Rechtsprechung
| LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung an Silvester-Nachmittag ist verspätet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nebenkosten - Wer zu spät abrechnet, der geht leer aus!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verspätete Betriebskostenabrechnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht - Fristsachen müssen vor üblicher Leerung des Briefkastens eingeworfen werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist der Einwurf der Betriebskostenabrechnung am Silvester-Nachmittag verspätet? (IMR 2009, 339)
Verfahrensgang
- AG Waldshut-Tiengen, 27.03.2009 - 3 C 24/09
- LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- AG Waldshut-Tiengen, 27.03.2009 - 3 C 24/09
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Die Berufung des Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 27.03.2009 (3 C 24/09) werden zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 27.03.2009 (- 3 C 24/09 -) wird in seiner Ziffer 1 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
die Berufung des Beklagten vom 15.04.2009 gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 27.03,2009 (Aktenzeichen: - 3 C 24/09 -), zugestellt dem Beklagten nach dessen Angaben am 02.04.2009, kostenpflichtig zurückzuweisen.
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nicht geschuldet ist, verletzt freilich ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt i. S. d. § 280 Abs. 1 S. 1 BGB pflichtwidrig (BGH NJW 2009, 1262).Zu vertreten hat der Vertragspartner eine solche Pflichtwidrigkeit nicht schon dann, wenn er nicht erkennt, dass seine Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst dann, wenn er sie nicht als plausibel ansehen durfte (BGH NJW 2009, 1262).
- BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Die Frist wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht (BGH MDR 2009, 558).
- BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer …
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Der Einwurf in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen, sondern im Interesse der Rechtssicherheit zu generalisieren (Palandt-Ellenberger, a. a. O., § 130 Rdn. 6, BGH NJW 2004, 1320 f.). - BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Der Beklagte hätte hiernach vortragen müssen, welche Regelungen der Mietvertrag zu den Nebenkosten enthält sowie welche Nebenkosten er in welcher Höhe abgerechnet hat Er hätte - zweckmäßigerweise durch Vorlage der Abrechung in Kopie - dartun müssen, dass die erteilte Abrechnung den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprach, da eine Nebenkostennachforderung erst mit Erteilung einer solchen Abrechnung fällig wird (BGH NJW-RR 2003, 442). - BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Nach weit überwiegender Auffassung reicht hierzu ein Einwurf am späten Nachmittag nicht aus (vgl. BGH NJW 1984, 1651; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1187;… Erman-Palm, BGB, 12. Aufl. 2008, § 130 Rdn. 8). - OLG Hamm, 25.04.1994 - 8 U 188/93
Bestehen eines schutzwürdigen Interesses an der gerichtlichen Feststellung des …
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Nach weit überwiegender Auffassung reicht hierzu ein Einwurf am späten Nachmittag nicht aus (vgl. BGH NJW 1984, 1651; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1187;… Erman-Palm, BGB, 12. Aufl. 2008, § 130 Rdn. 8).
- LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16
Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten …
Der Einwurf in den Briefkasten am 31.12.2015 um 17:34 Uhr sei zu spät gewesen (mit Verweis auf AG Lüdenscheid WuM 2011, 628; AG Köln, LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris; AG Köln, Urteil vom 28.03.2011, 220 C 451/10, juris; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, 18).Rn. 108 Es kann vorliegend dahinstehen, ob auf die Betriebskostenabrechnung als Wissenserklärung die Vorschriften über das Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber Abwesenden, § 130 BGB, entsprechend anwendbar sind (LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris Rn. 29; AG Köln, Urteil vom 21.04.2005, 210 C 31/05, juris Rn 18; AG Ribnitz-Damgarten…, Urteil vom 11.12.2006, 1 C 324/06, juris Rn. 7) oder nicht (AG Hamburg-St. Georg…, Urteil vom 19.06.2005, 921 C 37/05, juris Rn. 3).
jedenfalls durch die Deutsche Post nicht erfolgt (Anlage K16) (so wohl auch LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris Rn. 31, 33, das an Silvester die generellen, örtlichen Postauslieferungszeiten zugrunde legt).
Rn. 121 (3) Die hiesige Kammer schließt sich der Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen (Urteil vom 09.07.2009, 1 S 19/09, juris) nicht an, soweit dort ein Einwurf am 31.12 um 17:05 als zu spät erachtet wird.
- AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 282/15
Wohnraummiete: Miethaftung bei Androhung einer gerichtlichen Klärung einer …
Eine im Rahmen der kalenderjährlichen Abrechnungsperiode erstellte Betriebskostenabrechnung geht dem Mieter nicht rechtzeitig zu, wenn sie am 31. Dezember erst gegen 17.34 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen wird (vgl. AG Lüdenscheid WuM 2011, 628; vgl. ebenso LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09. Juli 2009 zum Az.1 S 19/09 bei juris; AG Köln, Urteil vom 28. März 2011 zum Az. 220 C 451/10 bei juris; AG Ribnitz-Damgarten WuM 2007, 18).Rn. 35 Es besteht auch keine allgemeine Übung, am Silvestertag noch spät im Briefkasten nachzuschauen, um etwaige privat eingeworfene Fristsachen noch rechtzeitig entgegennehmen zu können (LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09. Juli 2009 zum Az.1 S 19/09 bei juris im Anschluss an BGH NZM 2008, 167).
- AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem …
Rn. 16 Diese Grundsätze gelten auch für die Abrechnung gem. § 556 BGB (LG Waldshut-Tiengen, 1 S 19/09, Urteil vom 09.07.2009;… Ellenberger in: Palandt, 70. Auflage, § 130 BGB Randnummer 3), obwohl diese keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Wissenserklärung ist (BGH, VIII ZR 263/09, Urteil vom 28.04.2010). - FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13
Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31. …
Es kann daher insoweit nur von einer, hier nicht relevanten, allgemeinen Gepflogenheit ausgegangen werden, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme von einem Schriftstück und damit dessen Zugang am (späten) Nachmittag des 31. Dezember, nach 14.00 Uhr beziehungsweise Ablauf der gewöhnlichen Postzustellungszeiten, nicht erwartet werden kann, auch wenn dieser auf einen Werktag fällt (vgl. BGH-Urteil vom 5. Dezember 2007, XII ZR 148/05, NJW 2008, 843; Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009, 1 S 19/09, zit. n. juris; ausf. - SG Frankfurt/Main, 14.08.2015 - S 30 SO 49/13 Die Ausschlussfrist ist nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung innerhalb der Frist zugeht, so dass die rechtzeitige Absendung der Abrechnungsunterlagen nicht genügt (vgl. z.B. für Viele Landgericht Waldshut, Urteil vom 9. Juli 2009, Az.: 1 S 19/09).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 12; GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung bei Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung aufgrund Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung vor dem insolvenzverfahrensrechtlichen Zeitraum nach § 12 Gewerbeordnung ( GewO ) - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung bei Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung aufgrund Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung vor dem insolvenzverfahrensrechtlichen Zeitraum nach § 12 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.01.2009 - 4 A 257.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Dabei kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (stRspr, grundlegend BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff., zit. nach juris Rn. 14). - VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01
Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Ob der Umstand, dass das Amtsgericht nach Erlass der Gewerbeuntersagungsverfügung zunächst mit Beschluss vom 24. November 2008 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet und mit Beschluss vom 9. Februar 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet hat, im Hinblick auf § 12 GewO zu einer Verschiebung des Beurteilungszeitpunkts führt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (verneinend VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 - juris Rn. 28; offen gelassen von OVG Münster…, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 - juris Rn. 8 f., sowie von Hahn, GewArch 2000, 361, 365 f.). - BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in andere Gewerbe, Vertretungstätigkeiten oder leitende gewerbliche Tätigkeiten ausweichen wird, ist die erweiterte Gewerbeuntersagung nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08
Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Ziel des § 12 GewO ist es indes nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - juris Rn. 4; Hahn, GewArch 2000, 361, 365). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 4 A 830/07
Zulässigkeit einer Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Ob der Umstand, dass das Amtsgericht nach Erlass der Gewerbeuntersagungsverfügung zunächst mit Beschluss vom 24. November 2008 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet und mit Beschluss vom 9. Februar 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet hat, im Hinblick auf § 12 GewO zu einer Verschiebung des Beurteilungszeitpunkts führt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (verneinend VGH Kassel…, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 - juris Rn. 28; offen gelassen von OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 - juris Rn. 8 f., sowie von Hahn, GewArch 2000, 361, 365 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08
Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine …
Rn. 61 - 1 S 19.09 -, juris; Hahn, GewArch 2000, 361 (365); a.A. Krumm, GewArch 2010, 465 (468). - VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1936
Widerruf einer Erlaubnis nach § 34a GewO in Verbindung mit erweiterter …
Ausreichend ist die Wahrscheinlichkeit der anderweitigen Gewerbeausübung, die sich insbesondere daran festmachen lässt, dass der Betroffene trotz hoher Steuerschulden und Zahlungsunfähigkeit an seiner gewerblichen Tätigkeit festhält (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung BayVGH v. 9. November 2009, Az. 22 ZB 08.3401; OVG Berlin-Brandenburg v. 3. November 2009, Az. 1 S 19.09 - juris -). - VG München, 25.04.2012 - M 18 K 10.5583
Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege
Später eingetretene Aspekte, aufgrund derer die Klägerin wieder als geeignet im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII einzustufen sein könnte, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG v. 13.3.1973, I C 36.71; BVerwG v. 18.4.1978, 1 B 123/78; OVG Berlin-Brandenburg v. 3.11.2009, OVG 1 S 19.09; VG Ansbach v. 17.1.2012, AN 4 K 11.01930).
- VG Berlin, 18.07.2022 - 4 L 281.22
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit: Drogen- und Schusswaffenfund in den …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die erforderliche Prognose ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - juris, Rn. 14; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. November 2009 - OVG 1 S 19.09 - juris, Rn. 4 …und vom 12. August 2010 - OVG 1 S 188.09 - juris, Rn. 4), hier also derjenige des angefochtenen Bescheides. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - 1 L 38.14
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Vollstreckung; …
§ 12 Satz 1 GewO verschiebt weder den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 - juris Rn. 19 ff. m.w.N.; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 19.09 - juris Rn. 4 m.w.N.), noch wird eine zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung rechtmäßige Gewerbeuntersagung durch die spätere Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO oder die spätere Einleitung eines Insolvenzverfahrens rechtswidrig (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 12. April 2011 - 4 A 1449/08 - juris Rn. 41 ff. m.w.N.). - VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 9 L 284/10
Unzuverlässigkeit eines Gastwirtes i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 Gaststättengesetz …
Rn. 15 Verneinend Hessischer VGH, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 -, zitiert nach Juris; offengelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 - und vom 29. Januar 2010 - 4 E 1182/09 -, beide zitiert nach Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 S 19.09 -, zitiert nach Juris; Hahn, GewArch 2000, 361 (365). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2010 - 1 S 98.10
Widerruf einer Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr
Zur Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen hat das Verwaltungsgericht auch zu Recht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abgestellt (ständige Rechtsprechung zur allgemeinen Unzuverlässigkeit im Gewerberecht, grundlegend: BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff., zitiert nach juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 19.09 -, juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - 1 S 188.09
Gewerberecht - erweiterte Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit; …
Dabei kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (stRspr, grundlegend BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ff., zit. nach juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 19.09 -, juris Rn. 4). - VG München, 08.04.2011 - M 16 K 11.396
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Das Bundesverwaltungsgericht folgert dabei die Wahrscheinlichkeit der anderweitigen Gewerbeausübung schon daraus, dass der Gewerbetreibende trotz Unzuverlässigkeit an seiner gewerblichen Tätigkeit festhält; denn durch sein Festhalten an dem tatsächlich ausgeübten Gewerbe hat er regelmäßig seinen Willen bekundet, sich auf jeden Fall irgendwie gewerblich zu betätigen (vgl. z. B. auch aus neuester Zeit BayVGH v. 9.11.2009, Az. 22 ZB 08.3401; OVG Berlin-Brandenburg v. 3.11.2009, Az. 1 S 19.09). - VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6072
Gewerbeuntersagung gegenüber Unternehmergesellschaft und deren Geschäftsführerin
Ausreichend ist die Wahrscheinlichkeit der anderweitigen Gewerbeausübung, die sich insbesondere daran festmachen lässt, dass der Betroffene trotz hoher Steuerschulden und Zahlungsunfähigkeit an seiner gewerblichen Tätigkeit festhält (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung BayVGH v. 9. November 2009, Az. 22 ZB 08.3401; OVG Berlin-Brandenburg v. 3. November 2009, Az. 1 S 19.09 - juris -). - VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche …
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3855
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; eidesstattliche Versicherung
- VG München, 12.03.2012 - M 16 K 11.6107
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3328
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Widerruf Maklererlaubnis; Steuerschulden
- VG München, 04.10.2011 - M 16 K 11.2164
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 12.10.2010 - M 16 K 09.2851
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 20.11.2009 - M 16 K 09.1993
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5433
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH
- VG München, 24.02.2011 - M 16 K 10.5734
Widerruf der Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.2239
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; vorangegangene einfache …
- VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5371
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.1260
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 22.02.2011 - M 16 K 10.5570
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 15.05.2012 - M 16 K 12.21
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 06.03.2012 - M 16 K 11.4663
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und strafgerichtlicher …
- VG München, 02.07.2010 - M 16 K 10.775
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 01.04.2010 - M 16 K 09.625
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 29.12.2009 - M 16 K 09.3074
Erweiterte Gewerbeuntersagung nach Aufgabe des Gewerbes
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Ellwangen/Jagst, 08.05.2009 - 1 S 19/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".