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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2041
BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92 (https://dejure.org/1992,2041)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1992 - 1 StR 118/92 (https://dejure.org/1992,2041)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1992 - 1 StR 118/92 (https://dejure.org/1992,2041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2, § 41
    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen Vermögenwerten

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 408
  • MDR 1993, 66
  • NStZ 1993, 336 (Ls.)
  • NStZ 1993, 34
  • StV 1993, 69
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92
    Diese Trennung ermöglicht es indes, die Aufhebung auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 27, 70).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92
    Diese Trennung ermöglicht es indes, die Aufhebung auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 27, 70).
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - …

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92
    Insgesamt bleibt dem Tatrichter bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ein weiter Beurteilungsspielraum (vgl. BGHSt 27, 212, 215 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 27, 228, 230).
  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92
    Insgesamt bleibt dem Tatrichter bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ein weiter Beurteilungsspielraum (vgl. BGHSt 27, 212, 215 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 27, 228, 230).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Die nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommene Wertung des Tatrichters bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters ausreichend festgestellt und in rechtsfehlerfreier Weise berücksichtigt sind (vgl. BGHSt 27, 212, 215; 27, 228, 230, BGH NJW 1993, 408, 409).

    Die Urteilsgründe müssen eine Ermessungsüberprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen, indem sie die konkreten tatsächlichen Grundlagen der Schätzung ausreichend darlegen (vgl. BGH NJW 1976, 634, 635; Beschl. vom 15. September 1987 - 1 StR 442/87; NJW 1993, 408, 409; OLG Frankfurt StV 1984, 157; OLG Celle NJW 1984, 185, 186; OLG Düsseldorf StV 1997, 460 und NStZ 1998, 464).

  • BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23

    Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …

    Die Einziehung von Taterträgen führt aber zu einer Vermögensminderung; bei der Beurteilung der "persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" im Sinne von § 41 letzter Halbsatz StGB haben daher solche Vermögenswerte außer Betracht zu bleiben, die der Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB unterliegen (BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1 unter 2.;… Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 Rn. 28 (insoweit in BGHSt 53, 199 nicht abgedruckt): jeweils zum Verfall).

    Bei der Prüfung, ob die Verhängung einer Geldstrafe im Sinne von § 41 letzter Halbsatz StGB "unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist", sollten aber solche Vermögenswerte außer Betracht bleiben, die dem Verfall gemäß §§ 73 ff. StGB bzw. der Rückgewinnungshilfe unterlagen (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1 unter 2.;… Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 Rn. 28: zum Verfall (insoweit in BGHSt 53, 199 nicht abgedruckt)).

    Bereits vor Inkrafttreten der Vermögensabschöpfungsreform hatten - wie bereits ausgeführt - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Beurteilung der "wirtschaftlichen Verhältnisse" im Sinne von § 41 letzter Halbsatz StGB zudem solche Vermögenswerte außer Betracht zu bleiben, die dem Verfall gemäß §§ 73 ff. StGB unterlagen (BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1 unter 2.;… Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 Rn. 28: zum Verfall (insoweit in BGHSt 53, 199 nicht abgedruckt)).

  • KG, 19.11.2019 - 3-80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

    (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 - juris; BGHSt 27, 230; BGH NJW 1993, 408;… KG a.a.O.; StV 2005, 89; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ss 179/08 - juris m.w.N.; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649;… Radtke a.a.O. Rdn. 123 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2025 - 3 StR 405/24

    Einziehung von Taterträgen; Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; Beschränkung der …

    Rn. 20 In dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform vom 23. April 1969 wurde die Notwendigkeit des § 41 StGB damit begründet, dass insbesondere im Rahmen der Wirtschaftskriminalität ein Bedürfnis dafür bestehe, vermögende Täter nicht nur mit einer Freiheitsstrafe, sondern daneben auch noch mit einer Geldstrafe zu bedrohen, weil "nicht immer im Wege der Einziehung und des Verfalls auf das Vermögen solcher Täter Zugriff genommen werden" könne, "derartige Täter aber häufig gerade Geldstrafen gegenüber besonders empfindlich" seien (BT-Drucks. V/4095 S. 21 f.; dazu BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 62; vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1; zweifelnd BGH…, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2 Rn. 5 ff.).

    Bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten haben solche Vermögenswerte außer Betracht zu bleiben, die der Tatertragseinziehung unterliegen, namentlich diejenigen, die auf Betreiben der Strafverfolgungsbehörden sichergestellt worden sind (s. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, wistra 2009, 232, 234; ferner BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1).

  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Maßgeblich sind dabei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH NStZ 1993, 34;… Fischer, a.a.O., § 40 Rdn. 6 a m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2002 - 2 StR 302/02

    Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe (Bestimmtheitsgrundsatz); …

    Während die Vermögensstrafe, die sich als eine allein durch das Vermögen des Täters begrenzte Geldsummenstrafe darstellt, kommt einer kumulativen Geldstrafe nach § 41 StGB, die eine vorsätzliche Bereicherung durch die Tat, zumindest aber den Bereicherungsversuch voraussetzt und bis zu den Höchstgrenzen sowie nach den Zumessungsgrundsätzen des § 40 StGB als Teil der schuldangemessenen Strafe festzusetzen ist, ein solcher konfiskatorischer Charakter nicht zu (vgl. BGHSt 32, 60, 66 f.; BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 41 Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Annahme des Vorsatzes bei einer Rauschtat nicht allein durch die konsumierte …

    Es stellt jedoch einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten dar, dass das Amtsgericht die Grundlagen seiner Schätzung nicht dargelegt hat, denn der Angeklagte hat keine näheren Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht und das Amtsgericht hat auch keine anderweitigen Feststellungen getroffen (BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, NJW 1993, 409;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 40 Rdnr. 20).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 37/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; keine Einbeziehung einer im Ausland …

    Während bei einer Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 StGB eine Einbeziehung immerhin grundsätzlich möglich wäre (s. dazu BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, NJW 1993, 408, 409; OLG Celle…, Beschluss vom 13. März 2013 - 32 Ss 41/13, juris Rn. 48 ff.), scheidet eine solche bei einer Maßnahme der Einziehung ebenso wie bei anderen - auch freiheitsentziehenden - Maßnahmen, Nebenstrafen oder Nebenfolgen aus (§ 55 Abs. 2 StGB); diese sind prinzipiell gesondert aufrechtzuerhalten.
  • OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20

    Berücksichtigung von Kryptowährung bei Tagessatzhöhe nur bei Umwandlung in …

    Zwar hat das Tatgericht bei der Bemessung der Tagessatzhöhe einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH NStZ 1993, 34).
  • KG, 09.02.2015 - 161 Ss 8/15

    Schätzungsbefugnis

    Jedenfalls aber fehlt es an der Mitteilung konkreter Schätzungsgrundlagen, die dem Revisionsgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen würden (dazu vgl. BGHSt 27, 230; BGH NJW 1993, 408; …
  • OLG Stuttgart, 08.12.1998 - 12 U 152/98

    Anspruch auf Strafverteidigerhonorar; Anspruch auf Schadensersatz wegen …

  • KG, 19.11.2019 - 3 Ss 80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

  • KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Strafbarkeit des Angebots der Vornahme von …

  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
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