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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1397
LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82 (https://dejure.org/1982,1397)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.1982 - 1 Sa 6/82 (https://dejure.org/1982,1397)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 1982 - 1 Sa 6/82 (https://dejure.org/1982,1397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtrechtskräftiges Urteil; Abfindung; Vollstreckungsschutz

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1344
  • DB 1983, 724
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 309/68

    Verzinsung eines Anspruchs - Abfindung - Festsetzung durch Urteilsspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82
    Denn er entsteht, weil er aus einem Gestaltungsurteil über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Richterspruch folgt, erst mit Rechtskraft dieses Urteils (so auch die h.M., vgl. BAG, NJW 1969, 1735; LAG Bremen, NJW 1978, 126;… KR-Becker, § 10 KSchG Rdnr. 19..).
  • LAG Bremen, 31.08.1983 - 2 Ta 72/83

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Festsetzung einer Abfindung; Erinnerung …

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82
    Abweichend LAG Bremen (Beschluß Ä 2 Ta 72/83 Ä v. 31.8.83, in DB 1983 Heft 43 S. 2315 [mit Az. 2 Ta 72/82] = Rpfleger 1983 Heft 11 S. 448), das den Abfindungsanspruch für vorläufig vollstreckbar hält (unbegründete Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel).
  • LAG Bremen, 04.01.1977 - 4 Sa 61/76

    Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz als Schadensersatzleistung; Anspruch …

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.12.1982 - 1 Sa 6/82
    Denn er entsteht, weil er aus einem Gestaltungsurteil über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Richterspruch folgt, erst mit Rechtskraft dieses Urteils (so auch die h.M., vgl. BAG, NJW 1969, 1735; LAG Bremen, NJW 1978, 126;… KR-Becker, § 10 KSchG Rdnr. 19..).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Demgegenüber kann nicht eingewendet werden, der Anspruch auf die Abfindung entstehe erst mit Rechtskraft des Urteils des Arbeitsgerichts über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (so aber: LAG Berlin vom 17. Februar 1986 - 9 Sa 110/85 -, LAGE § 9 KSchG Nr. 1 = DB 1986, 753; LAG Hamburg vom 28. Dezember 1982 - 1 Sa 6/82 -, DB 1983, 724;… KR-Becker, 2. Aufl. 1984, § 10 KSchG Rz 14).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann die Zulässigkeit des Feststellungsantrags auch nicht auf § 768 ZPO in Verb. mit § 726 ZPO gestützt werden (a. A. LAG Hamburg vom 28. Dezember 1982 - 1 Sa 6/82 -, DB 1983, 724).

  • LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85

    Arbeitsgericht; Abfindung; Kündigungsschutzprozess; Kündigung; …

    Dann aber entsteht der Abfindungsanspruch erst mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, § 705 ZPO, der gerichtlichen Entscheidung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (ebenso LAG Hamburg vom 28.12.1982, DB 1983, 724; Lepke, Zinsen, unter A. IV. 2. a), so daß vor diesem Zeitpunkt ein entsprechender Abfindungsanspruch auch nicht fällig sein kann.
  • LAG Hessen, 14.08.1986 - 3 Ta 178/86

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.1986 - 7 Ta 5/86

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorläufige Vollstreckbarkeit von Abfindungsurteilen

    Der entgegengesetzten Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluß vom 28.12.1982 -1 Sa 6/82 - = DB 83/724) und des Landesarbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 17.02.1986 - 9 Sa 110/85 - = BB 1986/672) und ihnen folgend hier der Beklagten kann nicht zugestimmt werden.
  • LAG Bremen, 31.08.1983 - 2 Ta 72/83

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Festsetzung einer Abfindung; Erinnerung …

    Dieser Auffassung folgen auch das LAG Hamburg in NJW 83, 1344; Becker in GK § 10 Anm. 19; Hueck § 10 Rdz. 16; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl., § 141 VII 1), die sich ohne eigene Begründung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 2 zu § 8 KSchG berufen, in der aber lediglich ausgesprochen worden ist, daß der Anspruch auf die Abfindung erst durch die richterliche Festsetzung entstehe.
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