Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 266a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 15 StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche Darstellung der Berechnungsgrundlagen im Urteil; erforderlicher Vorsatz hinsichtlich der Arbeitgeberstellung: Darstellungsanforderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Anforderungen an Feststellungen im Urteil
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Anforderungen an Feststellungen im Urteil - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 2 StPO, § 370 AO, § 266a StGB
- Wolters Kluwer
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Feststellung der steuerlich erheblichen Tatsachen bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Feststellung der steuerlich erheblichen Tatsachen bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Anforderungen an Feststellungen im Urteil
Verfahrensgang
- LG Bochum, 23.11.2022 - 2 KLs 21/21
- BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 127
- StV 2023, 758 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 11;… Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 Rn. 3;… vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15 Rn. 9 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 12).Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen, vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 13;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 13).
Die auf den festgestellten Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 20;… Beschluss vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 13, jew. mwN).
c) Der Senat kann hier allerdings aufgrund der den Tabellen zu entnehmenden Beitragssätze und der großzügigen Sicherheitsabschläge sowohl bei der Ermittlung der Schwarzlohnsummen als auch der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der hinterzogenen Steuer ausschließen, dass das angefochtene Urteil auf dem vorgenannten Mangel beruht und möglicherweise bei richtiger Anwendung des Gesetzes anders ausgefallen wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 24 (zur Steuerberechnung);… Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 23 (zu § 266a StGB)).
- BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 27 (n.n.v., vorgesehen für BGHSt);… Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6; vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 10 Rn. 12 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 11 ff., jew. mwN).Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen, vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 13).
c) Der Senat kann hier allerdings aufgrund der den Tabellen zu entnehmenden Beitragssätze und der großzügigen Sicherheitsabschläge sowohl bei der Ermittlung der Schwarzlohnsummen als auch der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der hinterzogenen Steuer ausschließen, dass das angefochtene Urteil auf dem vorgenannten Mangel beruht und möglicherweise bei richtiger Anwendung des Gesetzes anders ausgefallen wäre (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 24 (zur Steuerberechnung); Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 23 (zu § 266a StGB)).
- BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 11;… Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 Rn. 3;… vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15 Rn. 9 und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 12).Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 27 (n.n.v., vorgesehen für BGHSt);… Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6;… vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 10 Rn. 12 und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 11 ff., jew. mwN).
Die auf den festgestellten Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 20; Beschluss vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 13, jew. mwN).
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand; …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Der Arbeitgeber oder sein gesetzlicher Vertreter muss daher die Pflicht zur Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit kennen und wenigstens billigend in Kauf nehmen, dass diese Pflicht nicht erfüllt wird (BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6).Er muss in einer zumindest laienhaften Bewertung erkannt haben, dass er selbst möglicherweise Arbeitgeber ist, dass eine Abführungspflicht besteht und er durch das Unterlassen einer Anmeldung oder unvollständige oder unrichtige Angaben die Heranziehung zum Abführen von Sozialabgaben ganz oder teilweise vermeiden könnte; eine bloße Erkennbarkeit reicht insofern nicht aus (vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6 …und vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 23;… Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 17 ff.).
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Er muss in einer zumindest laienhaften Bewertung erkannt haben, dass er selbst möglicherweise Arbeitgeber ist, dass eine Abführungspflicht besteht und er durch das Unterlassen einer Anmeldung oder unvollständige oder unrichtige Angaben die Heranziehung zum Abführen von Sozialabgaben ganz oder teilweise vermeiden könnte; eine bloße Erkennbarkeit reicht insofern nicht aus (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6 …und vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 23; Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 17 ff.). - BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22
Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 27 (n.n.v., vorgesehen für BGHSt);… Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6;… vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 10 Rn. 12 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 11 ff., jew. mwN). - BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18
Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Er muss in einer zumindest laienhaften Bewertung erkannt haben, dass er selbst möglicherweise Arbeitgeber ist, dass eine Abführungspflicht besteht und er durch das Unterlassen einer Anmeldung oder unvollständige oder unrichtige Angaben die Heranziehung zum Abführen von Sozialabgaben ganz oder teilweise vermeiden könnte; eine bloße Erkennbarkeit reicht insofern nicht aus (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6 und vom 17. September 2020 - 1 StR 576/18 Rn. 23;… Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 17 ff.). - BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21 Rn. 23 mwN). - BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 27 (n.n.v., vorgesehen für BGHSt); Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6;… vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 10 Rn. 12 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 11 ff., jew. mwN). - BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 11; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 Rn. 3;… vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15 Rn. 9 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 12). - BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Sozialbeiträge trotz Entsendepapieren geschuldet
Rn. 96 dd) Schließlich ist der Vorsatz des Angeklagten H. (vgl. zu den Anforderungen hierzu: BGH…, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 6; Beschlüsse vom 20. April 2023 - 1 StR 101/23 Rn. 10 …und vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 18 ff., BGHSt 64, 195) - entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers - hinreichend beweiswürdigend belegt. - BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …
Die vom Landgericht exemplarisch vorgenommene Hochrechnung der Netto- auf Bruttolöhne unter Angabe der jeweiligen Beitragssätze genügt auch noch den Darlegungsanforderungen (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16 und vom 20. April 2023 - 1 StR 101/23 Rn. 5, jew. mwN), wenngleich sich grundsätzlich aus Gründen besserer Nachvollziehbarkeit eine tabellarische Auflistung der geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung empfiehlt. - BGH, 26.06.2025 - 1 StR 493/24
Einziehung ersparter Aufwendungen (Erlangen ersparter Steuern nur durch den …
Rn. 13 b) Die abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/23 Rn. 9;… Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4;… vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8 …und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19; jeweils mwN).
- BGH, 07.08.2025 - 1 StR 60/25
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Urteilsgründe: erforderliche …
(1) Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2023 - 1 StR 101/23 Rn. 5 mwN), die geschuldeten Beiträge zur Sozialversicherung für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist. - BGH, 10.12.2025 - 1 StR 463/25
Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit bei …
Rn. 22 c) Die abweichende konkurrenzrechtliche Würdigung lässt den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt unberührt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/23 Rn. 9;… Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4;… vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8 …und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19; je mwN). - BGH, 27.11.2025 - 1 StR 469/24 Müssen die Löhne geschätzt werden, weil keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorhanden ist, muss im Urteil auch mitgeteilt werden, wie die Schätzungsgrundlagen ermittelt wurden und auf welche Weise geschätzt wurde (st. Rspr; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. April 2023 - 1 StR 101/23 Rn. 5).
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