetzung der zulässigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtlicher Vorteil eines Antragstellers aufgrund des Entfallens der Festsetzung einer sein Grundstück unmittelbar berührenden, öffentlichen Verkehrsfläche bei Unwirksamkeit des Bebauungsplanes; Rechtlicher Vorteil des Antragstellers bei Wegfall der Möglichkeit einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtlicher Vorteil eines Antragstellers aufgrund des Entfallens der Festsetzung einer sein Grundstück unmittelbar berührenden, öffentlichen Verkehrsfläche bei Unwirksamkeit des Bebauungsplanes; Rechtlicher Vorteil des Antragstellers bei Wegfall der Möglichkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Im Rahmen der Abwägung muss die Gemeinde schutzwürdige Eigentümerinteressen auf der einen und die mit den neuen Festsetzungen verfolgten Belange auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Die Erforderlichkeit der Ausfertigung ergibt sich aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 3 Abs. 1 BV verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerwG vom 16.12.1993 NVwZ 1994, 1010). - BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Es ist deshalb anzunehmen, dass der Antragsgegner den Bebauungsplan ohne Festsetzungen zum Nutzungsmaß nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG vom 6.4.1993 NVwZ 1994, 272).
- VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240
Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 4.4.2003 NVwZ-RR 2003, 669 = BayVBl 2004, 22 = ZfBR 2004, 65; vom 4.10.2006 - 1 N 05.915 - juris) ist der Bebauungsplan schon deswegen unwirksam, weil er nicht wirksam ausgefertigt wurde. - VGH Bayern, 18.11.1991 - 14 N 89.1153
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Der - auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs - vertretenen Auffassung, dass die Ausfertigung auch durch Unterzeichnung eines Auszugs aus der Niederschrift über die Sitzung, in der der Satzungsbeschluss gefasst wurde, oder durch eine Unterschrift auf dem Vermerk über die Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen könne (vgl. BayVGH vom 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; vom 10.10.2000 - 20 N 98.3701 - juris; vom 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris), folgt der Senat bei Bebauungsplänen, die nach dem Inkrafttreten von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgemacht wurden, jedenfalls dann nicht, wenn in den genannten Schriftstücken nur die Tatsache, dass der Satzungsbeschluss gefasst wurde, festgehalten wird. - VGH Bayern, 31.05.2006 - 25 N 03.351
Bebauungsplan mit Konsistenzfehler
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Gravierende Verstöße gegen das Gebot einer widerspruchsfreien (konsistenten) Planung können die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplan (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) in Frage stellen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 BayVBl 2007, 177 = BRS 70 Nr. 16). - VGH Bayern, 28.05.2001 - 9 N 99.2580
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Ein u. a. vom Antragsteller gestellter Normenkontrollantrag gegen die Landschaftsschutzverordnung wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2001 abgelehnt (9 N 99.2580). - VGH Bayern, 02.05.2007 - 25 N 04.777
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Der - auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs - vertretenen Auffassung, dass die Ausfertigung auch durch Unterzeichnung eines Auszugs aus der Niederschrift über die Sitzung, in der der Satzungsbeschluss gefasst wurde, oder durch eine Unterschrift auf dem Vermerk über die Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen könne (vgl. BayVGH vom 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; vom 10.10.2000 - 20 N 98.3701 - juris; vom 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris), folgt der Senat bei Bebauungsplänen, die nach dem Inkrafttreten von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgemacht wurden, jedenfalls dann nicht, wenn in den genannten Schriftstücken nur die Tatsache, dass der Satzungsbeschluss gefasst wurde, festgehalten wird. - VGH Bayern, 04.10.2006 - 1 N 05.915
Normenkontrollantrag gegen (Änderungs-) Bebauungsplan; Antragsbefugnis des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 4.4.2003 NVwZ-RR 2003, 669 = BayVBl 2004, 22 = ZfBR 2004, 65; vom 4.10.2006 - 1 N 05.915 - juris) ist der Bebauungsplan schon deswegen unwirksam, weil er nicht wirksam ausgefertigt wurde. - VGH Bayern, 10.10.2000 - 20 N 98.3701
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2009 - 1 N 06.1545
Der - auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs - vertretenen Auffassung, dass die Ausfertigung auch durch Unterzeichnung eines Auszugs aus der Niederschrift über die Sitzung, in der der Satzungsbeschluss gefasst wurde, oder durch eine Unterschrift auf dem Vermerk über die Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen könne (vgl. BayVGH vom 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; vom 10.10.2000 - 20 N 98.3701 - juris; vom 2.5.2007 - 25 N 04.777 - juris), folgt der Senat bei Bebauungsplänen, die nach dem Inkrafttreten von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgemacht wurden, jedenfalls dann nicht, wenn in den genannten Schriftstücken nur die Tatsache, dass der Satzungsbeschluss gefasst wurde, festgehalten wird.
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
Rn. 8 aa) Der Identitätsfunktion ist nach Ansicht des erkennenden Senats nach Maßgabe dieser Norm des Landesrechts grundsätzlich durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters auf der durch die Ausfertigung hergestellten Originalurkunde, die der Bekanntmachung der Norm zugrunde zu legen ist, zu entsprechen (…ebenso BayVGH, U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 - NVwZ-RR 2003, 669 = juris Rn. 14 ff.; U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris Rn. 30). - OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Rn. 46 Bebauungspläne sind als gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB) gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 ThürKO auszufertigen, bevor sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996 - 4 B 60/96 - BayVGH, Urteile vom 02.05.2007 - 25 N 04.777 - und vom 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - SächsOVG, Urteil vom 15.01.2010 - 1 D 26/07 -).Die Erforderlichkeit der Ausfertigung ergibt sich bundesrechtlich aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22/92 -, NVwZ 1994, 1010; BayVGH, Urteil vom 20.10.2009, a. a. O.; SächsOVG…, Urteil vom 15.01.2010, a. a. O.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Komm., 8. Aufl., § 10 Rdnr. 37).
Es wird die Originalurkunde der Satzung hergestellt, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 ff. und vom 20.03.2007 - 4 ZKO 862/99 und 4 ZKO 855/99 - BayVGH, Urteil vom 20.10.2009, a. a. O.).
Denn in diesem Fall wird durch die Unterschrift auf der Sitzungsniederschrift einer der beiden genannten Hauptzwecke einer Ausfertigung, nämlich die mit dem Beschlossenen übereinstimmende Originalurkunde der Norm herzustellen, nicht erreicht (so auch BayVGH, Urteil vom 20.10.2009, a. a. O.; SächsOVG…, Urteil vom 15.01.2010, a. a. O.).
- VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111
Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes
Danach sind im Interesse der Reduzierung der Bodenversiegelung nicht nur die Flächen der Hauptbaukörper, sondern auch von im Einzelnen in § 19 Abs. 4 BauNVO beschriebenen Nebenanlagen einschließlich der Zufahrten und Wege für das Maß der Grundfläche zu berücksichtigen (…vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2019 - 1 N 16.2190 - juris Rn. 17; U.v. 22.9.2015 - 1 B 14.1652 - NVwZ-RR 2016, 135; U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris Rn. 33; U.v. 13.4.2006 - 1 N 04.3519 - BayVBl 2007, 627; U.v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u.a. - NVwZ-RR 2007, 447).
- VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 N 19.699
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
Demzufolge muss die Ausfertigung vor der Bekanntmachung liegen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris Rn. 28 f.). - VGH Bayern, 25.10.2017 - 2 N 16.1741
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan (hier: Wohnbaugrundstück …
Rn. 23 Der Identitätsfunktion ist nach Maßgabe dieser Norm des Landesrechts grundsätzlich durch die eigenhändige Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder seines Stellvertreters auf der durch die Ausfertigung hergestellten Originalurkunde, die der Bekanntmachung der Norm zugrunde zu legen ist, zu entsprechen (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris). - VGH Bayern, 01.07.2014 - 15 N 12.333
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, prozessuale Präklusion, fehlender …
Dass der erste Bürgermeister vor der Bekanntmachung am 8. Februar 2008 einen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung, in der der Satzungsbeschluss gefasst wurde, unterzeichnet hat (vgl. Blatt 262 der Normaufstellungsakte), reicht für die Ausfertigung nicht aus, weil darin nur die Übereinstimmung mit dem Original-Protokoll und die Tatsache, dass "der Bebauungsplan, O.' mit Satzung, Begründung und Ausgleichsberechnung" beschlossen wurde, bestätigt wird, nicht aber die Übereinstimmung der Originalurkunde mit dem Inhalt des Satzungsbeschlusses (vgl. BayVGH, U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris Rn 30). - VG München, 18.07.2012 - M 9 K 12.1185
Bienenhaus; Außenbereich; landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (verneint); …
Sie lagen zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. … "…" des Beigeladenen vom 29.09.2005, der aufgrund einer Normenkontrollklage des Klägers mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.10.2009 (Az. 1 N 06.1545) für unwirksam erklärt wurde, da er insbesondere mit Abwägungsmängeln behaftet war. - VG München, 29.04.2010 - M 11 K 08.4746
Baugenehmigung; Nebenbestimmungen; Beseitigungsanordnung
Der Bebauungsplan ist somit schon deswegen unwirksam, weil seine Ausfertigung nach der Bekanntmachung erfolgte und damit nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. auch Urteil des BayVGH vom 20. Oktober 2009 - Az.: 1 N 06.1545 m.w.N.). - VG Ansbach, 10.06.2022 - AN 17 K 21.01496
Erfolglose Klage auf Genehmigung für Umnutzung von Räumen in Wohnnutzung im …
Der Identitätsfunktion der Ausfertigung ist damit nicht genügt (…BayVGH, U.v. 4.4.2003 - 1 N 01.2240 -juris Rn. 14 ff.; s. auch U.v. 20.10.2009 -1 N 06.1545 - juris Rn. 30;… U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 35). - VG München, 18.07.2012 - M 9 K 11.4214
Wohnhaus; Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet
Das Baugrundstück befindet sich unstreitig im Außenbereich, weil der Bebauungsplan Nr. … "…" des Beigeladenen mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.10.2009, Az. 1 N 06.1545, für unwirksam erklärt wurde. - VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 NE 09.2377
Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ausweisung von …
- VG München, 27.06.2017 - M 1 K 16.4000
Faktische Baugrenze in einem Gewerbegebiet
- VG Ansbach, 08.07.2010 - AN 18 K 09.01864
Vorbescheid (Baurecht); Inzidentkontrolle BPlan; Außerkrafttreten einer …
- VG München, 21.01.2009 - M 9 K 07.6030
Beseitigungsanordnung; Kirchseeoner Moos
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".