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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21403
OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04 (https://dejure.org/2004,21403)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 R 6/04 (https://dejure.org/2004,21403)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 R 6/04 (https://dejure.org/2004,21403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BeamtVG § 57; ; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1; ; VAHRG § 5; ; VAHRG § 5 Abs. 1; ; BGB §§ 1569 ff.; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1587b

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Versorgungsbezügen ohne Kürzung seit der Ruhestandsversetzung; Voraussetzungen für Nichtkürzung der Versorgung des in einem Versorgungsausgleich Verpflichteten ; Folgen eines noch nicht erwachsenen Rentenanspruchs des im Versorgungsausgleich ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Zumindest - sofern man, wofür bereits alles spricht, das schon im Trennungszeitraum erzielte Einkommen der Frau nicht ohnedies als originären Bestandteil des gemeinsamen ehelichen Einkommens betrachtet - auf der Grundlage der (neuen) Surrogationsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "nachehezeitlich" aufgenommenen Erwerbstätigkeit eines vormals haushaltsführenden Ehegatten vgl. BGH, Urteil vom 13.6.2001 - XII ZR 343/99 -, NJW 2001, 2254, wonach - zusammengefasst - die das Maß des Unterhalts bestimmenden ehelichen Lebensverhältnisse auch durch spätere Veränderungen in den Einkommensverhältnissen geprägt werden, wenn das später erzielte Einkommen Surrogat eines während der Ehe "wirtschaftlich relevanten Faktors" ist, was insbesondere für Einkünfte aus der nach Haushaltsführung in der Ehe erstmals aufgenommenen oder erweiterten Erwerbstätigkeit gilt; vgl. auch Palandt, a.a.O., § 1578 RNr. 3, ist das Einkommen der früheren Ehefrau des Klägers als die ehelichen Verhältnisse "mitprägend" anzusehen.

    Geht man bei der eigentlichen Berechnung ("Methodenwahl") von der bei mehreren prägenden Einkommen zugrunde zu legenden Differenzmethode aus dazu Palandt, a.a.O., § 1573 RNr. 20, vgl. zur Anwendung auch das Rechenbeispiel im schon angesprochenen Urteil des BGH vom 13.6.2001 - XII ZR 343/99 -, NJW 2001, 2254, 2256, so ergibt sich unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Einkommen des Klägers und seiner früheren Ehefrau ein gesetzlicher Anspruch auf Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) für diese.

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 5.02

    Kein Familienzuschlag der Stufe 1 bei Unterhaltsverzicht der Ehefrau gegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Der Gesetzgeber hat in § 5 Abs. 1 VAHRG vielmehr aus Gründen der Vereinfachung und der Praktikabilität des Verfahrens bewusst eine pauschalierende Regelung geschaffen und davon abgesehen, einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, eine bestimmte Höhe des zu leistenden Unterhalts oder einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen als Voraussetzung für die Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge zu normieren vgl. BVerwG, Urteil vom 22.7.1999 - 2 C 25.98 -, DÖV 1999, 1050 - 1052; ebenso - in Abgrenzung zur Regelung über den Ortszuschlag in § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG - Urteil vom 30.1.2003 - 2 C 5.02 -, NJW 2003, 1886, wonach § 5 VAHRG eine pauschalierende Bestimmung beinhaltet, bei der es auf besondere Umstände des Einzelfalls nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht ankommen soll.

    Der Verwaltungsakt vom 4.9.1991 betrifft zwar die gleichgelagerte rechtliche Vorfrage, letztlich aber einen anderen rechtlichen Tatbestand (Besoldung/Ortszuschlag) vgl. im übrigen zur unterschiedlichen Auslegung des § 5 VAHRG einerseits und des § 40 BBesG andererseits BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 C 5.02 -, NJW 2003, 1886; ebenso bereits Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, DÖV 1994, 699, 700.

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen - …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    In dem Zusammenhang spielt auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs keine Rolle vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, DÖV 1994, 699, 700; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG mit BeamtVG, Loseblatt, Bd. II, § 57 BeamtVG RNr. 51.

    Der Verwaltungsakt vom 4.9.1991 betrifft zwar die gleichgelagerte rechtliche Vorfrage, letztlich aber einen anderen rechtlichen Tatbestand (Besoldung/Ortszuschlag) vgl. im übrigen zur unterschiedlichen Auslegung des § 5 VAHRG einerseits und des § 40 BBesG andererseits BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 C 5.02 -, NJW 2003, 1886; ebenso bereits Urteil vom 10.3.1994 - 2 C 4.92 -, DÖV 1994, 699, 700.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.

    Durch diese Vorschrift soll eine Doppelbelastung des - im Sinne des Versorgungsausgleichs - Verpflichteten (Versorgungsempfängers) vermieden und den Bedürfnissen des Berechtigten, der noch keine Rente erhalten kann, durch die Unterhaltsgewährung Rechnung getragen werden vgl. zu dem Erfordernis des kumulativen Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 VAHRG BVerwG, Beschluss vom 1.2.1988 - 2 B 122.87 -, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 1.6.1988 - 1 BvR 358/88 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zu den Erfordernissen eines Härteausgleichs allgemein BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, a.a.O., auf das der Erlass der Regelungen des VAHRG zum Ausgleich von Härten bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückgeht.

  • BVerwG, 01.02.1988 - 2 B 122.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Durch diese Vorschrift soll eine Doppelbelastung des - im Sinne des Versorgungsausgleichs - Verpflichteten (Versorgungsempfängers) vermieden und den Bedürfnissen des Berechtigten, der noch keine Rente erhalten kann, durch die Unterhaltsgewährung Rechnung getragen werden vgl. zu dem Erfordernis des kumulativen Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 VAHRG BVerwG, Beschluss vom 1.2.1988 - 2 B 122.87 -, Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 1, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 1.6.1988 - 1 BvR 358/88 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zu den Erfordernissen eines Härteausgleichs allgemein BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, a.a.O., auf das der Erlass der Regelungen des VAHRG zum Ausgleich von Härten bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückgeht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es im Rahmen des § 5 Abs. 1 VAHRG nur auf das Bestehen eines (gesetzlichen) Unterhaltsanspruchs und nicht darauf an, ob die geschuldeten Unterhaltsbeträge tatsächlich geleistet wurden beziehungsweise werden vgl. dazu etwa Palandt, BGB, 62. Auflage 2003, Anh. zu § 1587b, VAHRG § 5, RNr. 3 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1.2.1988 - 2 B 122.87 -, a.a.O.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach …

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Der Gesetzgeber hat in § 5 Abs. 1 VAHRG vielmehr aus Gründen der Vereinfachung und der Praktikabilität des Verfahrens bewusst eine pauschalierende Regelung geschaffen und davon abgesehen, einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, eine bestimmte Höhe des zu leistenden Unterhalts oder einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen als Voraussetzung für die Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge zu normieren vgl. BVerwG, Urteil vom 22.7.1999 - 2 C 25.98 -, DÖV 1999, 1050 - 1052; ebenso - in Abgrenzung zur Regelung über den Ortszuschlag in § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG - Urteil vom 30.1.2003 - 2 C 5.02 -, NJW 2003, 1886, wonach § 5 VAHRG eine pauschalierende Bestimmung beinhaltet, bei der es auf besondere Umstände des Einzelfalls nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht ankommen soll.
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.
  • BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.
  • BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 8.91
    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 6/04
    Dieser war im Zeitpunkt der Ehescheidung noch aktiver Polizeibeamter vgl. zur Anwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG auch dann, wenn ein aus dem Versorgungsausgleich verpflichteter Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 14.93 -, DÖV 1995, 333, 334; zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen in Satz 1 und 2 des § 57 Abs. 1 BeamtVG ("Pensionistenprivileg") BVerwG, Beschluss vom 1.9.1992 - 2 B 126.92 -, ZBR 1993, 27, wobei die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG mit Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - nicht zur Entscheidung angenommen wurde; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung insgesamt, insbesondere am Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG, BVerwG, Beschluss vom 15.1.1991 - 2 B 8.91 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257 ff.
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