Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Korrektur der Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils i.R.e. Beschlusses gem. § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 21.05.2007 - 2 C 79/07
- LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94
Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß
Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07
6 Der BGH hat im Rahmen eines Beschlusses über die Nichtannahme der Revision vom 13. Juni 1995 (Az.: V ZR 276/94, Fundstelle: NJW-RR 1995, 1211) eine Korrektur der Kostenentscheidung des Berufungsurteils vorgenommen und hierzu ausgeführt (zitiert nach "juris"):.von Amts wegen in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss - anders als in einem auf Grund des bis zum 31.12.2001 geltenden Revisionsrechts erlassenen Nichtannahmebeschluss (BGH, NJW-RR 1995, 1211) - nicht korrigiert werden.
- BGH, 27.05.2004 - VII ZR 217/02
Abänderung der Kostenentscheidung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07
Hierbei verkennt sie nicht, dass der BGH auf der Grundlage des aktuell geltenden Zivilprozessrechts die Möglichkeit, eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts im Rahmen eines die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses zu korrigieren, verneint hat (Beschlüsse vom 28. März 2006 und 27. Mai 2004, Az.: XI ZR 388/04 und VII ZR 217/02). - BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04
Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07
Hierbei verkennt sie nicht, dass der BGH auf der Grundlage des aktuell geltenden Zivilprozessrechts die Möglichkeit, eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts im Rahmen eines die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses zu korrigieren, verneint hat (Beschlüsse vom 28. März 2006 und 27. Mai 2004, Az.: XI ZR 388/04 und VII ZR 217/02).
- LG München I, 19.10.2009 - 1 S 14383/09
Kostenentscheidung: Korrektur in der Rechtsmittelinstanz trotz Abweisung des …
3 a) Die Kostenentscheidung konnte im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 II ZPO korrigiert werden (LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris).(4) Die Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (NJW-RR 2006, 1508) steht dieser Sichtweise nicht entgegen (LG Kaiserslautern Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris, Rz. 8 ff.).
Damit geht die Befugnis einher, auch über die Kosten zu entscheiden (LG Kaiserslautern Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris, Rz. 10).
- OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 18 U 38/14
Der BGH hat für das angestrebte Rechtsmittel mit Beschluss vom 23.04.2015 zu …
Rn. 30 Dies steht einer Entscheidung nach § 522 II ZPO nicht entgegen, da der Kostenausspruch nach § 308 II ZPO von Amts wegen erfolgen muss (z.B. LG München, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642). - KG, 16.03.2009 - 8 U 216/08
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit eines Erhöhungsverlangens bei …
Eine solche Korrektur ist deshalb auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO möglich (so auch OLG Jena…, Beschluss vom 22. März 2006 zu 6 U 1022/05, juris Rn. 2; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16. Oktober 2007 zu 1 S 82/07, juris;… Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl. 2008, Kap. XIV Rn. 67).
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 174/08
Rechte des Insolvenzverwalters in der Insolvenz des Leasinggebers hinsichtlich …
Da die Sachentscheidung des Berufungsgerichts zu einer Annahme (der Revision) keinen Anlass gebe, entspreche es dem von § 554 b ZPO verfolgten Zweck der Entlastung des Revisionsgerichts, im Beschlusswege einerseits die Annahme der Revision abzulehnen und gleichzeitig die Kostenentscheidung (für den dort entschiedenen Fall einer veränderten Streitwertfestsetzung) anzupassen (BGH MDR 1996, 94 = NJW-RR 1995, 1211; vgl. zu vergleichbaren Fällen auch Thüringer OLG OLG-NL 2006, 143 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16. Oktober 2007, Az. 1 S 82/07, zitiert nach Jurisweb). - LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten …
7 Die Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten Instanz kann im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden, nachdem eine Kostenentscheidung gem. § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen getroffen werden muss (vgl. LG München I, ZWE 2009, 455 f.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris; für die entsprechende Behandlung im früheren Revisionsannahmeverfahren: BGH, NJW-RR 1995, 1211; NJW-RR 2001, 642). - LG Hamburg, 15.11.2012 - 311 S 50/12
Wohnraummiete: Berechnungsmethode für Balkonfläche in Hamburg im Rahmen der …
Rn. 7 Soweit die Beklagten die Kostenentscheidung des Amtsgerichts angreifen, beabsichtigt die Kammer, diese in einem etwaigen Zurückweisungsbeschluss für die 1. Instanz zu korrigieren, was auch im Rahmen des § 522 Abs. 2 ZPO möglich ist (LG Kaiserslautern, B.v. 16.10.2007, 1 S 82/07, zitiert nach juris;… MünchKomZPO-Rimmelspacher, 3. Aufl., § 522 Rn. 20).
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Rechtsprechung
| LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Insolvenzanfechtung mangels Kenntnis einer möglichen Zahlungsunfähigkeit sowie Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten gemäß § 143 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung)
Verfahrensgang
- AG Naumburg, 10.06.2003 - 12 C 291/06
- AG Naumburg, 11.05.2007 - 12 C 291/06
- LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07
- LG Halle, 19.09.2008 - 1 S 82/07
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
Auszug aus LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07
Zwar kann es in diesem Sinne generell als inkongruent angesehen werden, wenn die Gemeinschuldnerin veranlasst, dass einer ihrer Schuldner als Dritter direkt an den Gläubiger der Gemeinschuldnerin leistet (in diesem Sinne vgl. BGH, ZIP 2003, S. 356 [BGH 09.01.2003 - IX ZR 85/02] ;… Eickmann - Kreft, InsO, 4. Aufl., Rn 9 zu § 131 InsO; Münchener Kommentar - Kirchhof, InsO , Band 2, Rn 35 zu § 131 InsO ), weil dahinter regelmäßig der Verdacht steht, der Leistungsgegenstand solle von dem Vermögen der Gemeinschuldnerin bewußt ferngehalten werden. - OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
Pflicht zur Rückgewähr einer empfangenen Zahlung zur Insolvenzmasse bei …
Auszug aus LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07
Im übrigen war es vor diesem Hintergrund entgegen der von dem OLG Rostock in seinem Urteil vom 29.3.2004, 3 U 160/03 (nach [...]), vertretenen und von dem Kläger geteilten Ansicht keine unübliche Vorgehensweise, dass der Notar einen Kaufpreis direkt an einen Gläubiger des Verkäufers auszahlt.
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| LG Halle, 19.09.2008 - 1 S 82/07 |
Verfahrensgang
- AG Naumburg, 10.06.2003 - 12 C 291/06
- AG Naumburg, 11.05.2007 - 12 C 291/06
- LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07
- LG Halle, 19.09.2008 - 1 S 82/07
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
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