Rechtsprechung
| OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09 I 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Zuwiderhandlung eines Ausländers gegen die räumliche Beschränkung
- Judicialis
AufenthG § 12 Abs. 5; ; AufenthG § ... 61 Abs. 1; ; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7; ; AuslG § 7; ; AuslG § 17; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 353 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen die räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen die räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensgang
- AG Neubrandenburg - 1 Ds 60/07
- LG Neubrandenburg, 14.11.2008 - 9 Ns 6/08
- OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09 I 31/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 302
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Stuttgart, 16.10.1981 - 3 Ss (12) 655/81
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
b) Das Landgericht erachtet den von ihm festgestellten Sachverhalt (unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Stuttgart NStZ 1982, 73) nicht für strafbar.Die vom Landgericht zur Begründung des Freispruchs herangezogene Entscheidung des OLG Stuttgart (NStZ 1982, 73) ist nicht geeignet, zu einer anderen Sicht der Dinge zu führen.
- OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des …
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Das gilt jedoch nicht, wenn er die getroffenen Feststellungen nicht bestreitet, oder diese, wie vorliegend, "vollumfänglich auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten" (UA Bl. 3) beruhen und auch die beschwerdeführende Staatsanwaltschaft sie nicht angreift (vgl. BGH NJW 1992, 382; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 120; jeweils m. w. N.). - BGH, 17.02.2009 - 1 StR 381/08
Keine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der wiederholten …
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Im Hinblick auf die vorstehenden Normen ist zwar anerkannt, dass eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz nicht gegeben ist, wenn (lediglich) gegen eine Auflage gem. § 61 Abs. 1 S. 2 Aufenthaltsgesetz, mit der eine räumliche Beschränkung behördlich angeordnet worden ist, wiederholt verstoßen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 StR 381/08 - m. w. N.).
- BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Das gilt jedoch nicht, wenn er die getroffenen Feststellungen nicht bestreitet, oder diese, wie vorliegend, "vollumfänglich auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten" (UA Bl. 3) beruhen und auch die beschwerdeführende Staatsanwaltschaft sie nicht angreift (vgl. BGH NJW 1992, 382; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 120; jeweils m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 3 Ss 204/06
Ausländerrecht: Ahndung der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Begrenzung …
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Dies folgt zum Einen aus der Ratio des Gesetzes, das ein Untertauchen von Personen, deren Abschiebung - wie vorliegend - nur zeitweilig ausgesetzt ist, erschweren und die Überwachung der Erfüllung der Ausreisepflicht verbessern will (…BT-Drucksache 15/420, S. 92, 98; OLG Karlsruhe StV 2007, 136 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08
Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung …
Auszug aus OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz umfasst ausschließlich vorsätzliche Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung, die sich bereits gesetzlich aus § 61 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ergibt, weshalb nur ein wiederholtes Verlassen des Bundeslandes unter Strafe steht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 Ss 90/08 - m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ss 82/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ss 82/09
Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle der Strafzumessung des Tatgerichts ausgeschlossen; in Zweifelsfällen muss danach dessen Strafzumessung von dem Revisionsgericht hingenommen werden (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.). - BGH, 18.10.2000 - 3 StR 426/00
Verschlechterungsverbot; Adhäsionsverfahren
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
Außerdem findet § 331 Abs. 1 StPO auf im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ansprüche wegen der zivilrechtlichen Natur dieser Ansprüche keine Anwendung (BGH NStZ-RR 2001, 26; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7.10.2009 - 1 Ss 82/09, juris;… KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 331 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 331 Rn. 21). - OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der …
Zum anderen kann ein Adhäsionsantrag erstmals auch noch in der Berufungsverhandlung gestellt bzw. erweitert werden (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 Ss 16/16, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2009 - 1 Ss 82/09, juris Rn. 6; OLG Hamm…, Beschluss vom 13.10.2016 - 4 RVs 125/16, juris Rn. 2), und somit auch erstmals im Berufungsrechtszug eine Umstellung eines Grundantrags auf einen Betragsantrag erklärt werden.
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