Versammlungsgesetz
3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20) |
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(3) 1Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. 2Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
(4) 1Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. 2Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.
Rechtsprechung zu § 17a VersG
94 Entscheidungen zu § 17a VersG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21
Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots
- VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16
Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer; ...
- OLG Zweibrücken, 28.03.2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18
Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot: Verbergen einer ...
- VG Koblenz, 19.10.2020 - 3 K 371/20 Corona
Verbot, Mund-Nasen-Schutz bei Versammlungen mit anderen Accessoires zu ...
- OLG Hamm, 07.09.2017 - 4 RVs 97/17
Strafbares Vermummen nach Fußballspiel
- VG Karlsruhe, 24.11.2011 - 3 K 641/11
Auflagen bzgl. Handy-Erreichbarkeit des Versammlungsleiters, Angabe von ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12
- AG Wuppertal, 02.12.2015 - 25 Ds 68/15
Verhinderung der Identitätsfeststellung auf einer Versammlung durch Aufmachung ...
- VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von ...
- KG, 07.10.2008 - 1 Ss 486/07
Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen: Uneingeschränkte Geltung ...
§ 17a VersG in Nachschlagewerken
- § 17a VersG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schutzwaffe
Vermummungsverbot