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Rechtsprechung
   BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5127
BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92 (https://dejure.org/1994,5127)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 (https://dejure.org/1994,5127)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1 RK 26/92 (https://dejure.org/1994,5127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Behandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten ; Zur kassenärztlichen Behandlung zugelassener Arzt mit entsprechender Befähigung zur Psychotherapie ; Möglichkeit der Privatbehandlung auf eigene Kosten mit nachfolgender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Reichsversicherungsordnung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluß vom 10. Mai 1988 (NJW 1988, 2293, 2295) entsprechende Bedenken geäußert.

    Ob im übrigen alle Regelungen des Delegationsverfahrens sachgerecht sind, ist im vorliegenden Zusammenhang nicht zu prüfen (vgl auch BVerfGE 78, 165, 179).

    Das gilt auch insoweit, als das BVerfG in seinem Beschluß vom 10. Mai 1988 (abgedruckt in SozR 2200 § 122 Nr. 10 = NJW 1988, 2293, 2295) in Zweifel gezogen hat, ob das derzeit praktizierte Delegationsverfahren die Einbeziehung psychotherapeutischer Leistungen von Dipl-Psychologen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung befriedigend löst.

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    An dieser Rechtsauffassung hat der Kassenarztsenat des BSG auch nach Neufassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgehalten, weil sich hierdurch am bisherigen Rechtszustand nichts geändert habe (vgl Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 21/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Daß sich der Arztvorbehalt auch auf die Behandlung psychischer Erkrankungen erstreckt, weil auch derartige Krankheiten dem Begriff der Krankheit iS der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, und daß die Behandlung psychischer Krankheiten damit zum Kernbereich der ärztlichen Behandlung und infolgedessen zur vertragsärztlichen Versorgung gehört, ist vom BSG bereits mehrfach ausgesprochen worden (…vgl BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 53, 144, 147 = SozR 2200 § 182 Nr. 80; Urteil des 6. Senats vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 21/91 -).

    Diese Rechtsprechung ist vom BVerfG gebilligt (…BVerfGE 78, 155, 162 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77] = SozR 2200 § 368 Nr. 11) und auch vom Kassenarztsenat des BSG zum SGB V bestätigt worden (Urteil vom 12. Mai 1993, aaO).

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Entsprechendes galt, wenn die Krankenkasse infolge eines Mangels im Versorgungssystem außerstande war, dem Versicherten die zustehende Sach- bzw Naturalleistung zu verschaffen (vgl zB BSGE 53, 144, 149f).

    Rn. 17 Nach der ständigen Rechtsprechung der Krankenversicherungs- und Kassenarztsenate des BSG zur Rechtslage unter Geltung der RVO (§§ 122, 182 Abs. 1 Nr. 1, 368 Abs. 1, 368g Abs. 2 RVO in der bis zum 31. Dezember 1988 gültig gewesenen Fassung) hatten nichtärztliche Behandler keinen Anspruch auf eigenverantwortliche Behandlung von Kassenmitgliedern (…BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 48, 258, 261 = SozR 2200 § 182 Nr. 47;… BSG SozR 2200 § 182 Nrn 48 und 57; BSGE 53, 144, 145 = SozR 2200 § 182 Nr. 80).

    Daß sich der Arztvorbehalt auch auf die Behandlung psychischer Erkrankungen erstreckt, weil auch derartige Krankheiten dem Begriff der Krankheit iS der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, und daß die Behandlung psychischer Krankheiten damit zum Kernbereich der ärztlichen Behandlung und infolgedessen zur vertragsärztlichen Versorgung gehört, ist vom BSG bereits mehrfach ausgesprochen worden (…vgl BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4; BSGE 53, 144, 147 = SozR 2200 § 182 Nr. 80; Urteil des 6. Senats vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 21/91 -).

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Rn. 17 Nach der ständigen Rechtsprechung der Krankenversicherungs- und Kassenarztsenate des BSG zur Rechtslage unter Geltung der RVO (§§ 122, 182 Abs. 1 Nr. 1, 368 Abs. 1, 368g Abs. 2 RVO in der bis zum 31. Dezember 1988 gültig gewesenen Fassung) hatten nichtärztliche Behandler keinen Anspruch auf eigenverantwortliche Behandlung von Kassenmitgliedern (BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 48, 258, 261 = SozR 2200 § 182 Nr. 47;… BSG SozR 2200 § 182 Nrn 48 und 57;… BSGE 53, 144, 145 = SozR 2200 § 182 Nr. 80).

    Daß sich der Arztvorbehalt auch auf die Behandlung psychischer Erkrankungen erstreckt, weil auch derartige Krankheiten dem Begriff der Krankheit iS der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, und daß die Behandlung psychischer Krankheiten damit zum Kernbereich der ärztlichen Behandlung und infolgedessen zur vertragsärztlichen Versorgung gehört, ist vom BSG bereits mehrfach ausgesprochen worden (vgl BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 53, 144, 147 = SozR 2200 § 182 Nr. 80; Urteil des 6. Senats vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 21/91 -).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Anzuwenden sind daher noch die Vorschriften der bis zum 31. Dezember 1988 in Geltung gewesenen RVO (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 2 und § 12 Nr. 2).

    Der Sachleistungsanspruch konnte sich nur in Ausnahmefällen in einen Kostenerstattungsanspruch umwandeln, wenn dem Versicherten zu Unrecht eine Sach- bzw Naturalleistung verweigert worden und er deshalb gezwungen war, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen (vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 2).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Ob auch für den Kostenerstattungsanspruch alten Rechts zu fordern war, daß der Anspruch auf Verschaffung der Sach- oder Dienstleistung bereits im Einzelfall entstanden, dh durch den im Leistungserbringungsrecht vorgesehenen Weg konkretisiert war (zum neuen Recht vgl das Urteil des 4. Senats vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Diese Rechtsprechung ist vom BVerfG gebilligt (BVerfGE 78, 155, 162 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77] = SozR 2200 § 368 Nr. 11) und auch vom Kassenarztsenat des BSG zum SGB V bestätigt worden (…Urteil vom 12. Mai 1993, aaO).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Eine Möglichkeit der Privatbehandlung auf eigene Kosten mit nachfolgender Kostenerstattung war und ist dem System der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung fremd (vgl zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1993 - 1 RK 31/92 -SGb 1993, 477 mwN).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92
    Rn. 17 Nach der ständigen Rechtsprechung der Krankenversicherungs- und Kassenarztsenate des BSG zur Rechtslage unter Geltung der RVO (§§ 122, 182 Abs. 1 Nr. 1, 368 Abs. 1, 368g Abs. 2 RVO in der bis zum 31. Dezember 1988 gültig gewesenen Fassung) hatten nichtärztliche Behandler keinen Anspruch auf eigenverantwortliche Behandlung von Kassenmitgliedern (…BSGE 48, 47, 50 = SozR 2200 § 368 Nr. 4; BSGE 48, 258, 261 = SozR 2200 § 182 Nr. 47;… BSG SozR 2200 § 182 Nrn 48 und 57;… BSGE 53, 144, 145 = SozR 2200 § 182 Nr. 80).
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Nagelspangenkorrektur nur als …

    Auch das BSG hat sich mit der Problematik der Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bereits mehrfach befasst und entschieden, dass der im Recht der GKV geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der selbstständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten beinhaltet und dies verfassungsgemäß ist (…BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris = USK 94128; BSG Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R - Juris RdNr 18).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - psychotherapeutische Behandlung - …

    Denn bei ihnen ist in generalisierender Betrachtungsweise - ohne dass im Einzelfall ein Gegenbeweis geführt werden kann - davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer langjährigen theoretischen und praktischen Ausbildung und der Ablegung staatlicher Prüfungen den Anforderungen entsprechen, die für eine effektive, den Wirtschaftlichkeitsmaximen der GKV entsprechende Krankenbehandlung erforderlich sind (vgl BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris RdNr 20 = USK 94128). Dementsprechend hatten nichtärztliche Psychotherapeuten unter Geltung der RVO keinen Anspruch auf eigenverantwortliche Behandlung von Versicherten (vgl BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris RdNr 18 mwN = USK 94128). Diese Vorschrift ist zwar mit Inkrafttreten des SGB V aufgehoben worden.

    Rn. 18 2. Der Ausschluss der Heilpraktiker - wie hier der S. - von der selbstständigen Leistungserbringung in der GKV ist mit Art. 12 Abs. 1 GG zu vereinbaren und verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (…BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11). Das BVerfG hat bezogen auf eine Heilpraktikerbehandlung zudem entschieden, dass sich aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GG kein verfassungsrechtlicher Anspruch Versicherter darauf ergibt, dass ein bestimmter, im SGB V nicht vorgesehener Leistungserbringer im Rahmen der GKV tätig werden darf (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97 - NJW 1998, 1775). Auch das BSG hat sich mit der Problematik der Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bereits mehrfach befasst und entschieden, dass der im Recht der GKV geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der selbstständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten beinhaltet und dies verfassungsgemäß ist (…BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris = USK 94128;… BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11). Hieran hält der erkennende Senat fest.

  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 26/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines …

    Bei diesen ist in generalisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer langjährigen theoretischen und praktischen Ausbildung und der Ablegung staatlicher Prüfungen den Anforderungen entsprechen, die für eine effektive, den Wirtschaftlichkeitsmaximen der GKV entsprechende Krankenbehandlung erforderlich sind (stRspr; vgl BSG vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - juris RdNr 20; BSG vom 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R - juris RdNr 15 f;… BSG vom 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 9 RdNr 14;… BSG vom 17.12.2020 - B 1 KR 19/20 R - SozR 4-2500 § 15 Nr. 3 RdNr 11 f)..
  • FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung; Krankenhausbehandlung; Heilbehandlung; …

    Diese unterschiedliche Behandlung psychotherapeutischer Leistungen, die einerseits durch Ärzte und andererseits durch nichtärztliche Psychotherapeuten erbracht werden, durch die gesetzlichen Krankenkassen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für rechtmäßig erachtet wird (s. Urteil des BSG vom 11.10.1994 1 RK 26/92, Regnr. 21713, BSG-Intern, Die Leistungen 1996, 54-63), widerlegt die Auffassung der Klägerin , wonach es sich in beiden Fällen - Behandlung durch Ärzte oder durch nichtärztliche Psychotherapeuten, um eine ärztliche Heilbehandlung handele.

    Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des Senats seinen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt, daß er in § 4 Nr. 16c UStG typisierend vorausgesetzt hat, daß für die Steuerbefreiung die dort genannten Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden: Das BSG hat bereits in ständiger und vom BVerfG insoweit gebilligter (Beschluß des BVerfG vom 10. Mai 1988 1 BvL 8, 9/82, BVerfGE 78, 155 ) Rechtsprechung festgestellt, daß der Ausschluß von Nicht-Ärzten von der selbständigen Teilnahme an der Kassen- bzw. Vertragsärztlichen Versorgung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsgemäß sei und der mit dem Arztvorbehalt zu Lasten der nichtärztlichen Psychotherapeuten verbundene - mittelbare - Eingriff in grundrechtsrelevante Schutzbereiche mit dem GG , insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sei (Urteil des BSG vom 11.10.1994 1 RK 26/92, Die Leistungen 1996, 54-63 m.w.N.).

    In dem Urteil des BSG vom 11.10.1994 (a.a.O.), dessen Entscheidungsgründe der Senat billigt, wird überzeugend ausgeführt, daß Diplom-Psychologen, die den Studiengang der Psychologie durchlaufen haben, nicht über eine Qualifikation in der Behandlung von psychischen Erkrankungen verfügen, die denen der Ärzte vergleichbar ist und daß der Gesetzgeber deshalb nicht verpflichtet sei, Diplom-Psychologen zur eigenverantwortlichen Behandlung von Erkrankungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuzulassen.

    Insbesondere entspricht die Einschränkung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16c UStG u.a. auf Leistungen unter ärztlicher Aufsicht dem Zweck dieser Vorschrift, die Sozialversicherungsträger und die Sozialversicherten zu entlasten: Durch den Arztvorbehalt, der im SGB V betreffend die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ist, der verfassungsmäßig nicht zu beanstanden ist (s. Urteil des BSG vom 11.10.1994, a.a.O.) und in § 4 Nr. 16c UStG übernommen wurde, hat der Gesetzgeber zumindest weitgehend gewährleistet und damit dem Zweck dieser Befreiungsvorschrift Rechnung getragen, daß es sich bei den in dieser Vorschrift aufgeführten Leistungen auch uneingeschränkt um solche handelt, die nach dem derzeit geltenden Sozialversicherungsrecht von den Sozialversicherungsträgern getragen werden, und daß die Umsatzsteuerbefreiung damit auch den Sozialversicherungsträgern und den Versicherten tatsächlich zugute kommt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 470/19

    Übernahme der Kosten für eine Behandlung in einem Naturheilzentrum; Erfordernis …

    Auch das BSG hat sich mit der Problematik der Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bereits mehrfach befasst und entschieden, dass der im Recht der gKV geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluss nicht-ärztlicher Heilbehandler von der selbstständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten beinhaltet und dies verfassungsgemäß ist (…BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994, 1 RK 26/92, zitiert nach juris;… BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • LSG Bayern, 16.05.2019 - L 20 KR 502/17

    Behandlung eines Glioblastoms mit einer immunologischen Kombinationstherapie

    Dieser lautet: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Diese Regelung sieht also in Ergänzung des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es in § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V verankert ist, eine ausnahmsweise Kostenerstattung vor, wenn der Versicherte sich eine Leistung auf eigene Kosten selbst beschaffen muss, weil ihm die Sachleistung entweder von der Krankenkasse zu Unrecht verweigert oder wegen eines Mangels im Versorgungssystem nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 11.10.1994, 1 RK 26/92, und vom 02.11.2007, B 1 KR 14/07 R).
  • BSG, 02.09.1997 - 1 BK 8/97

    Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Er geht jedoch nicht darauf ein, daß sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bereits mehrfach befaßt und entschieden hat, daß der in § 15 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluß nichtärztlicher Heilbehandler von der selbständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet (…vgl zB Urteile des 6. Senats vom 1. März 1979 - BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4 …und vom 12. Mai 1993 - BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1994 - 1 RK 26/92 - in USK 94128 = Die Leistungen 1996, 54 ff;… zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Arztvorbehalts vgl auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 - BVerGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • BSG, 01.02.2016 - B 1 KR 104/15 B

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer selbstbeschafften Leistung in …

    Die Klägerin setzt sich schon weder mit den Regelungen der - auch vom LSG zitierten - Vorschriften der §§ 15 Abs. 1 S 1, 27 Abs. 1 S 2 Nr. 1, 28 Abs. 3 S 1 SGB V auseinander noch damit, ob überhaupt höchstrichterliche Rechtsprechung zu der von ihr formulierten Frage ergangen ist, obwohl das BSG und das BVerfG sich mit der Problematik der Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bereits mehrfach befasst und entschieden haben, dass der im Recht der GKV geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der selbstständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten beinhaltet und dies verfassungsgemäß ist (…BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris = USK 94128;… BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - L 5 KR 42/98

    Krankenversicherung

    Hatte sie seinerzeit nämlich schon keinen entsprechenden vorgreiflichen Sachleistungsanspruch gegen die Beklagte, so erübrigt sich der geltend gemachte Freistellungsanspruch (vgl. ebenso im Zusammenhang mit einer Kostenerstattung für eine in der Vergangenheit liegende Leistung BSG, Urteil vom 11.10.1994, Az.: 1 RK 26/92 = USK 94128, S. 693).
  • BSG, 28.06.2016 - B 1 KR 25/16 B
    Sie haben ua entschieden, dass der im Recht der GKV geregelte Arztvorbehalt einen generellen Ausschluss nichtärztlicher Heilbehandler von der selbstständigen und eigenverantwortlichen Behandlung der Versicherten beinhaltet und dies verfassungsgemäß ist (…BSGE 48, 47 = SozR 2200 § 368 Nr. 4;… BSGE 72, 227 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2; BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 26/92 - Juris = USK 94128;… BVerfGE 78, 155 = SozR 2200 § 368 Nr. 11;… vgl auch BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 23 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2024 - L 5 KR 347/22

    Anspruch eines Krankenhauses auf Erstattung von bereits gezahlten Vergütungen für …

  • BSG, 22.01.1998 - B 1 KR 30/97 B

    Ausschluß nichtärztlicher Heilbehandler durch Arztvorbehalt in § 15 Abs. 1 und § …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1997 - L 11 Ka 10/97

    Auswirkungen eines Verzichtes auf Teilnahme an der Kassenzahnärztlichen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - L 1 KR 461/21

    Krankenversicherung - Arztvorbehalt - Heilpraktikerin - traditionelle chinesische …

  • SG Duisburg, 18.07.2003 - S 9 KR 78/02

    Krankenversicherung

  • SG Duisburg, 19.10.2001 - S 9 KR 72/01

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 KR 3609/15
  • LSG Hessen, 30.04.1996 - L 14 KR 724/95

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 - …

  • BSG, 10.06.1997 - 1 BK 47/96

    Voraussetzung der Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer …

  • SG Aurich, 24.10.2002 - S 8 KR 65/02
  • SG Darmstadt, 27.06.2003 - S 13 KR 884/02
  • SG Aurich, 24.10.2002 - S 8 KR 108/00
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