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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13893
OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15 (https://dejure.org/2017,13893)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 1 N 49.15 (https://dejure.org/2017,13893)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 1 N 49.15 (https://dejure.org/2017,13893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 GewO, § 15 Abs 2 GastG, § 4 Abs 1 Nr 1 GastG
    Tragfähigkeit eines Sanierungskonzepts bei der Gewerbeuntersagung aufgrund von Steuerrückständen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35 GewO, § 15 Abs 2 GastG, § 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft, Widerruf, Unzuverlässigkeit; Prognose, Beurteilungszeitpunkt; Steuerschulden, Steuerrückstände, steuerliche Nebenleistungen, Säumniszuschläge, Zinsen, primäre Steuerpflichten, sekundäre Nebenpflichten; Gaststättenrecht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15
    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung kommt es für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Verfügung, durch die eine Gewerbeausübung untersagt bzw. widerrufen worden ist, auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (grundliegend: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris 2. Leitsatz;… Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 129 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - 1 S 188.09

    Gewerberecht - erweiterte Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15
    Insofern sind konkrete und belastbare Angaben erforderlich, die eine absehbare und nachhaltige Rückführung der öffentlich-rechtlichen Forderungen erkennen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2010 - OVG 1 S 188.09 -, Rn. 7, juris).
  • VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 K 14.687

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit (bejaht); Steuerschulden; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15
    Auch sie sind dadurch verursacht worden, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 22. September 2014 - Au 5 K 14.687 -, Rn. 38, juris; VG des Saarlandes…, Urteil vom 11. Juli 2011 - 1 K 303/10 -, Rn. 57, juris).
  • VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10

    Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 1 N 49.15
    Auch sie sind dadurch verursacht worden, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat (vgl. VG Augsburg…, Urteil vom 22. September 2014 - Au 5 K 14.687 -, Rn. 38, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 11. Juli 2011 - 1 K 303/10 -, Rn. 57, juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …

    Rn. 30 Für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit kommt es, wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, auch nicht darauf an, ob es sich bei den steuerlichen Rückständen des Gewerbetreibenden um Steuern oder steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) handelt, zumal gerade das Entstehen von Säumniszuschlägen und Zinsen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 und 5 AO) darauf beruht, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, er also bereits zuvor ein Verhalten gezeigt hat, das die nicht ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes begründet (…BayVGH, B.v. 4.4.2025 - 22 ZB 24.1672 - juris Rn. 14;… B.v. 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …

    Im Übrigen kommt es für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht darauf an, ob es sich bei den steuerlichen Rückständen des Gewerbetreibenden um Steuern oder steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) handelt (…vgl. BayVGH, B.v 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 10), zumal gerade das Entstehen von Säumniszuschlägen und Zinsen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 5 AO) darauf beruht, dass der Gewerbetreibende seine Zahlungs- bzw. Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, er also bereits zuvor ein Verhalten gezeigt hat, welches die nicht ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes begründet (…vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158

    Fehlende Relevanz eines pandemiebedingten steuerrechtlichen …

    Rn. 22 1.2.2.3.1 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Steuerrückstände, die zur Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit führen können, solche nicht gezahlten Steuern sind, die der Steuerschuldner von Rechts wegen bereits hätte zahlen müssen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1998 - 1 B 100.98 - juris Rn. 6;… B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.9 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 22 ZB 09.3179 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5).
  • VG Potsdam, 18.01.2023 - 3 L 868/22
    Vor diesem Hintergrund sind auch etwaige nach Erlass des Bescheids geleistete Zahlungen nicht zu beachten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2017 - OVG 1 N 49.15 -, juris Rn. 7 f.).
  • VG Würzburg, 16.10.2017 - W 6 K 17.707

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren gegen Gewerbeuntersagung

    Allerdings lässt dieses Konzept konkrete und belastbare Angaben vermissen, die es ermöglichen, die Tragfähigkeit des Konzepts zu überprüfen (vgl. OVG Berl.-Bbg., B. v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - BeckRS 2017, 109033).
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