Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 955
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53
Der § 260 fasst die Einzelfälle der gewerbsmässigen Hehlerei nicht zu einer sog. Sammelstraftat zusammen (wie RGSt 72, 285 und BGHSt 1, 41 - für § 218 a.F. StGB -).Im übrigen wird für die neue Hauptverhandlung auf BGHSt 1, 41 sinngemäss verwiesen.
- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 90/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53
Dieser unbedingte Revisionsgrund zwingt - bei Josef B., soweit er verurteilt ist - zur Aufhebung und Zurückverweisung (BGHSt 3, 176 und 1 StR 90/53 vom 10. März 1953). - RG, 18.07.1938 - 2 D 433/38
Eine Hehlerei verliert nicht dadurch die Eigenschaft einer selbständigen …
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53
Der § 260 fasst die Einzelfälle der gewerbsmässigen Hehlerei nicht zu einer sog. Sammelstraftat zusammen (wie RGSt 72, 285 und BGHSt 1, 41 - für § 218 a.F. StGB -). - BGH, 10.04.1953 - 1 StR 105/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53
Diese Auslegung entspricht der Entstehung und dem Zweck des § 17, der dem besonderen Schutz der dort angegebenen Metallgegenstände gegen Entwendung dient (BGH 1 StR 105/53 vom 10. April 1953).
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397). - BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen (BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; BGH NJW 1953, 955; BGHSt 26, 284), "weil es an jedem Rechtfertigungsgrund für die Zusammenfassung der mehrfachen Willensbetätigung zu einer rechtlichen Einheit fehlt ... Dieses dem inneren Tatbestand zuzurechnende Mehr belastet den Täter und läßt ihn besonders verwerflich erscheinen, verändert aber nicht die Tat und nimmt ihr weder in psychologischer noch in rechts- und sozialethischer Beziehung die Eigenständigkeit" (BGHSt 1, 41, 43) [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]. - BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61 Auch sie können nur nach den erörterten allgemeinen Grundsätzen eine fortgesetzte Handlung bilden (BGH NJW 1953, 955 Nr. 24).
- BGH, 16.02.1954 - 1 StR 624/52
Rechtsmittel
Mehrere Handlungen, die gewerbsmässig begangen worden sind, werden nicht schon hierdurch zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst (BGHSt 1, 41 [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; BGH 1 StR 115/53 vom 10.4.1953 = NJW 1953, 955).Spätestens damit ist eine unechte Urkunde zustande gekommen; der Angeklagte ist dafür, wenn nicht als Alleintäter, so jedenfalls als Mittäter verantwortlich; der Unterschied ist bei der gegebenen Sachlage weder für die Schuld- noch für die Straffrage von Bedeutung, Dass der Angeklagte zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt hat, ergibt sich daraus, dass die falsche Quittung für die Buchführung des Franz H. bestimmt war, demnach gegebenenfalls, wie es später auch eintraf, Dritten zur Einsicht vorgelegt werden sollte (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senatsvom 23.9.1953 1 StR 367/53, ferner dasUrteil vom 10.4.1953 1 StR 115/53 = NJW 1953, 955).
- BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der …
Eine solche Täuschung ist eine Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. hierzu auch BGH NJW 1953, 955). - BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
Rechtsmittel
Jedenfalls ist sie mit der rechtlichen Institution des Eides vereinbar und stimmt mit der Vorstellung des Gesetzgebers überein, wie sie beispielsweise in § 31 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - ihren Niederschlag gefunden hat; sie entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (RGSt 67, 362; BGHSt 3, 175 und BGH, Urteil vom 10. April 1953, NJW 53, 955). - BGH, 14.01.1975 - 1 StR 620/74
Notwendigkeit der Begründung der Zulassung einer Frage im Prozess - Herstellung …
Zur Täuschung im Rechtsverkehr dient eine Handlung schon dann, wenn sie darauf gerichtet ist, eine Behörde irrezuführen und dienstliche Maßnahmen zu verhindern, die bei Kenntnis der wahren Angaben durchgeführt worden wären (vgl. BGH NJW 1953, 955; BGHSt 5, 149, 151; BGH, Urteil vom 4. März 1954 - 4 StR 71/53). - BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
Rechtsmittel
Bereits die Anbahnung oder Durchführung eines unzüchtigen Schriftwechsels zwischen Adressat und vermeintlichem Absender würde als Verbreitung unzüchtiger Schriften i.S. des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder Beleidigung (RG JW 1917, 169) ein rechtserhebliches Verhalten darstellen; denn es genügt hierfür im Rahmen des § 267 StGB, dass die unechte Urkunde innerhalb der Gesamtheit rechtlicher Beziehungen irgend eine rechtliche Wirkung entfalten soll (BGH NJW 1953, 955 Nr. 24). - BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56
Rechtsmittel
Es genügt vielmehr, daß die Urkunde hergestellt ist, um gegebenenfalls die Polizei irrezuführen und an der Strafverfolgung des Täters zu hindern, da unter Rechtsverkehr im Sinne des § 267 StGB in der jetzigen Fassung nicht nur der private Rechtsverkehr, sondern die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zu verstehen ist, innerhalb deren die Urkunde irgend eine rechtliche Bedeutung haben soll; (BGH in NJW 1953, 955 Nr. 24, BGHSt 5, 149 und BGH in LM zu § 261 StGB Nr. 18). - BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953). - BGH, 17.11.1955 - 3 StR 364/55
Rechtsmittel
- BGH, 19.07.1955 - 5 StR 238/55
Rechtsmittel
- BGH, 05.05.1954 - 1 StR 301/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.08.1958 - 2 StR 305/58
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- BGH, 14.04.1954 - 1 StR 662/53
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- BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53
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