Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 49 ff; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; StGB § 284; ; GewO § 15 Abs. 2; ; GewO § 33 c; ; GewO § 33 d; ; GewO § 33 f; ; OBG § 13; ; LottGbbg § 4 Abs. 3; ; LottGbbg § 8 a; ; SpielV § 9 Abs. 2
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lotterierecht; Sportwetten; Gewerberecht: Sportwetten; Vermittlung; private Anbieter; Sportwettmonopol; Konzession; Wettannahmestelle; Glückspiel; Veranstalten von Glückspiel; Untersagung; sofortige Vollziehung; Spielhalle; unentgeltliches Spielgerät; Jackpot; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutzzweck des Verbotes der Vermittlung von unerlaubten Sportwetten; Vorliegen eines öffentlichen Interesses an einer sofortigen Einstellung der Wettvermittlungstätigkeit; Vermittlung von Sportwetten über das Internet durch ein Gerät "Tipomat" an ein nicht ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 16.07.2007 - 4 L 147/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Dass der Betroffene mit einem eigenen finanziellen Interesse am Ergebnis der Sportwette tätig wird, setzt der Begriff des "Veranstaltens" nicht zwingend voraus (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175, juris Rn. 47).Es genügt, dass sie dafür tatsächlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, a.a.O. Rn. 48.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06
Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Regelungen zum Sportwettenmonopol im Land Brandenburg auch bei Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 aufgestellten Maßgaben für die Fortgeltung der entsprechenden bayerischen Vorschriften für eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2007 gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht verstießen und deshalb nach dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts unangewendet gelassen werden müssten, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Beachtung der Maßgaben für die Übergangszeit nicht nur die Vereinbarkeit mit innerstaatlichem Verfassungsrecht gewährleistet, sondern auch eine Kollision mit primärem Gemeinschaftsrecht ausschließt (ständige Rechtsprechung, grundlegend Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2006 - OVG 1 S 90.06 - in juris veröffentlicht).Diese Auffassung verkennt, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für den Freistaat Bayern gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft zukommt und die sie tragenden Gründe in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes auch in Parallelfällen durch sämtliche der in § 31 Abs. 1 BVerfGG genannten Stellen zu beachten sind, so dass sie in den Ländern mit einer der bayerischen entsprechenden Rechtslage auch von den Gerichten beachtet werden müssen (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2006, a.a.O., in juris, Rn. 31 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
Private Wettbüros bleiben verboten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
In dieser Situation gebührt dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung der Wettvermittlungstätigkeit der Vorrang (so auch OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 -, juris, Rn 21 ff.).
- OVG Berlin, 10.07.2002 - 1 S 9.02
Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Die Bereitstellung technischer Übermittlungsgeräte - wie hier der Tipomat - reicht für die Bejahung dieser Tatbestandsalternative aus (bereits OVG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2002 - 1 S 9.02 - Seite 4 des Umdrucks). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Daraus, dass die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, 1261) in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes Vollziehungsinteresse, weil nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, Rn. 10 m.w.N.). - BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Untersagung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Daraus, dass die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, 1261) in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes Vollziehungsinteresse, weil nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, Rn. 10 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06
Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Dementsprechend erfasst auch der Spielerbegriff nicht nur solche Spieler, die an Spielgeräten nach §§ 33 c und 33 d GewO in der Spielhalle spielen, sondern auch potentielle Nutzer dieser Geräte vor deren Benutzung (so auch OVG NW, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 B 1019/06 - NVwZ-RR 2007, 249; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Bs 281/06 - NVwZ-RR 2007, 391). - OVG Hamburg, 18.01.2007 - 1 Bs 281/06
Verbot von Jackpot-Systemen in Spielhallen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Dementsprechend erfasst auch der Spielerbegriff nicht nur solche Spieler, die an Spielgeräten nach §§ 33 c und 33 d GewO in der Spielhalle spielen, sondern auch potentielle Nutzer dieser Geräte vor deren Benutzung (so auch OVG NW, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 B 1019/06 - NVwZ-RR 2007, 249; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Bs 281/06 - NVwZ-RR 2007, 391).
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2010 - 4 K 1154/07
Vermittlung von Sportwetten mittels Internet
Rn. 9 Auf die Beschwerde des Beklagten änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 (OVG 1 S 121.07) den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Juli 2007 (VG 4 L 147/07) insoweit ab, als es den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes insgesamt ablehnte. - VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07
Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals
Die Vermittlung von Sportwetten über das Internet durch einen Tipomaten an einen nicht in Hamburg konzessionierten Wettveranstalter erfüllt wegen der damit einhergehenden Gefahren für die Allgemeinheit und des derzeit in Hamburg bestehenden gemeinschaftsrechtskonformen Sportwettenmonopols einen ordnungsrechtlich unterbindbaren Tatbestand, weil die Antragstellerin mit dem Bereitstellen des Tipomaten unerlaubt ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet bzw. vermittelt i. S. v. § 284 Abs. 1 StGB, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LottStV (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 12.10.2007, - OVG 1 S 121.07 - OVG Berlin, Beschl. v. 03.01.2007, - 1 S 107.06 - VG Freiburg, Beschl. v. 12.07.2007, -1 K 1208/07-; VG Karlsruhe, Beschl. v. 30.05.2007, - 11 K 1105/07 - VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.06.2007, - 3 K 3170/06 -).
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