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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43606
VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18 (https://dejure.org/2020,43606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2020 - 1 S 581/18 (https://dejure.org/2020,43606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2020 - 1 S 581/18 (https://dejure.org/2020,43606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2021, 243
  • DÖV 2021, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (42)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18
    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - VBlBW 1991, 257 , v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - VBlBW 1992, 58 und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 = VBlBW 2006, 20).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990, a.a.O., v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, und v. 27.06.2005, a.a.O.).

    Sie muss - unterhalb der Schranke einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. Senatsurteile v. 23.07.1990, a.a.O. und v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393).

    Rn. 78 Allein der Umstand, dass eine Genehmigungsbehörde die Veränderung des Erscheinungsbilds eines Nachbarhauses entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG genehmigt hat, begründet keinen Anspruch eines Dritten, dass sein mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG unvereinbares Vorhaben ebenfalls genehmigt wird (Senat, Urt. v. 23.07.1990, a.a.O.;… ähnlich HessVGH, Urt. v. 30.12.1994 - 3 UE 2544/94 - juris Rn. 24;… BayVGH, Beschl. v. 04.09.2012 - 2 ZB 11.587 - juris Rn. 14;… HambOVG, Urt. v. 11.02.2019 - 2 Bf 292/17 - juris Rn. 85 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18
    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - VBlBW 1991, 257 , v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - VBlBW 1992, 58 und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 = VBlBW 2006, 20).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990, a.a.O., v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, und v. 27.06.2005, a.a.O.).

    Rn. 73 In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (vgl. Senatsurteile v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, v. 27.06.2005, a.a.O. und v. 16.11.2005 - 1 S 2953/04 - VBlBW 2006, 272).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 1 S 2992/99

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18
    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990, a.a.O., v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, und v. 27.06.2005, a.a.O.).

    Rn. 73 In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (vgl. Senatsurteile v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, v. 27.06.2005, a.a.O. und v. 16.11.2005 - 1 S 2953/04 - VBlBW 2006, 272).

    Rn. 77 (2) Die Beklagte hat das ihr im Rahmen der Entscheidung über die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zustehende Ermessen (vgl. Senat, Urt. v. 19.07.2000, a.a.O.), soweit es nach § 114 Satz 1 VwGO verwaltungsgerichtlicher Prüfung unterliegt, fehlerfrei betätigt.

  • VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20

    Wärmedämmung an einem Baudenkmal

    Die demgegenüber von der Klägerin behauptete Genehmigungsfreiheit, auf deren Feststellung ihre Klage zielt, kann für sie günstige rechtliche Folgen, nämlich die Entbehrlichkeit einer solchen Genehmigung haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 45 ).

    Macht ein Rechtsschutzsuchender - wie hier die Klägerin - jedoch geltend, dass eine bestimmte Handlung erlaubnisfrei sei, steht ihm oder ihr hierfür nur die allgemeine Feststellungsklage zur Verfügung, die bei einem solchen Begehren folglich nicht subsidiär ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 46 ;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 43 Rn. 29).

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestandes entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 68 m.w.N.).

    Die Schwere der Beeinträchtigung ist vielmehr erst auf der Ebene der Genehmigungsfähigkeit (dazu sogleich) von Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 ).

    Bei einer nur unerheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.; vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 3 DSchG , der unmittelbar nur für eingetragene Kulturdenkmäler im Sinne von § 12 DSchG gilt).

    Rn. 66 Eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne der genannten Rechtsprechung liegt vor, wenn der Gesamteindruck des Kulturdenkmals empfindlich gestört wird (vgl. hierzu und zum Folgenden: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 72 f. m.w.N.).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von den der Kammer bekannten Fällen, in denen der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Erheblichkeit der Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals angenommen hat (vgl. beispielhaft zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 74 ff.: Zu einer weithin sichtbaren Dachterrasse mit Edelstahlgeländer auf einem mehrgeschossigen, denkmalgeschützten Gebäude an "recht prominenter Stelle im Ort", das wegen seines metallischen Glanzes für den aufgeschlossenen Betrachter als "sehr störender Fremdkörper" in der sonst homogenen Dachlandschaft erschien).

    Rn. 73 Liegt demnach eine nur unerhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals "Gartenstadt X" vor, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (zuletzt Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.) regelmäßig ein Genehmigungsanspruch.

    Der Feststellungs- und der hilfsweise gestellte Verpflichtungsantrag betreffen wirtschaftlich betrachtet einen identischen Streitgegenstand, so dass eine Streitwertaddition nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 99 ).

  • VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20

    Aufzug; Barrierefreiheit; Baudenkmal; Erscheinungsbild; Kulturdenkmal; …

    Rn. 31 Damit gehört Denkmalschutzrecht in solchen Fällen zum Prüfprogramm der Baurechtsbehörde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - juris Rn. 58 ;… Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 58 Rn. 272;… Kemper/Strobl, a.a.O., § 7 Rn. 23).

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 u. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - VBlBW 2006, 20;… Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 14 S. 245).

    Wird auf den Genehmigungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG , also auf die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes abgestellt, bedarf es zur Rechtfertigung einer Versagung einer erheblich nachteiligen Veränderung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 juris Rn. 71 ;… Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 14 und dazu a) sowie einer fehlerfreien Ermessensausübung (dazu b); beides liegt hier vor.

    Die Veränderung muss - unterhalb der Schwelle einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als belastend empfunden werden (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 03.11.2020, a.a.O. u.v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393).

    Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg begründet allein der Umstand, dass eine Genehmigungsbehörde die Veränderung des Erscheinungsbilds eines Nachbarhauses entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG genehmigt hat, keinen Anspruch eines Dritten, dass sein mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG unvereinbares Vorhaben ebenfalls genehmigt wird (Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - juris Rn. 78 ).

    Nur soweit die Bezugsfälle nach ihren Dimensionen und der gesamten baulichen Gestaltung einen vergleichbaren Zuschnitt sowie eine vergleichbare Lage in der näheren Umgebung haben, können sie für die Entscheidung der Beklagten von Relevanz sein (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 09.02.2024 - 2 K 3320/23

    Antragsbefugnis des Eigentümers eines Teils eines sog. denkmalgeschützten …

    Rn. 68 Das Denkmalschutzrecht gehört zum Prüfprogramm der Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 58 ;… VG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2021 - 2 K 5541/20 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung muss bei denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit zugleich ermessensfehlerfrei über die Frage der Genehmigungsfähigkeit aus denkmalschutzrechtlichen Gründen entschieden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 66 ff.;… VG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2021 - 2 K 5541/20 -, juris Rn. 31 ).

    Auch daran, dass der Zwillingsbau durch die zu errichtende Küchenabzugsanlage mit Außenkamin in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt, d.h. aus Sicht eines aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters - nicht notwendigerweise in erheblichem Maße - nachteilig verändert wird (stRspr, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 68 m.w.N.;… Kemper/Sieche, in Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2019, § 8 Rn. 14), bestehen keine Zweifel.

    Andererseits besteht bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (stRspr, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.;… Kemper/Sieche, in Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2019, § 8 Rn. 5).

    Allenfalls wäre bei einer - hier nicht beantragten - Genehmigung einer im Inneren installierten Abluftanlage zugunsten der Beigeladenen bzw. der Gaststättenbetreiber Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 78 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21

    Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei …

    Ungeachtet dessen ist nicht ersichtlich, dass sich ein Grabnutzungsrecht auf dem "...-Gärtel" nicht auch in einer Weise realisieren ließe, die den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG Rechnung trägt, wonach die Genehmigung für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals nur dann versagt werden darf, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist und höherrangiges Recht, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, keine abweichende Entscheidung gebietet (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 71 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung …

    Eine dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ermessensausübung kommt in Betracht, wenn eine Behörde ihr Ermessen ohne erkennbaren Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausübt, nicht hingegen, wenn für ein unterschiedliches Vorgehen sachliche Gründe bestehen (…BVerwG, B.v. 18.4.1996 - 4 B 3896 - BRS 58 Nr. 209 = juris Rn. 2;… BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734 = juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 3.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 = juris Rn. 78 m.w.N.).

    (…vgl. hierzu BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 346 = juris Rn. 26 m.w.N.) eine Zustimmungs- oder Genehmigungspraxis für vergleichbare Fälle entwickelt hat, die die Behörde auch beizubehalten beabsichtigt (…vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2017 - 9 B 17.271 - juris Rn. 36; VGH BW, U.v. 3.11.2020 a.a.O.;… VG Ansbach, U.v. 4.11.2020 - AN 3 K 19.01575 - juris Rn. 102;… VG Freiburg, U.v. 9.7.2009 - 4 K 1143/08 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Ebenso soll bereits die im Telefax erkennbare Verwendung des Briefkopfs bzw. des Briefpapiers der Anwaltskanzlei sowie die Übereinstimmung der Telefax-Nr. in der Fax-Empfangszeile des Gerichts mit der im Briefkopf / Briefpapier der Rechtsanwaltskanzlei angegebenen Fax-Nummer für eine entsprechende Gewähr sprechen (VGH BW, U.v. 3.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 = juris Rn. 34).

    Es kann daher für die form- und fristgemäße Klageerhebung ausreichen, wenn aus dem rechtzeitig eingegangen (unvollständigen) Telefax auch bei fehlender Seite mit dem Klageantrag der Sachverhalt, über den das Gericht entscheiden soll, hinreichend hervorgeht (vgl. VGH BW, U.v. 3.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 = juris Rn. 36).

  • BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23

    Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Verpflichtungsklage

    Der nachträglich gestellte Antrag, einen Träger öffentlicher Gewalt zur Vornahme eines Verwaltungsakts zu verurteilen ist jedenfalls dann keine Klageänderung, sondern nur eine Klageerweiterung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO, wenn der Kläger bereits die Aufhebung des die Vornahme ablehnenden Verwaltungsakts mit der Behauptung begehrt hat, er habe einen Rechtsanspruch auf die Vornahme (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1962 - 6 C 164.59 - DÖV 1962, 754 f.; VGH München…, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 11 C 08.889 - juris Rn. 66; VGH Mannheim, Urteil vom 3. November 2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2024 - 3 S 667/22

    Einfügen eines großflächigen Einzelhandels in eine Gemengelage

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Frage, ob eine Baugenehmigung zu erteilen ist, ist der Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2022 - 4 C 2.20 - juris Rn. 9 und v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ;… Senatsurt. v. 11.09.1998 - 3 S 2121/96 - juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 24 und v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - juris Rn. 58 ;… Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 106).
  • VG Hamburg, 05.04.2023 - 19 K 1108/21

    Zur Rechtmäßigkeit der Vermietung einer Wohnung an für den Eigentümer tätige …

    Die demgegenüber vom Kläger behauptete Genehmigungsfreiheit, auf deren Feststellung seine Klage zielt, kann für ihn günstige rechtliche Folgen, nämlich die Entbehrlichkeit einer solchen Genehmigung, haben (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 3.11.2020, 1 S 581/18, juris Rn. 45).

    Macht ein Rechtsschutzsuchender - wie hier der Kläger - jedoch geltend, dass eine bestimmte Handlung erlaubnisfrei sei, steht ihm oder ihr hierfür nur die allgemeine Feststellungsklage zur Verfügung, die bei einem solchen Begehren folglich nicht subsidiär ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 3.11.2020, 1 S 581/18, juris Rn. 46;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 43 Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den …

    Eine solche Erweiterung ist unabhängig von Sachdienlichkeit und Einwilligung des Prozessgegners (§ 91 Abs. 1 VwGO) zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 1855/23

    Verpflichtungsklage; im Verfahrensverlauf eingeschränkter Streitgegenstand; …

  • VG Freiburg, 11.12.2024 - 10 K 2391/22

    Genehmigung eines Schiedsspruchs über das Pflegebudget

  • VG Karlsruhe, 30.04.2025 - 2 K 6709/24

    Einordnung einer Bebauung als Ortsteil in Form eines faktischen …

  • OVG Sachsen, 03.03.2025 - 1 A 58/22

    Bewilligung; Konkurrentenklage; Feststellungsklage; Nichtakt; Subsidiarität; …

  • VG Karlsruhe, 03.12.2025 - 2 K 7200/24

    Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Anschlussunterkunft; …

  • VG Stuttgart, 15.09.2023 - 6 K 51/22

    Baugenehmigung: Ersatzneubau einer Mobilfunkanlage innerhalb einer als …

  • VG Minden, 20.03.2023 - 2 K 1763/19
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 1 A 295/19

    Feststellungsklage; Kulturdenkmal; Dachgeschossumbau

  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 1 B 21.672

    Denkmaleigenschaft einer ehemaligen Eisenbahnersiedlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 10 A 2903/21

    Begründen der Zweifel an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses i.R.e. …

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