Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Prüfung der Vereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat im Wahlprüfungsverfahren und Wahlanfechtungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.12.1991 - 3 K 965/90
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 377
- VBlBW 1993, 1 (Ls.)
- DÖV 1993, 969
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92
Grundsätzlich hat jeder Kreiseinwohner, der die Grundvoraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt, das Recht, sich in den Kreistag wählen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64 (81)).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 4.4.1978 aaO. S. 88) darf eine den Anforderungen des Art. 137 Abs. 1 GG genügende gesetzliche Beschränkung der Wählbarkeit der Angehörigen der genannten Personengruppen zur Verhinderung des Zusammentreffens von Amt und Mandat nicht zum Ausschluß der Wählbarkeit (Ineligibilität) führen.
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 1 S 1246/86
Wahlanfechtung und Gesetzesprüfungskompetenz der Verwaltung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92
Denn die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, die von § 32 Abs. 1 Nr. 2 KomWG erfaßt sind, setzt notwendigerweise ihre Auslegung voraus, und diese umschließt die Prüfung, ob das anzuwendende Gesetz verfassungsgemäß ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.1.1987 - 1 S 1246/86 - VBlBW 1987, 420). - StGH Baden-Württemberg, 13.12.1969 - GR 1/69
Wahlprüfungsbeschwerde nach Landtagswahl in Baden-Württemberg - zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 65/92
Denn ansonsten hätte es nicht der Schaffung der Ermächtigungsnorm des Art. 137 Abs. 1 GG bedurft (vgl. Bad.-Württ. Staatsgerichtshof, Urt. v. 13.12.1969, NJW 1970, 892 m.w.N.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94
Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht …
1,2/69 -, ESVGH 20, 194 [198]; Urt. v. 10.7.1981 - GR 2/80 -, ESVGH 31, 167 [169]; VGH BW, Urt. v. 9.11.1992 - 1 S 65/92 -, EzKommR Nr. 5230.45 [S. 27 ] = BWVerwPr 1993, 113 [114]; HessStGH, ESVGH 20, 206 [217]; BayVfGH, Entschdg. - VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 515/14
"Scheinkandidatur" eines Amtsträgers bei einer Kreistagswahl; Neutralitätspflicht …
Der Gesetzgeber darf nur Inkompatibilitätsnormen schaffen, den Gewählten also vor die Alternative stellen, den einen oder anderen Status niederzulegen bzw. nicht wahrzunehmen, nicht aber Ineligibilitätsnormen erlassen, d.h. den Betroffenen von vornherein von der Möglichkeit gewählt zu werden, ausschließen oder fordern, dass er sein Amt bereits vor der Wahl, also mit der Kandidatur, niederlegt (…BVerfG, B. v. 04.04.1978 - Az.: 2 BvR 1108/77, juris, Rn. 69; VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.11.1992 - Az.: 1 S 65/92, juris, Rn. 20). - VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der …
Die Amtsträgerschaft des Kandidaten T. ist eine nach der Wahl zu prüfende Frage (§ 40 GO LSA) und berührt dessen passives Wahlrecht nicht (vgl. nur: BVerfG, Beschluss v. 04.04.1978, 2 BvR 1108/77; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 09.11.1992, 1 S 65/92; beide juris). - VG Meiningen, 21.10.2014 - 2 K 381/14
Kommunalwahlanfechtung - Rechtmäßigkeit der Scheinkandidatur eines Amtsträgers
Der Gesetzgeber darf nur Inkompatibilitätsnormen schaffen, den Gewählten also vor die Alternative stellen, den einen oder anderen Status niederzulegen bzw. nicht wahrzunehmen, nicht aber Ineligibilitätsnormen erlassen, d.h. den Betroffenen von vornherein von der Möglichkeit gewählt zu werden ausschließen oder fordern, dass er sein Amt bereits vor der Wahl, also mit der Kandidatur, niederlegt (…BVerfG, Beschl. v. 04.04.1978, 2 BvR 1108/77, juris, Rn. 69; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.1992, 1 S 65/92, juris, Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.05.1993 - 1 S 65/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
PartG-DDR § 20a, § 20b Abs. 1, § 20b Abs. 2; EV Anl. I Kap. II Sachgeb. A Abschn. III Maßgabe d)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Organisation; Partei; Wirtschaftliche Beziehungen; Vermögen; Treuhandauftrag; Verwaltungsaufgaben
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.1992 - 3 M 46/91
Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.1993 - 1 S 65/92
Eine Notwendigkeit, die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben im Rahmen des § 20b Abs. 2 PartG-DDR ganz oder teilweise den Parteien oder ihnen verbundenen Organisationen zu überlassen, besteht nicht (im Anschluss an OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.05.1992, 3 OVG M 46/91).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parteirecht, DDR-Partei, verbundene Organisation, treuhänderische Verwaltung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92
Also bezieht sich der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht auf Vermögenswerte, die nicht materiell-rechtsstaatlich erworben wurden (ebenso BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 7 C 15/92 Amtlicher Umdruck S. 16).Soweit auch solche Vermögenswerte zunächst der treuhänderischen Verwaltung nach § 20 b Abs. 2 PartG -DDR unterliegen, bei denen später nachgewiesen wird, daß sie nach materiellrechtsstaatlichen Grundsätzen erworben wurden, liegt darin eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 17;… OVG Berlin, Urt. v. 13.03.1992, DVBl. 1992, 1302, 1303).
Die erforderlichen Maßnahmen brauchen deshalb nicht im einzelnen vereinbart, sondern können durch Verwaltungsakt aufgegeben werden (ebenso BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 7 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 8.10.1991, LKV 1992, 133, 134).
Im Vordergrund muß vielmehr stehen, ob die Partei so enge wirtschaftliche Beziehungen zu der Organisation hat, daß deren Vermögen als Teil des wirtschaftlichen Potentials der Partei erscheint (…ebenso OVG Berlin, Urt. v. 13.03.1992, aaO. S. 1303 f.; ähnlich BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 9).
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92
Zur Verfassungsmäßigkeit der Unterstellung des Parteivermögens unter staatliche Treuhandverwaltung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 10. Juli 1991 (LKV 1991, 308) entschieden, daß-das verfassungsmäßige Recht der Parteien auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung nach Art. 21 Abs. 1 GG durch § 20 b Abs. 2 PartG -DDR nicht verletzt ist. - OVG Berlin, 08.10.1991 - 2 S 6.91
Treuhandanstalt; Verwaltungsrechtsweg; Parteivermögen; Zustimmungsvorbehalt; …
- VG Berlin, 11.09.1991 - 1 A 212.91
Streit um eine Verpflichtung zur Offenlegung von Vermögenswerten sowie um …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92
Zur Zuordnung des von dem Bescheid der Antragsgegnerin betroffenen Grundstücks in zum Vermögen des als einer der PDS verbundenen Organisation bedarf es keiner näheren Erörterung der Eigentumsverhältnisse nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (vgl. dazu Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB i.d.F. des Einigungsvertrages und VG Berlin, Beschl. v. 11.9.1991, VIZ 1992, 158, 162). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.1992 - 3 M 46/91
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92
Mit diesem Beschluß folgt der Senat weitgehend dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 1992 - 3 OVG M 46/91 -.
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