Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.2013 - III-1 RVs 85/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 44; StPO § 45
Vermutung fehlenden Verschuldens, Darlegung der Kausalität des Belehrungsmangels für die Fristversäumnis - openjur.de
Vermutung fehlenden Verschuldens, Darlegung der Kausalität des Belehrungsmangels für die Fristversäumnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 44 S. 2
Vermutung fehlenden Verschuldens, Darlegung der Kausalität des Belehrungsmangels für die Fristversäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 S. 2
Vermutung fehlenden Verschuldens bei mangelhafter Rechtsmittelbelehrung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vermutung fehlenden Verschuldens bei mangelhafter Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 21.09.2012 - 11 Ns 39/12
- OLG Hamm, 05.02.2013 - III-1 RVs 85/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
Revisionsverfahren: Folge einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Anbringung der …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12
Die Regelung ist auf den Fall einer unvollständigen Rechtsmittelbelehrung entsprechend anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2011, 2 Ss 154/10 - juris;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rdn. 23). - LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
Einspruch gegen einen Strafbefehl
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12
Da die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Landgerichts Siegen vom 21.09.2012 keine Belehrung darüber enthält, dass das Rechtsmittel bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist *beim Rechtsmittelgericht (*1) eingegangen sein muss, was aber erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1955, 1526; LG Saarbrücken NStZ-RR 2002, 334 m.w.N.), wird nach § 44 Abs. 2 S. 2 StPO vermutet, dass die Versäumung der Frist unverschuldet ist. - OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 23/09
Strafverfahren: Wiedereinsetzung des Rechtsmittel- bzw. Rechtbehelfsführer in …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12
Rn. 11 Eine Kostenentscheidung hinsichtlich des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war nicht veranlasst, da das Kostenverzeichnis für das Verfahren nach § 346 Abs. 2 StPO keine Gebühr vorsieht und Auslagen nicht entstehen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.04.2009 - 1 Ss 23/09 - juris;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 346, Rn. 12).
- AG Köln, 16.11.2023 - 582 OWi 65/23
Zustellung, Zustellungsmangel, Aktenzeichen, Heilung
Dies gilt ganz konkret unverändert auch dann, wenn - wie hier geltend gemacht - eine angeblich falsche bzw. unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung vorliegen soll: Die gesetzliche Vermutung der unverschuldeten Säumnis bei einem Belehrungsfehler (§ 44 S. 2 StPO) bezieht sich nur auf die Schuldfrage bei der Fristversäumung, nicht auf die Ursächlichkeit zwischen fehlender Belehrung und Fristversäumung; im Wiedereinsetzungsantrag muss daher dargelegt werden, dass die Frist gerade wegen der unrichtigen bzw. fehlenden Belehrung versäumt worden ist, es bedarf eines - worauf die Behörde bereits zutreffend hinwies - darzulegenden Kausalitäts- bzw. Ursachenzusammenhangs (s. nur OLG Köln, Beschluss vom 20.01.1984 - 1 Ss 914/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1990 - 1 Ss 202/90; OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 85/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.1996 - 2 Ws 214/96;… Lampe, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, § 52 Rn. 18;… Krenberger/Krumm, OWiG, 7. Auflage 2022, § 52 Rn. 10).
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