Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 4 Nr. 9a UStG; § 26 EStG
Steuerhinterziehung (Einkommensteuer; Umsatzsteuer: umsatzsteuerfreie Leistungen; Taterfolg: objektive Zurechnung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einkommens- und Umsatzsteuerhinterziehung: Gewinnermittlung und Behandlung von Umsatzsteuer als Betriebsausgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 4 Abs 3 EStG, § 11 EStG
Einkommens- und Umsatzsteuerhinterziehung: Gewinnermittlung und Behandlung von Umsatzsteuer als Betriebsausgabe - Wolters Kluwer
Im Falle einer durch Unterlassen begangenen Steuerhinterziehung ist die Berücksichtigung hypothetischen Verhaltens eines Dritten für die Bestimmung des durch das Unterlassen bewirkten Taterfolges rechtsfehlerhaft
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.11.2010 - 56 KLs 3/10
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 643
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
c) Hinsichtlich der im Eigentum der Ehefrau des Angeklagten stehenden Grundstücke, die für diese zu Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führten, bestehen entgegen dem Revisionsvorbringen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses i.S.d. § 39 Abs. 2 AO (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, NJW 2005, 300), so dass es weiterer Erörterungen, ob ein derartiges Treuhandverhältnis hier missbräuchlich i.S.d. § 42 AO wäre, nicht bedarf. - BFH, 24.01.2008 - V R 42/05
Umsatzsteuerbefreite Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH…, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316). - BFH, 19.03.2009 - V R 50/07
Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH…, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316).
- BFH, 10.09.1992 - V R 99/88
Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH…, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316). - BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
Ehegatten können aber nur einheitlich - entweder zusammen oder getrennt - veranlagt werden (vgl. BFH, Urteil vom 21. September 2006 - VI R 80/04, BStBl II 2007, 11), so dass der Angeklagte, wollte er die bereits getroffene Wahl seiner Ehefrau anfechten, deren Mitwirkung bedurft hätte (vgl. R 26 Abs. 3 S. 2 EStR). - BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
Ein Fall, in dem die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Verweigerung des anderen Ehegatten zur Zusammenveranlagung als unbeachtlich angenommen hat (vgl. BFH, Urteil vom 3. Februar 1987 - IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751), liegt nicht vor. - BFH, 15.10.1992 - V R 17/89
Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH…, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316). - BFH, 18.06.2001 - V B 30/01
Änderung des Umsatzsteuerbescheids - Umsatzsteuer - Einheitliches Rechtsgeschäft …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316). - BFH, 20.06.1994 - V B 12/94
Steuerfreiheit von Umsätzen eines Unternehmers die beim Leistungsempfänger in die …
Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11
a) Die vom Angeklagten im Zusammenhang mit der Veräußerung des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks erbrachten und in Rechnung gestellten Architektenleistungen (Vorplanung, Erschließungsplanung, Beantragen der Baugenehmigung u. dgl.; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 42/05, BStBl II 2008, 697; BFH…, Urteil vom 18. Juli 2001 - V B 30/01 - BFH/NV 2001, 1617; BFH, Urteil vom 20. Juni 1994 - V B 12/94, BFH/NV 1995, 456; BFH…, Urteil vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89, BFH/NV 1994, 198; BFH, Urteil vom 10. September 1992 - V R 99/88, BStBl II 1993, 316).
- BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
Steuerhinterziehung (Gewinnermittlung mittels Einnahmeüberschussrechnung: keine …
Denn die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG); bereits deswegen fehlt es an der in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Eingangsvoraussetzung eines "anderen Ermäßigungsgrundes" (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - 5 StR 414/95 Rn. 13 und - indes nicht tragend - Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 112/11 unter 2.; zweifelnd BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 10).
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