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Rechtsprechung
   BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,23672
BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84 (https://dejure.org/1986,23672)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1986 - 1 RR 10/84 (https://dejure.org/1986,23672)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 1 RR 10/84 (https://dejure.org/1986,23672)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81

    Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag - …

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
    April 1983 8 RK 28/81 veröffentlicht in BSGE 55, b? : - -.

    eingehend BSGE 55, 67, 68 f f SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 8 ff) haben die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bere ich der Sozialversicherung bei Aufstellung ihrer Dienstordnu G1 gen für die dienstordnungsmäßigen Angestellten alle weiteren ld- und geldwerten Leistungen sowie die Versorgung im Rahmen u "d nach den Grundsätzen der für die Beamten des Landes.

    April 1983 (BSGE 55, 67, 71 ff : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 12 ff) eingehend dargelegt und mit überzeugender Begründung weiter ausgeführt, daß angesichts der Absicht des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber, im Interesse der erstrebten Einheitlichkeit des Besoldungs- und weiteren Leistungsrechts jeweils für ihren Bereich den DO-Angestellten keine Leistungen mehr zukommen zu lassen, die der Art die staatliChen nicht seien, den.

    Allerdings hat der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 14. April 1983 (BSGE 55, 67, 77 f : SozR 2200 5 355 Nr. 3 s 18 f) ausgeführt, daß die Neuregelungsgesetze nicht einen übergangslosen Wegfall der dem Landesbeamtenrecht fremden Geld- oder geldwerten Leistungen vorgeschrieben haben, sondern es den DO- Gebern überlassen worden ist, bei der Anpassung ihrer Dienstordnungen (Art VIII 5 3 Abs. 1 S 2 des 2. BesVNG; Art IV % 2 Abs. 1 LBesAan) auch hinsichtlich dieser Leistungen die Grundsätze der Besitzstandswahrung zu beachten, wie sie in dem für entsprechend anwendbar erklärten Art IX SS 11 bis 13 des 2. BesVNG näher konkretisiert sind.

    Ungeachtet dieses Einwandes und auch auf der Grundlage der Ausführungen im Urteil des 8. Senats des BSG vom 14. April 1983 (aaO) hat für die Weitergewährung von Beitragszuschüssen an die DO-Angestellten der Klägerin jedenfalls für die hier allein streiti ge Zeit ab 1. Januar 198" eine Rechtsgrundlage gefehlt.

    - 1 RR 3/85 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG (BSGE 55 67, 69 aE : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9 f) dargelegt hat, der $undesgesetzgeber bei den hier ein- Schlägigen Regelungen des rt VIII des 2. BesVNG auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 7 Nr. 1 GG beschränken müssen und wollen.

    sachlich eng begrenzter Ei zelregelungen nicht aus, für die landesunmittelbaren Körper chaften unmittelbar geltende Rechtssätze des Bundesrechts zu setzen und insoweit dem jeweiligen Bundesland eine eigene Gesetzgebungsbefugnis nicht mehr zu belassen (BSGE 55, 67, 69 : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9;… BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr. 4 S 25, jeweils mwN).

    verwaltungsrechts bei der des Besoldungsrechts vgl zB BSGE 55, 67, 7" SOZR $ 355 Nr. 3 S 1"; BSGE 55, 268, 269 : :.

  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82

    Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
    Vorab ist festzustellen, d%ß der Senat der von der Klägerin erhobenen Rüge, das SG habe %nter Verletzung des S 54 Abs. 3 SGG iVm Art. 20 Abs. 2 GG das Wesen der Aufsichtsklage als einer reinen Anfechtungsklage (vgl demg%genüber allerdings BSGE 55, 268, 269 : SozR 2200 S 355 Nr "wn) verkannt.

    sachlich eng begrenzter Ei zelregelungen nicht aus, für die landesunmittelbaren Körper chaften unmittelbar geltende Rechtssätze des Bundesrechts zu setzen und insoweit dem jeweiligen Bundesland eine eigene Gesetzgebungsbefugnis nicht mehr zu belassen (…BSGE 55, 67, 69 : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9; BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr. 4 S 25, jeweils mwN).

    Art VIII 5 H des 2. BesVNG ist ein solcher Rechtssatz und hat daher ohne Transformation durch die Landesgesetzgebung unmittelbare Wirkung auch für die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts (BSGE 55, 268, 273 : SozR 2200 s 355 Nr. 4 ' " ' ".

    Wenn, wie ausgeführt, Art IV S 2 Abs. 2 LBesAan lediglich eine deklaratorische und deshalb von einigen Landesgesetzgebern noch nicht einmal für erforderlich erachtete (vgl BSGE 55, 268, 273 : SozR 2200 5 355 Nr. 4 S 25) Verweisung auf Art VIII 5 4 des 2. BesVNG als der eigentlich konstitutiven und auch für die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts unmittelbar geltenden Vorschrift des Bundesrechts darstellt, so kann deren Vereinbarkeit mit SS 351, 352 RVO unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Rangfolge iS des Art. 31 GG von vornherein nicht in Zweifel gezogen werden.

    verwaltungsrechts bei der des Besoldungsrechts vgl zB BSGE 55, 67, 7" SOZR $ 355 Nr. 3 S 1"; BSGE 55, 268, 269 : :.

  • BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85

    Krankenkasse - Krankenversicherungsbeitrag - Bestandsschutz - Besitzstandswahrung

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
    In Fortführung und Ergänzung der Rechtspréchung des 8. Senats hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - ausgesprochen, daß die.

    - 1 RR 3/85 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG (…BSGE 55 67, 69 aE : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9 f) dargelegt hat, der $undesgesetzgeber bei den hier ein- Schlägigen Regelungen des rt VIII des 2. BesVNG auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 7 Nr. 1 GG beschränken müssen und wollen.

    zwingend auf diesen einwir$en" steht bereits bei seinem Aber schluß unter dem Vorbehalt"der Änderungen der DO (vgl Urteil des Senats &. Dezember 1985 1 RR 3/85 -).

  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77

    Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer …

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
    den Besoldungsplan der DO aufzunehmen (% 353 Abs. 1 RVO), so doch jedenfalls gemäß 5 352 RVO in der DO zu regeln sind (…vgl BSGE 46, 155, 156 f : SozR 2200 8 352 Nr. 1 S 2 f; BSGE 47, 21, 22 : SozR 2200 $ 352 Nr. 3 S 9 mwN).
  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 20/81
    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
    Nach Bekanntwerden der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. April 1983 8 RK 20/81, 28/81, 29/81 (Urteil vom - -.
  • BSG, 22.04.1986 - 8 RR 6/84

    Ansprüche eines Geschäftsführers - Gesetzliche Krankenkasse - Gewährung …

    Dieser Grundsatz der Homogenität des Besoldungsgefüges verbietet die Gewährung solcher Geld- oder geldwerten Leistungen an DO-Angestellte, welche das vergleichbare Beamtenrecht des Bundes bzw des Landes nicht kennt (…so bezüglich des Zuschusses der Träger bzw Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beitrag ihrer freiwillig versicherten DO-Angestellten Urteil des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67, 71 ff = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S 11 ff und dazu ergänzend Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).
  • BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83

    Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung …

    Der Senat kann - wie nach seinem von der Klägerin vorgelegten Runderlaß vom 5. Juni 1980 ersichtlich auch der Nds SM - erhebliche rechtliche Bedenken hiergegen nicht verhehlen (…vgl. zur Unzulässigkeit von Arbeitgeberzuschüssen nach § 405 RVO an statusrechtlich den Beamten im wesentlichen gleich-14sienende Dienstordnungs-Angestellte - DO-Angestellte- BSG SozR 2200 § 405 Nr. 7;… speziell zur Zulässigkeit der Gewährung von Beitragszuschüssen an freiwillig versicherte DO-Angestellte der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Verbände, ach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - vom 23. Mai 1975 - BGBl. I S. 1173 - Urteile des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 und in USK 83111 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).
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