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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 15.07.2008

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74694
VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2009,74694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2009,74694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2009,74694)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit der Festsetzung von Emissionskontingenten (früher: "immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel") das "Emissionsverhalten" von Betrieben und Anlagen als Eigenschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO geregelt werden kann und dass dementsprechend (unter anderem) Gewerbegebiete nach dieser Eigenschaft gegliedert werden können (BVerwG vom 18.12.1990 DVBl 1991, 442; vom 7.3.1997 BauR 1997, 602; BayVGH vom 21.04.2004 - 26 N 00.2768 - Juris; HessVGH vom 5.7.2007 ZUR 2008, 40).

    Bei der Ausweisung eines neuen Baugebiets darf sich deshalb eine Vorbelastung eines Wohngrundstücks nicht so weit zugunsten des neuen Vorhabens schutzmindernd auswirken, dass die Grenze der Zumutbarkeit (auch) durch das neue Vorhaben überschritten wird (zu den Einschränkungen der schutzmindernden Wirkung von Vorbelastungen vgl. BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 881).

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713
    Dies gebietet das in Art. 20 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip (BVerwG vom 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630; vom 19.9.2002 ZfBR 2003, 150).

    Die formellen Voraussetzungen der Ausfertigung richten sich allein nach Landesrecht (BVerwG vom 9.5.1996 a.a.O; vom 16.5.1991 NVwZ 1992, 371).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713
    Im Allgemeinen reicht die hinreichend konkrete Angabe oder Umschreibung des Plangebiets aus, um das Informations- und Beteiligungsinteresse potentiell Planbetroffener zu wecken (BVerwG vom 6.7.1984 BauR 1984, 602; vom 26.5.1978 NJW 1978, 2564).

    Besitzt das Gebiet - wie hier - durch einen bestehenden Bebauungsplan, der geändert und ergänzt werden soll, bereits eine geographische Bezeichnung ("Biomasseheizkraftwerk A..."), wird das Vorhaben durch den Verweis auf diese Bezeichnung und den Hinweis auf eine geplante Änderung und Ergänzung hinreichend gekennzeichnet, auch wenn das Gebiet räumlich erweitert wird (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 BauR 1984, 602; VGH BW vom 14.12.2001 BRS 64 Nr. 44).Ein interessierter Bürger ist sich nämlich im Allgemeinen dessen bewusst, dass sich der geplante Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht ohne Weiteres in einer gemeindlichen Bekanntmachung umschreiben lässt und dass er deshalb die Planunterlagen einsehen muss, wenn er genau wissen will, welche Grundstücke betroffen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    auch BayVGH, Urteil vom 5.2.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 -.
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Für diesen Fall hat sich zwischenzeitlich eine gefestigte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs herausgebildet, dass Textteil und Planzeichnung für eine ordnungsgemäße Ausfertigung am Maßstab von Art. 26 Abs. 2 GO durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sein müssen, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2008 - 1 NE 07.2946 - juris Rn. 36; U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713 u.a. - juris Rn. 37;… U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321 = juris Rn. 40;… U.v. 3.3.2015 - 15 N 13.636 - juris Rn. 11 ff.;… U.v. 28.2.2017 - 15 N 15.2042 - juris Rn. 39;… König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 241 ff.;… vgl. auch BVerwG, U. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 - NVwZ 2009, 719 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …

    Für diesen Fall hat sich zwischenzeitlich eine gefestigte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs herausgebildet, dass Textteil und Planzeichnung für eine ordnungsgemäße Ausfertigung am Maßstab von Art. 26 Abs. 2 GO durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sein müssen, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2008 - 1 NE 07.2946 - juris Rn. 36; U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713 u.a. - juris Rn. 37;… U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - juris Rn. 40;… U.v. 3.3.2015 - 15 N 13.636 - juris Rn. 11 ff.;… U.v. 28.2.2017 - 15 N 15.2042 - juris Rn. 39;… BVerwG, U. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 - NVwZ 2009, 719 = juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36469
VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2008,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2008,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917, 1 N 07.2963 (https://dejure.org/2008,36469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Beweisantrags; Antrag auf Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Dass diese Voraussetzungen aufgrund der zum Teil sehr großen Entfernung der Immissionsorte erfüllt waren, wurde von dem Gutachter in der Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 (Bl. 437 der Gerichtsakte im Verfahren 1 NE 07.2946) nachvollziehbar dargelegt und in der mündlichen Verhandlung erneut bekräftigt.

    Nach den Angaben des Gutachters in der schalltechnischen Untersuchung vom 1. Februar 2007 (vgl. Seite 6 ff der schalltechnischen Untersuchung) und in der Stellungnahme vom 11. Dezember 2007 (Bl. 437 der Gerichtsakte im Verfahren 1 NE 07.2946) wurden die relevanten, von den für den erhöhten Einschnitt erforderlichen Maschinen ausgehenden Immissionen am 23. August 2006 und 27. September 2006 messtechnisch erfasst und in der schalltechnischen Untersuchung in vollem Umfang berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Die Verfahren 1 N 07.2713, 1 N 07.2917 und 1 N 07.2963 werden zur gemeinsamen Entscheidung über den in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 gestellten Beweisantrag verbunden.

    Der in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 gestellte Antrag, "Beweis zu erheben über die Frage, wie hoch die Vorbelastung der Schallimmissionen durch den Betrieb der Beigeladenen auf dem Grundstück der Antragstellerin im Verfahren 1 N 07.2917 [= Fl.Nr. 546/9] war, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens", ist abzulehnen.

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Entsprechendes gilt für ein von einem Beteiligten vorgelegtes Privatgutachten eines kompetenten Sachverständigen, auch wenn dieses lediglich als urkundlich belegter, substantiierter Parteivortrag und nicht als Sachverständigenbeweis zu bewerten ist; die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist entbehrlich, wenn das Gericht aufgrund des durch ein Privatgutachten substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung einer Beweisfrage gelangen kann (vgl. BGH vom 11.5.1993 NJW 1993, 2382).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 1 N 07.2713
    Das ist etwa der Fall, wenn das Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
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