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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28431
OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06 (https://dejure.org/2006,28431)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.11.2006 - 1 O 156/06 (https://dejure.org/2006,28431)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. November 2006 - 1 O 156/06 (https://dejure.org/2006,28431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    EGV Art. 10; ; EGV Art. 81; ; EGV Art. 234 Abs. 3; ; EUR98/5/EG Art. 9; ; EUR89/48/EWG Art. 8 Abs. 2; ; GVG § ... 17 Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; ; BRAO § 11 Abs. 2; ; BRAO § 37; ; BRAO § 40; ; BRAO § 41; ; BRAO § 101 Abs. 1; ; BRAO § 106 Abs. 2; ; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rechtsweg für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rechtsweg für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbehelf für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Vereinbarkeit der ehrenamtlichen Richtertätigkeit beim Anwaltsgerichtshof mit einer Funktion im Vorstand oder im Beruf bei einer Rechtsanwaltskammer; Erfüllung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterbleiben der Vorlage an den …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06
    Die Anwaltsgerichtshöfe unterliegen gemäß §§ 100 Abs. 1 Satz 2, 92 Abs. 3 BRAO der Aufsicht durch die Landesjustizverwaltungen, die nach §§ 101 Abs. 3, 102 Abs. 1, 103 Abs. 1 BRAO auch über die Besetzung entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2006 - 2 BvR 609/06 - NJW 2006, S. 3049).

    Auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Auffassung des Klägers, die Anwaltsgerichtshöfe seien nicht unabhängig von den Rechtsanwaltskammern und verfolgten eigene berufspolitische Interessen, "keine zwingende Annahme"; an der Auffassung des Klägers zur Auslegung der Art. 81 und 10 EGV bestünden hingegen "erhebliche Zweifel" (Beschluss vom 26.06.2006, a. a. O.).

    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26.06.2006, a. a. O.) bestand verfassungsrechtlich keine Pflicht des Senats, die ähnlichen Auslegungsfragen zum Gemeinschaftsrecht im Verfahren 1 O 34/06 dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06
    Anwaltsgerichtshöfe sind besondere, von den Organen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt verschiedene Organe des Staates, die ihre rechtsprechende Tätigkeit in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausüben (BVerfG, Beschluss vom 30.05.1978 - 2 BvR 685/77 -, BVerfGE 48, 300, und Beschluss vom 11.06.1969 - 2 BvR 518/66 -, BVerfGE 26, 186, zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06
    Anwaltsgerichtshöfe sind besondere, von den Organen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt verschiedene Organe des Staates, die ihre rechtsprechende Tätigkeit in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausüben (BVerfG, Beschluss vom 30.05.1978 - 2 BvR 685/77 -, BVerfGE 48, 300, und Beschluss vom 11.06.1969 - 2 BvR 518/66 -, BVerfGE 26, 186, zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Widerruf der Zulassung eines als europäischer Rechtsanwalt aufgenommenen und …

    Der Senat hat im Übrigen keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Anwaltsgerichtshof B. um ein Gericht im Sinne von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG handelt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050 mwN; Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 4, 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 O 156/06, juris Rn. 2 ff.).

    Auch wenn der Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof nicht gegeben, der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und dies - wie nicht - durch den Senat überprüfbar wäre, könnte der Kläger sein ursprünglich verfolgtes Ziel, die Feststellung der Nichtigkeit beziehungsweise die Anfechtung des Widerrufsbescheides der Beklagten vom 20. Oktober 2010, nicht mehr erreichen (siehe nachfolgend zu 2; vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2006, aaO Rn. 9).

  • BGH, 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender …

    Rn. 10 Der Senat hat im Übrigen keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Anwaltsgerichtshof B. um ein Gericht im Sinne von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG handelt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050 mwN; Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 4, 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 O 156/06, juris Rn. 2 ff.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 44/11

    Zurückweisung eines gegen eine Verfassungsrichterin gerichteten …

    Dem vom Beschwerdeführer angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2006 (…Rs. C-506/04 - Wilson, juris Rn. 54 ff.), das die Regelungen über die Zusammensetzung der zuständigen luxemburgischen Organe in Rechtsbehelfsverfahren nach Art. 9 der Richtlinie 98/5/EG betrifft, lässt sich nicht entnehmen, dass die vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigte Gefahr von Interessenkollisionen die Beteiligung von Rechtsanwälten in Verfahren, die das Berufsrecht von Rechtsanwälten tangieren, generell ausschließt (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06 u. a. -, juris Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2006 - 1 O 156/06 -, juris Rn. 5; vgl. ferner BVerfG…, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 2 BvR 609/06 -, juris Rn. 15 ff.).
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