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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3447
OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.02.1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der Landeshauptstadt Saarbrücken nach saarländischem Recht; Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage einer Stadt gegen den in ihr gebildeten Stadtrechtsausschuss; Anfechtung einer Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 852 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 174
  • DÖV 1990, 155
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Mit der Problematik der Anfechtung einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses durch die Stadt, bei der der Ausschuß gebildet ist, hat sich das Bundesverwaltungsgericht grundlegend in seinem Urteil vom 21.6.1974 (BVerwGE 45, 207 = NJW 1974, 1836 = DÖV 1974, 817) befaßt.

    Insbesondere muß der Stadtrechtsausschuß in dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.6.1974 (BVerwGE S. 214) umschriebenen funktionellen Sinn als Organ der Landeshauptstadt Saarbrücken angesehen werden (…wie hier Pietzner-Ronellenfitsch, a.a.O., S. 255; ebenso für die Stadtrechtsausschüsse nach rheinland-pfälzischem Recht die dem Urteil des BVerwG vom 21.6.1974, a.a.O., zugrunde liegende, offenbar nicht veröffentlichte Entscheidung des OVG Koblenz vom 16.12.1971 - 1 A 17/70 -, und Kisker, a.a.O., S. 707, sowie für die Rechtslage in Bremen OVG Bremen, Urteil vom 14.2.1984, KStZ 1984, 138).

    Gerade diese Differenzierung vermag nach Ansicht des Senats nicht zu überzeugen und entspricht auch nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (a.a.O.).

    Daß der "Zuständigkeitsvorbehalt" des Bundesverwaltungsgerichts derart eng gesehen werden muß, bestätigen die weiteren Ausführungen im Urteil vom 21.6.1974 (a.a.O.).

    Gerade in dieser Aussage liegt die Bedeutung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (a.a.O.).

    Angesichts dessen zwingt die ohnehin lediglich im Rahmen der Gesetze gewährleistete und nur im Kernbestand unantastbare kommunale Selbstverwaltung ( Art. 28 Abs. 2 GG ) nicht dazu, der Klägerin in bezug auf die in Rede stehenden Entscheidungen ihres Stadtrechtsausschusses ein Anfechtungsrecht einzuräumen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG…, Urteil vom 21.6.1974, BVerwGE S. 214 f., und Kisker, a.a.O., S. 710; zur Vereinbarkeit dieses Standpunktes mit Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG siehe BVerwG, Urteil vom 21.6.1974, insoweit nur DÖV 1974, 817 [819]).

  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 9.64

    Feststellung von Kriegssachschaden an Grundstücken, die einer GmbH im Sinne der …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Er hätte im übrigen von dem Stadtrat als dem angeblich in seiner Satzungsgewalt tangierten städtischen Organ und nicht von der Landeshauptstadt Saarbrücken als Körperschaft eingeleitet werden müssen (…dazu Dolde, a.a.O., S. 336 mit weiteren Nachweisen); die Beigeladenen wären an einem solchen Prozeß nicht zu beteiligen gewesen, und eine entsprechende Klage könnte nicht zur Aufhebung der auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.1981 ergangenen Widerspruchsbescheide führen (…zur Abgrenzung zwischen der hier gegebene Anfechtungsklage einer Stadt gegen eine Entscheidung ihres Rechtsausschusses und einem Kommunalverfassungsstreitverfahren vgl. Dolde, a.a.O., S. 436 f.;… Löwer, a.a.O., S. 333 f. und 341, sowie Redeker-von Oertzen, a.a.O., § 63 Rdnr. 9; zum Kommunalverfassungsstreitverfahren und zu dem insoweit als Zulässigkeitsvoraussetzung - lediglich - zu fordernden Betroffensein des Klägers in organschaftlichen "Rechten" siehe OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.7.1966 - I R 13/66 -, AS 10, 82 [85], vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 -, AS 20, 177 [182], und vom 20.2.1987 - 2 R 95/85 -, AS 21, 366 [369] = SKZ 1987, 301 Leitsatz 32).
  • OVG Saarland, 29.11.1985 - 2 R 155/85
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Er hätte im übrigen von dem Stadtrat als dem angeblich in seiner Satzungsgewalt tangierten städtischen Organ und nicht von der Landeshauptstadt Saarbrücken als Körperschaft eingeleitet werden müssen (…dazu Dolde, a.a.O., S. 336 mit weiteren Nachweisen); die Beigeladenen wären an einem solchen Prozeß nicht zu beteiligen gewesen, und eine entsprechende Klage könnte nicht zur Aufhebung der auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.1981 ergangenen Widerspruchsbescheide führen (…zur Abgrenzung zwischen der hier gegebene Anfechtungsklage einer Stadt gegen eine Entscheidung ihres Rechtsausschusses und einem Kommunalverfassungsstreitverfahren vgl. Dolde, a.a.O., S. 436 f.;… Löwer, a.a.O., S. 333 f. und 341, sowie Redeker-von Oertzen, a.a.O., § 63 Rdnr. 9; zum Kommunalverfassungsstreitverfahren und zu dem insoweit als Zulässigkeitsvoraussetzung - lediglich - zu fordernden Betroffensein des Klägers in organschaftlichen "Rechten" siehe OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.7.1966 - I R 13/66 -, AS 10, 82 [85], vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 -, AS 20, 177 [182], und vom 20.2.1987 - 2 R 95/85 -, AS 21, 366 [369] = SKZ 1987, 301 Leitsatz 32).
  • OVG Saarland, 20.02.1987 - 2 R 95/85
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Er hätte im übrigen von dem Stadtrat als dem angeblich in seiner Satzungsgewalt tangierten städtischen Organ und nicht von der Landeshauptstadt Saarbrücken als Körperschaft eingeleitet werden müssen (…dazu Dolde, a.a.O., S. 336 mit weiteren Nachweisen); die Beigeladenen wären an einem solchen Prozeß nicht zu beteiligen gewesen, und eine entsprechende Klage könnte nicht zur Aufhebung der auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.1981 ergangenen Widerspruchsbescheide führen (…zur Abgrenzung zwischen der hier gegebene Anfechtungsklage einer Stadt gegen eine Entscheidung ihres Rechtsausschusses und einem Kommunalverfassungsstreitverfahren vgl. Dolde, a.a.O., S. 436 f.;… Löwer, a.a.O., S. 333 f. und 341, sowie Redeker-von Oertzen, a.a.O., § 63 Rdnr. 9; zum Kommunalverfassungsstreitverfahren und zu dem insoweit als Zulässigkeitsvoraussetzung - lediglich - zu fordernden Betroffensein des Klägers in organschaftlichen "Rechten" siehe OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.7.1966 - I R 13/66 -, AS 10, 82 [85], vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 -, AS 20, 177 [182], und vom 20.2.1987 - 2 R 95/85 -, AS 21, 366 [369] = SKZ 1987, 301 Leitsatz 32).
  • OVG Saarland, 28.07.1966 - I R 13/66
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Er hätte im übrigen von dem Stadtrat als dem angeblich in seiner Satzungsgewalt tangierten städtischen Organ und nicht von der Landeshauptstadt Saarbrücken als Körperschaft eingeleitet werden müssen (…dazu Dolde, a.a.O., S. 336 mit weiteren Nachweisen); die Beigeladenen wären an einem solchen Prozeß nicht zu beteiligen gewesen, und eine entsprechende Klage könnte nicht zur Aufhebung der auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.1981 ergangenen Widerspruchsbescheide führen (…zur Abgrenzung zwischen der hier gegebene Anfechtungsklage einer Stadt gegen eine Entscheidung ihres Rechtsausschusses und einem Kommunalverfassungsstreitverfahren vgl. Dolde, a.a.O., S. 436 f.;… Löwer, a.a.O., S. 333 f. und 341, sowie Redeker-von Oertzen, a.a.O., § 63 Rdnr. 9; zum Kommunalverfassungsstreitverfahren und zu dem insoweit als Zulässigkeitsvoraussetzung - lediglich - zu fordernden Betroffensein des Klägers in organschaftlichen "Rechten" siehe OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.7.1966 - I R 13/66 -, AS 10, 82 [85], vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 -, AS 20, 177 [182], und vom 20.2.1987 - 2 R 95/85 -, AS 21, 366 [369] = SKZ 1987, 301 Leitsatz 32).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    In dieser Entscheidung heißt es sogar weitergehend, eine solche interne Abstimmung zwischen verschiedenen Gemeindebehörden werde zwar nicht von § 36 BBauG gefordert (so schon BVerwG, Urteil vom 6.12.1967, BVerwGE 28, 268 [271 f.]), könne jedoch nach anderen Vorschriften - zu denken ist dabei insbesondere an die Normen des Kommunalrechts - geboten sein, was anzunehmen sogar naheliege.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 -, BVerwGE 19, 121, ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63] ; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66] sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    "Da die Klage der Stadt gegen den Widerspruchsbescheid ihres Stadtrechtsausschusses eine Anfechtungsklage ist, ist auch in dem hier zur Entscheidung stehenden Insichprozeß - ungeachtet der Weisungsfreiheit des Stadtrechtsausschusses - die Zulässigkeit der Klage in der gleichen Weise nach den Vorschriften der VwGO zu beurteilen, wie das allgemein bei Anfechtungsklagen der Fall ist (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Oktober 1966 - BVerfGE 20, 238 [250 ff.] zur Aufsichtsklage nach saarl. Recht).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Das knüpft an entsprechende Formulierungen im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.1969 (DÖV 1970, 349 [350]) an.
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87
    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 -, BVerwGE 19, 121, ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63] ;… 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66] sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im …

  • OVG Bremen, 14.02.1984 - 1 BA 91/83

    Einordnung einer Änderung des Passivrubrums als Klageänderung ; Einordnung einer …

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66

    Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …

  • BGH, 06.10.1955 - III ZR 56/54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.02.1981 - 4 B 184.80

    Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - …

  • OVG Saarland, 08.05.2020 - 2 A 91/20

    Erstattung von eigenen Kosten eines Widerspruchsverfahrens von Rechtsanwälten; …

    Unter Zugrundelegung des vom Verwaltungsgericht als einschlägig erachteten "Behördenprinzips" nach § 19 Abs. 2 AGVwGO betrifft dieser Verpflichtungsausspruch - gleichgültig ob er auf den Ausschuss oder, was richtig ist, das Jugendamt als abhelfende "Ausgangsbehörde" zielt - Behörden desselben Rechtsträgers, die untereinander ungeachtet der fehlenden Weisungsbefugnis des Regionalverbandsdirektors gegenüber dem Ausschuss beide nur unselbständige, gegeneinander nicht mit eigenen Außenrechtspositionen versehene Untergliederungen desselben Rechtsträgers darstellen.(vgl. etwa zur Unzulässigkeit - erst Recht - der Klage der Landeshauptstadt Saarbrücken gegen eine Entscheidung des bei ihr angesiedelten Stadtrechtsausschusses OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 105/87 -, NVwZ 1990, 174) Der Verpflichtungsausspruch des Verwaltungsgerichts zwingt daher nicht entgegen dem § 72 VwGO zu einer Entscheidung durch den Rechtsausschuss des Beklagten.
  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; …

    Außerdem hat die Landeshauptstadt Saarbrücken den Widerspruchsbescheid angefochten (Verfahren 1 R 105/87).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen des Verfahrens 3 K 242/82 - 1 R 105/87 - sowie der einschlägigen Behördenunterlagen Bezug genommen.

    Der Vertreter der Landeshauptstadt Saarbrücken hat sodann im Rahmen des Verfahrens 1 R 105/87 die Meinung vertreten, die Änderungssatzung vom 15.12.1982, durch die die G.straße - wenngleich erst mit Wirkung ab 1.1.1983 - wieder in die Reinigungsklasse V eingestuft wurde, lasse nur den Schluß zu, daß sich im Stadtrat nachträglich die Erkenntnis durchgesetzt habe, die Zuordnung zur Reinigungsklasse S sei verfehlt gewesen; jedenfalls habe sich die seit dem 1.1.1983 praktizierte Reinigung fünfmal wöchentlich als ausreichend erwiesen.

  • VG Oldenburg, 13.03.2024 - 5 A 6823/17

    Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Beschluss des Niedersächsischen …

    Sofern der Streit innerhalb des Rechtsträgers durch behördliche Mittel beigelegt werden kann, fehlt es an der Möglichkeit einer Rechtsverletzung, insbesondere wenn eine gemeinsame Entscheidungsspitze besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - IV C 17/72; BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 35/95; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Rn. 16 Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (…vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.;… Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.;… Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.;… Schoch, JuS 1987, S. 786).
  • VG Aachen, 15.06.2005 - 3 K 2042/03

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für einen Fachwerkhof; Eintragung einer …

    Rn. 29 vgl. zum In-Sich-Prozess weiterhin: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 -, Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1992, 265 und vom 16. März 1977 - VIII C 72.75 -, DVBl. 1977, 497 sowie vom 21. Juni 1974 - IV C 17.72 -, Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 45, 207 = DÖV 1974, 817; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1990, 174.
  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer …

    BVerwGE 45, 207; zustimmend Urteil des Senats vom 20.2.1989 - 1 R 105/87 -, SKZ 1989, 282 = NVwZ 1990, 174,.
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