Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.04.2016 - III-1 RVs 20/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Strafzumessung, Schweigen, Strafschärfung, Schutzwaffe, Begriff
- Burhoff online
Mitsichführen einer Schutzwaffe, Versammlung, strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht eines schweigenden oder leugnenden Angeklagten, Tatnachverfahren
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VersammlG §§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1, StGB § 46 GG Art. 8
Mitführen einer Schutzwaffe, Versammlung, strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht eines schweigenden oder leugnenden Angeklagten, Tatnachverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitführen einer Schutzwaffe; Versammlung; strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht eines schweigenden oder leugnenden Angeklagten; Tatnachverfahren
- rechtsportal.de
Schutzwaffeneigenschaft eines aus Kunststofffolie selbst hergestellten Visiers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Schweigen in der Hauptverhandlung, oder: das "nonverbale Verhalten" zeigt keine Unrechteinsicht
- lawblog.de (Kurzinformation)
Angeklagter wurde scharf beobachtet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutzwaffeneigenschaft eines aus Kunststofffolie selbst hergestellten Visiers
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 743 Cs 346/15
- OLG Hamm, 19.04.2016 - III-1 RVs 20/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 RVs 113/12
Zum Schutzwaffenbegriff im Versammlungsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 1 RVs 20/16
Sie ist mithin geeignet, eine Funktion als unmittelbare körperliche "Abschirmung" gegen Angriffe (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012, III-4 RVs 113/12, zitiert nach juris) zu erfüllen.
- OLG Köln, 16.08.2026 - 1 ORs 163/26
Strafzumessung, kurzfristige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe
Der Tatrichter hat vielmehr für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich gemacht haben (vgl. SenE v. 02.04.2013 - III-1 RVs 57/13 - SenE v. 17.02.2016 - III-1 RVs 20/16 - SenE v. 03.05.2017 - III-1 RVs 68/17 - SenE v. 20.11.2018 - III-1 RVs 260/18 - SenE v. 18.01.2019 - III-1 RVs 259/18 -). - OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils
Der Tatrichter hat vielmehr für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich gemacht haben (st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 28.02.2003 - Ss 71/03 - SenE v. 11.04.2003 - Ss 269/02 - SenE v. 02.04.2013 - III-1 RVs 57/13 - SenE v. 17.02.2016 - III-1 RVs 20/16 - SenE v. 03.05.2017 - III-1 RVs 68/17 -). - OLG Köln, 02.03.2018 - 1 RVs 14/18
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß
Hiervon kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich die Angaben zum Alkoholkonsum sowohl zeitlich als auch mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (vgl. BGH NZV 2000, 46; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur SenE v. 02.04.2013 - III-1 RVs 60/13 - SenE v. 17.02.2013 - III-1 RVs 20/16; SenE v. 29.09.2017 - III-1 RVs 228/17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".