Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 370 Abs. 1 AO; § 378 Abs. 1 AO
Steuerhinterziehung (Abgrenzung zur leichtfertigen Steuerverkürzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen: Vorsatz eines Strohmanns bei Nichtabgabe von Steuererklärungen für eine Einzelfirma
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 2 UStG, § 18 UStG, §§ 18 ff UStG
Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen: Vorsatz eines Strohmanns bei Nichtabgabe von Steuererklärungen für eine Einzelfirma - IWW
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verwarnung wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen in sechs Fällen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AO § 370
Revision gegen eine Verwarnung wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen in sechs Fällen - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen: Vorsatz eines Strohmanns bei Nichtabgabe von Steuererklärungen für eine Einzelfirma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei faktischem Geschäftsführer
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei faktischem Geschäftsführer
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 16.11.2018 - 213 Js 117/18
- LG Arnsberg, 16.11.2018 - 6 KLs 12/18
- BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 487
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft: …
Auszug aus BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (…voluntatives Element, vgl. BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, Rn. 21, 26 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17, Rn. 14 mwN). - BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11
Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …
Auszug aus BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element, vgl. BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, Rn. 21, 26 …und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17, Rn. 14 mwN). - BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15
Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge gerade nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit deren Eintreten in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, Rn. 12 mwN). - BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Auszug aus BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Die Strafkammer stützt damit ihre Feststellungen zur subjektiven Tatseite nicht auf eine belastbare Tatsachengrundlage, sondern verharrt letztlich in Spekulationen über die innere Tatseite (vgl. BGH, Urteil vom 19 Januar 1999 - 1 StR 171/98, Rn. 8 ff.;… Ott in KK-StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 62). - BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13
Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen: …
Auszug aus BGH, 11.02.2020 - 1 StR 119/19
Hierzu hätte sich das Landgericht gedrängt sehen müssen, weil es die Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuerjahreserklärungen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres mit der allgemeinen Fristverlängerung begründet hat, die aufgrund gleichlautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder für den Fall bestand, dass die Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne von §§ 3 und 4 StBerG angefertigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 1 StR 6/13, Rn. 12, BGHR AO § 109 Abs. 1 Fristverlängerung 1).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21
Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt
Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands zumindest für möglich hält und diese billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 11.02.2020 - 1 StR 119/19).Eine Steuerhinterziehung kann daher auch dann anzunehmen sein, wenn der Täter es bloß für möglich hält, dass das eigene Handeln nicht in Einklang mit der zum Tatzeitpunkt geltenden Steuerrechtslage steht (BGH, Urteil vom 11.02.2020 - 1 StR 119/19).
- BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen …
Eine sichere Kenntnis, in welcher Höhe künftige Einkommensteuervorauszahlungen verkürzt werden, wenn Einkünfte in der Jahressteuererklärung eines Vorjahres nicht angegeben werden, ist für die Annahme eines Vorsatzes nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an eine vorsätzliche Steuerhinterziehung formulierten Anforderungen aber nicht erforderlich (vgl. BGH-Urteile vom 08.09.2011 - 1 StR 38/11, Neue Zeitschrift für Steuerstrafrecht --NStZ-- 2012, 160, Rz 21, 26; vom 24.01.2018 - 1 StR 331/17, NStZ 2019, 146, Rz 14, m.w.N.; vom 11.02.2020 - 1 StR 119/19, NStZ 2020, 487, Rz 9). - BGH, 06.08.2025 - 1 StR 177/25
Steuerhinterziehung (Zulässigkeit der Schätzung der Höhe der verkürzten Steuern, …
Rn. 13 aa) Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands jedenfalls für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19 Rn. 9…, vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 Rn. 14 …und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 27, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 5;… Beschluss vom 19. Mai 1989 - 3 StR 590/88 Rn. 9, BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge gerade nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit deren Eintreten in der Weise einverstanden ist, dass er sie billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19).Nach den oben zur Steuerhinterziehung entwickelten Grundsätzen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19) würde - auch aus Gründen des Handelns im Familienverbund - selbst das Wissen der B darum, sie sei als formelle Inhaberin einer Einzelfirma eingesetzt worden, weil A nicht nach außen habe in Erscheinung treten wollen, nicht den Schluss rechtfertigen, sie habe auch die Möglichkeit gesehen, durch A würden Gesamtsozialversicherungsbeiträge verkürzt.
- LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2025 - 18 Qs 27/24
Durchsuchungsbeschluss wegen Steuerhinterziehung, inhaltliche Anforderungen, …
Entscheidend ist auch, ob der Steuerpflichtige davon ausgegangen sein könnte, ein von seinem Familienangehörigen eingesetzter Steuerberater stelle die fristgemäße Einreichung inhaltlich richtiger Steuererklärungen sicher (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19; Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21; ubd. 18 KLs 502 Js 2133/16). - BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20
Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz …
Vorsatz des Anstifters setzt dabei voraus, dass der Anstifter die vorsätzliche Begehung der Haupttat durch den Haupttäter und das Hervorrufen des Tatentschlusses des Haupttäters durch ihn selbst (sog. doppelter Anstiftervorsatz; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 StR 362/16 mwN;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 26 Rn. 7) zumindest für möglich hält (kognitives Element) und billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19 Rn. 9;… Fischer, aaO, § 15 Rn. 3, 11 ff. mwN). - BFH, 17.08.2023 - III R 24/21
Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist in Kindergeldfällen und zur …
Rn. 21 Leichtfertigkeit kann in Form von bewusster oder unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen (BGH-Urteil vom 13.01.1988 - 3 StR 450/87, HFR 1989, 444, unter III.2.b, m.w.N.;… Joecks/Jäger/Randt/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl., § 378 AO Rz 38; zur bewussten Fahrlässigkeit und zu ihrer Abgrenzung zum bedingten Vorsatz vgl. z.B. BGH-Urteil vom 11.02.2020 - 1 StR 119/19, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2020, 487, Rz 14 und Senatsbeschluss vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844, Rz 17, m.w.N.;… zur unbewussten Fahrlässigkeit vgl. z.B. Heger in Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rz 53;… Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 15 Rz 203). - LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2025 - 18 Qs 27
Inhaltliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss wegen …
Entscheidend ist auch, ob der Steuerpflichtige davon ausgegangen sein könnte, ein von seinem Familienangehörigen eingesetzter Steuerberater stelle die fristgemäße Einreichung inhaltlich richtiger Steuererklärungen sicher (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 - 1 StR 119/19; Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21; ubd. 18 KLs 502 Js 2133/16). - FG Hessen, 02.10.2024 - 8 K 610/22 Leichtfertigkeit kann in Form von bewusster oder unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen (…vgl. Urteil des BGH, a.a.O. ; zur bewussten Fahrlässigkeit und zu ihrer Abgrenzung zum bedingten Vorsatz vgl. z.B. Urteil des BGH vom 11.02.2020 1 StR 119/19, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2020, 487; Beschluss des BFH vom 06.06.2016 III B 92/15, BFHE 253, 315 m.w.N.).
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