Rechtsprechung
| BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestandsschutz - Wirkung - Beitragsmarke - Rechtswirksame Verwendung - Versicherungskarte - Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Papierfundstellen
- BSGE 37, 219
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.1974 - 11 RA 79/73
Beanstandungsschutz - Versicherungskarte - Aufrechnung - Frist - Ablauf - …
Auszug aus BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73
Die in den zu § 1423 Abs. 2 Nr. 1 RVO beziehungsweise zu § 145 Abs. 2 Nr. 1 AVG ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. August 1971 (Az.: 4 RJ 187/70) und vom 9. Mai 1974 (Az.: 11 RA 79/73) offen gelassene Frage, ob Eintragungen in der Versicherungskarte auch noch nach Ablauf von 10 Jahren nach der Aufrechnung wegen offenbarer Unrichtigkeiten berichtigt werden können, ist entgegen der Auffassung der Beklagten jedenfalls in dieser Allgemeinheit zu verneinen.Im Hinblick auf die Bedeutung, die der Gesetzgeber den Eintragungen in der Versicherungskarte nach einem bestimmten Zeitablauf beigemessen hat, käme eine Berichtigung allenfalls dann in Betracht, wenn diese unmittelbar aus dem Inhalt der durch § 145 Abs. 2 Nr. 2 AVG geschützten Eintragungen in der Aufrechnung der Versicherungskarte erkennbar wäre - etwa wenn in der Aufrechnung für ein Jahr mehr als 12 Monatsbeiträge oder Beitragsmarken bescheinigt wären, die es zur Zeit der Aufrechnung noch nicht gegeben hat (vgl. auch BSG-Urteil vom 9. Mai 1974 aaO).
- BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
Auszug aus BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73
Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die für die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten in Urteilen erlassenen Vorschriften (vgl. u.a. § 138 SGG, § 118 VwGO, § 319 ZPO) auch für das dem sozialgerichtlichen Verfahren vorausgehende Verwaltungsverfahren der Versicherungsträger entsprechend anzuwenden (vgl. BSG 15, 96; 24, 203;… SozR Nrn. 36, 43, 48 und 81 zu § 77 SGG). - BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 187/70
Auszug aus BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73
Die in den zu § 1423 Abs. 2 Nr. 1 RVO beziehungsweise zu § 145 Abs. 2 Nr. 1 AVG ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. August 1971 (Az.: 4 RJ 187/70) und vom 9. Mai 1974 (Az.: 11 RA 79/73) offen gelassene Frage, ob Eintragungen in der Versicherungskarte auch noch nach Ablauf von 10 Jahren nach der Aufrechnung wegen offenbarer Unrichtigkeiten berichtigt werden können, ist entgegen der Auffassung der Beklagten jedenfalls in dieser Allgemeinheit zu verneinen.
- BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
Auskunft - Anwartschaft - Altersruhegeld - Wehrmachtbediensteter - Einberufung …
Der Versicherte kann lediglich einen Vertrauens schaden geltend machen, den er aufgrund von im Zusammenhang mit der Auskunft getroffenen Dispositionen erlitten hat (vgl. hierzu ua BSGE 44, 114, 121;… BSG in SozR Nr. 8 zu § 1425 RVO; SozR 2200 § 1423 Nr. 2 am Ende; BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 f). - BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 46/90
Beanstandungsschutz des § 1423 Abs. 2 RVO
Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1423 Abs. 2 Nr. 2 RVO, denn dort wird ausdrücklich von den in der Aufrechnung der Versicherungskarte bescheinigten Beitragsmarken gesprochen (vgl Bundessozialgericht in SozR 2200 § 1423 Nr. 2 S 4). - BSG, 29.06.1984 - 4 RJ 83/83
Eintragung - Versicherungskarte - Unanfechtbarkeit - Berichtigung
Auch das Bundessozialgericht (Urteile vom 21. Mai 1974 - 1 RA 13/73 = BSGE 37, 219 = SozR 2200 § 1423 Nr. 2 und vom 3. Oktober 1979 - 1 RA 15/78 = BSGE 49, 51, 53) hält den gesetzlichen Schutz der Eintragung in die Versicherungsunterlagen für absolut und nicht allein im Interesse des Versicherten, sondern auch des allgemeinen Rechtsfriedens liegend, eingetragene Entgelte bzw. Beiträge begründen ein wirksames Versicherungsverhältnis (vgl. BSG-Urteil vom 24. August 1978 - 5 RKn 17/76).
- BSG, 18.08.1983 - 11 RA 78/82
Verlorene Versicherungskarte - Ersatzkarte - Wiederauffinden der alten Karte
Ob dies zu seinem Vorteil möglich wäre, bedarf im vorliegenden Rechtsstreit keiner Entscheidung (vgl SozR 2200 § 1423 Nr. 2). - BSG, 26.08.1975 - 1 RA 165/74
Aufrechnung - Rentenantrag - Einreichung einer Versicherungskarte - Beanstandung …
Auf diese Vorgänge kommt es jedoch entscheidend an, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1974 (BSG 37, 219) eingehend ausgeführt hat. - LSG Berlin, 17.07.1987 - L 5 J 22/87 Nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 1423 Abs. 2 RVO kommt es ganz formal nur noch darauf an, was in der jeweiligen Versicherungskarte an Entgelten und Zeiten eingetragen ist, und diese erhalten Bestandsschutz.Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob etwa ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherten in die Richtigkeit der geschützten Eintragung nicht vorliegt (vgl BSG 21.5.1974 1 RA 13/73 = SozR 2200 § 1423 Nr. 2, 5).
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