Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Art. 82 Abs. 1 DSGVO, Art. 6 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.09.2024 - 1 O 2/24
- LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
- OLG Frankfurt, 16.06.2025 - 6 W 75/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 04.05.2023 in der Rechtssache C-300/21 (abgedruckt u. a. NJW 2023, 1930 ff.; im Langtext zit. nach juris). - EuGH, 14.12.2023 - C-340/21
Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Es wird nicht verkannt, dass es nach dem Urteil des EuGH vom 14.12.2023 (Rechtssache C-340/21; abgedruckt u. a. NJW 2024, 1091 ff.; im Langtext zit. nach juris) bereits einen immateriellen Schaden darstellen kann, wenn eine betroffene Person infolge eines DSGVO-Verstoßes befürchtet, ihre personenbezogenen Daten könnten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden. - EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
In Betracht kommt dabei, wie der EuGH betont, "ein breites Spektrum von Interessen" (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2023, Rechtssachen C-26/22 und C-64/22; abgedruckt u. a. NJW 2024, 417 ff.; im Langtext zit. nach juris), nämlich grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse, das von der Rechtsordnung gebilligt ist.
- EuGH, 20.06.2024 - C-590/22
PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Eine Bewertung als immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO setzt dann aber voraus, dass die Klägerseite die Ausprägungen des Einzelfalls darstellt, die dazu führen, dass sich die durch den EuGH erkannte Möglichkeit eines Schadens im Einzelfall auch zum Vorliegen eines Schadens konkretisiert hat (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 20.06.2024, Rechtssache C-590/22; abgedruckt u. a. CR 2024, 460; im Langtext zit. nach juris). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Dies setzt jedoch eine entsprechende rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraus und ist deshalb für die Umschreibung der deutschen Grundsätze für die Deliktshaftung bedeutungslos (vgl. zu alledem: BGH, Urteil vom 04.06.1992, Az. IX ZR 149/91 mit zahlreichen Nachweisen; abgedruckt u.a. NJW 1992, 3096 ff.; im Langtext zit. nach juris). - BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Der Anwaltszwang aus § 78 ZPO, der die Prozessparteien mit zusätzlichen Kosten belastet und ihren Zugang zu den staatlichen Gerichten einschränkt, wäre nicht zu erklären, wenn Aufgabe der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts allein die Beibringung des Tatsachenmaterials wäre und nicht auch die rechtliche Durchdringung des Falles (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az. IX ZR 179/07; NJW 2009, 987 ff.; im Langtext zit. nach juris). - BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05
Umfang der richterlichen Hinweispflicht
Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
Vor diesem Hintergrund bedurfte es gegenüber dem anwaltlich vertretenen Kläger vor der Entscheidung keines weiteren richterlichen Hinweises und auch keiner weiteren Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2007, Az. IX ZR 207/05; NJW-RR 2008, 581 f.; im Langtext zit. nach juris;… MüKoZPO/Fritsche, 7. Aufl. 2025, ZPO § 139 Rdnr. 15 f. m. w. N.).
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| LG Darmstadt, 16.09.2024 - 1 O 2/24 |
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.09.2024 - 1 O 2/24
- LG Darmstadt, 03.02.2025 - 1 O 2/24
- OLG Frankfurt, 16.06.2025 - 6 W 75/25
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